Auszahlung Direktversicherung Krankenkassenbeiträge

Zahlung von Direktversicherungsbeiträgen zur Krankenversicherung

Im Falle einer betrieblichen Direktversicherung sind alle Zahlungen voll beitragspflichtig. privat weitergeführt, muss für diesen Teil bei der Auszahlung kein Krankenversicherungsbeitrag gezahlt werden. Pauschalzahlungen aus einer Direktversicherung sind beitragspflichtig bei gesetzlich versicherten Personen.

Privatrentenversicherung | Wenn die Krankenversicherung eine Vorsorge abschließt

Die Krankenversicherer haben zu unrecht für den Rentenzeitraum Beitragszahlungen von den Direktversicherern eingezogen. Die Beschwerdeführerin, Jahrgang 1943, hatte 1979 von ihrem Auftraggeber die Verpflichtung zum Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung als Direktversicherung übernommen. Die Firma beantragte jedoch den Konkurs und das Beschäftigungsverhältnis wurde 1988 beendet. Der Auftraggeber hat alle Rechte aus dem Versicherungsverhältnis auf seinen früheren Mitarbeiter übertragen.

Durch Beschluss vom 16. Juli 2004 hat die Krankenversicherung des obligatorisch versicherten Pensionärs den Gesamtbetrag für die Beitragsberechnung der Krankenversicherung festgelegt. Der Krankenversicherer darf nur den Teil der Zahlung einbehalten, der auf die Beitragsphase des Arbeitgebers zurueckreicht.

Der private Restbetrag von 48.600 EUR ist dagegen weiterhin von den Beiträgen befreit. Bisher war das BAG der Ansicht, dass die Zahlung der gesamten Direktversicherung der Pflicht zur Beitragszahlung in der GKV unterworfen ist, auch wenn der größte Teil der Beitragszahlungen in privater Hand erfolgte. Entscheiden kann jeder, der Mitglied einer GKV ist und eine Direktversicherung im privaten Bereich weitergeführt hat oder weiterführt.

Denn nur ein kleiner Teil der Mitarbeiter ist während des gesamten Arbeitslebens für denselben Auftraggeber tätig. "Außerdem empfehlen wir denjenigen, die sich bereits in der Ausschüttungsphase befindet, ihre Krankenversicherung zu kontaktieren und unter Hinweis auf das Gerichtsurteil eine Neukalkulation und Zahlung zu verlangen", sagt Bianca Boss vom Bundes der Versicherungen. Das oberste Bundesverfassungsgericht kippt mit der Verfügung des Bundesverfassungsgerichts die frühere Rechtssprechung.

Der Eigensinn hat sich ausgezahlt: "Die damalige Jurisprudenz verletzt den Grundsatz der Gleichheit des Grundgesetzes", sagt Steinhauer. "Es kann unserem Kunden nicht schlimmer gehen als jemand, der eine Privatlebensversicherung ohne Beitrag zur GKV hat. Wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, wechseln die Kassen ihre Kassen.

Zuvor wurde die Prämie auf den Gesamtbetrag einer Direktversicherung einbehalten. Sie berechnen Krankenversicherungsbeiträge nur für die Zeit, in der der Dienstgeber die Direktversicherungsbeiträge gezahlt hat. Auch die AOK tut dies nach Ansicht des Bundesverbands, stellt aber fest: "Voraussetzung ist, dass die Kassen den AOKs eine korrekte oder korrigierte Zahlungsentscheidung zukommen lassen.

Bis zum Jahresbeginn 2011 erhielten die AOKs und alle anderen Krankenversicherungen keine Meldungen, die zwischen arbeitgeberfinanzierten und privaten Direktversicherungsverträgen unterscheiden und können daher ihre Beitragszahlungen ohne die Hilfe der Kassen nicht auszahlen. Grundlegendes Argument: Die Rechtssprechung steht bisher im Widerspruch zum Verfassungsgrundsatz der Gleichheit. Der Grund: Versicherungsnehmer, die weiterhin eine Privatdirektversicherung abschliessen, sind gegenüber denjenigen, die eine Privatlebensversicherung abschliessen, bei der keine Beitragszahlungen an die gesetzlichen Krankenversicherungen erfolgen, nachteilig.

Jeder Pensionär, der bereits für Zahlungen aus privaten Weiterversicherungen einen Beitrag an seine Krankenversicherung gezahlt hat, sollte unter Hinweis auf das Gerichtsurteil die Rückerstattung der zu Unrecht gezahlten Beträge einfordern. Bei einem Arbeitsplatzwechsel oder bei Arbeitslosigkeit gibt es jetzt wesentlich mehr Möglichkeiten, weiterhin eine private Direktversicherung abzuschließen.

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz

Mehr zum Thema