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Das Direkt Versicherung
DirektversicherungSeit Jahrzehnten war die kapitalgedeckte Direktversicherung das erfolgreiche Modell für die berufliche Vorsorge in kleinen und mittleren Unternehmen. Consultants, Broker, Personalabteilungen und die Verwaltung der Versicherungen müssen sich auf die neue Gesetzeslage einrichten. Der Band stellt die komplexe Übergangslösung für "Altfälle", die daraus resultierenden Fragestellungen und den Stand der Beantwortung dar. Der Unterschied zwischen alten und neuen Verträgen einschließlich Novationsfällen, die Trennung zwischen alten und neuen Zusagen, besondere Merkmale der Trennung zwischen alten und neuen Zusagen, die sogenannte Waiver-Erklärung, die Reproduktionsverordnung alt/neu, die durchschnittl.
Die Präsentation wird durch praxisnahe Prüflisten, einen umfassenden Fragen- und Antwortkatalog, Dokumentvorschläge, Auszüge aus Gesetzen etc. abgerundet.
Beendigung der Direktversicherung wegen finanzieller Schwierigkeiten
Die Aufhebung der Direktversicherung aus finanziellen Schwierigkeiten ist nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts nicht zulaessig. In einer Entscheidung entschied das BAG, dass der Arbeitnehmer aufgrund seines finanziellen Engpasses nicht das Recht hat, die vom Dienstgeber für ihn geschlossene Direktversicherung zur Umsetzung der Betriebsrente zu beenden, um den Rückkaufwert zu wahren.
Dies wäre gemäss BAG nicht mit dem BetrAVG (Art. V. 26.04.2018, Az. 3 AZR 586/16) zu vereinbaren. Welche Bedingungen gelten für die Beendigung der Direktversicherung aufgrund finanzieller Schwierigkeiten? In 2001 hat der Mitarbeiter mit seinem klagenden Unternehmen eine Deferred-Compensation-Vereinbarung abgeschlossen, nach der der Mitarbeiter rund 1.000 EUR pro Jahr in die für den Mitarbeiter geschlossene Direktversicherung einzahlen musste.
Allerdings war der Auftraggeber der offizielle Versicherte. Die Versicherung, die vom Dienstgeber durch weitere Beitragszahlungen unterstützt wird, ist seit 2009 ausgesetzt. Wenn der Mitarbeiter in einen wirtschaftlichen Engpaß geraten ist, hat er die Beendigung der Direktversicherung aus wirtschaftlichen Gründen beantragt. Die Versicherung fragte dann seinen Auftraggeber, ob er der Beendigung zustimmt. Die Arbeitgeberin leugnete dies jedoch.
Der Ausstieg aus der Direktversicherung wegen finanzieller Schwierigkeiten ist nicht mit dem Gesetz über die betriebliche Altersversorgung zu vereinbaren. Der Antrag auf Genehmigung der Beendigung wurde bereits von den vorherigen Instanzen abgelehnt. Dementsprechend hat das LAG Köln entschieden, dass das Arbeitgeberinteresse, die Versicherung nicht zu beenden, das Kündigungsinteresse der Klägerin überwiegt. Die LAG weist darauf hin, dass die im Rahmen der Gehaltsumwandlung geleisteten Beitragszahlungen weder sozialversicherungspflichtig noch einkommensteuerpflichtig sind.
Wird ein Betriebsrentenvertrag vor Vollendung des sechzigsten Lebensjahres zum Rückkaufwert beendet, sind die gesparten Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe auf die Summe der Beiträge zurückzuzahlen. Die Betriebsrente als zweite Säule der Vorsorge ist laut LAG mehr als nur ein Sparprozess, der zu jeder Zeit beendet werden kann. Das BAG hat in seinem jüngsten Entscheid entschieden, dass der Antragsteller kein schutzwürdiges Recht an der Entlassung hat.