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Rente Absicherung Vorsorge
AltersvorsorgeAltersvorsorge mit dem 3-Säulen-System
Die Rentenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger steht in der BRD im übertragenen Sinne auf drei Säulen: der gesetzlichen Rentenvorsorge, der betrieblichen und der zunehmend wichtigen privaten Vorsorge. Mit der zweiten und dritten Stufe bzw. dem dritten Pfeiler sollen die Belastungen durch den demografischen Wandel auf das System der gesetzlichen Rentenversicherung kompensiert werden.
Weil die weiter gestiegene Lebensdauer, die niedrigen Geburtenraten und die langen Schul- und Berufsausbildungszeiten dazu geführt haben, dass die gesetzlichen Renten nicht mehr allein für das hohe Lebensalter ausreichen. Mit dem 3-stufigen Modell wird klar, dass die Vorsorge in der privaten und betrieblichen Altersversorgung ein fixer und bedeutender Baustein der Altersversorgung ist. Jede/r Bürger/in ist für die eigene Altersversorgung verantwortlich und sollte durch individuelle und betriebseigene Vorsorge dafür Sorge tragen, dass er/sie im Ruhestand nicht von Armut bedroht ist.
Der zweite und dritte Pfeiler der Altersrente ergänzt die gesetzlichen Renten. Zur Förderung der privaten und betrieblichen Altersversorgung hat die Wirtschaft für einige Produkte Steueranreize und -vergünstigungen eingeführt. Ist die Rente im hohen Lebensalter ausreichend? Sie ist für nahezu alle Mitarbeiter obligatorisch und stellt die erste tragende Säule der Vorsorge im hohen Lebensalter dar.
Die Beamten sind in der Beamtenpensionskasse zu Hause, die Arbeitnehmer entrichten Beitragszahlungen in die staatliche Pensionskasse und die Selbständigen können in der staatlichen Pensionskasse pflichtversichert und ehrenamtlich versichert sein oder eigene Pensionskassen (Landwirte, Kunsthandwerker, etc.) oder betriebliche Pensionskassen haben. Der erste Pfeiler der Altersversorgung stellt oft den grössten Teil des Alterseinkommens dar, bietet aber in sehr wenigen Faellen wirtschaftliche Sicherheit fuer den Lebensstandard im hohen Lebensalter.
Aus diesem Grund werden die gesetzlichen Renten zunehmend als Basisrenten bezeichne. In der zweiten Pfeiler ist die berufliche Vorsorge angesiedelt. Es wird zwischen einer zusätzlichen Altersversorgung im Rahmen des staatlichen Auftrags und einer Betriebsrente in der Privatwirtschaft für Arbeitnehmer und Arbeitnehmer unterschieden. Die Arbeitgeberin legt Typ und Geltungsbereich der Betriebsrente fest und kann in der Regel die folgenden 5 Modelle anbieten:
Der kapitalgedeckten Zusatzrente über die Betriebsrente kommt eine immer größere Bedeutung zu. Um vielen deutschen Bürgern die Nutzung dieses Systems zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber einen gesetzlichen Anspruch auf eine Betriebsrente geschaffen und wirbt für diese. Die gesetzliche Forderung bedeutet, dass der Unternehmer seinen Mitarbeitern die zweite Stütze bieten muss, ihn aber nicht zur Zahlung von Beiträgen für den Mitarbeiter zwingt.
Eine Förderung oder Beteiligung an der betrieblichen Altersversorgung ist zwar fakultativ, wird aber von vielen Unternehmen geboten. Dazu gehören alle Varianten der Privatvermögensbildung (Festgeld, Sparkonto, Fondsanlage, Aktien, Renten, Liegenschaften, Lebensversicherung, private Rentenversicherung, Tagesgeld, Geld, Goldrente usw.) und die Riester-Rente. Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine der wohl renommiertesten Form der Selbstvorsorge.
Prinzipiell sollten Sie Ihre Vorsorge konsequent nach Ihren Wünschen und Zielsetzungen ausrichten. Hat man die passende Vorsorgestrategie? Ist die Rente im hohen Lebensalter ausreichend? Schlussfolgerung: Die Altersversorgung in der BRD umfasst im übertragenen Sinne ein 3-Säulen-System. Der erste Pfeiler ist die staatliche Rente. Berufliche und privatwirtschaftliche Vorsorge sichert und unterstützt das Vorsorgesystem als zweite und dritte Säule. in der Schweiz.
Weil die staatlichen Altersversorgungssysteme aufgrund der demografischen Entwicklungen allein keine wirtschaftliche Absicherung mehr bieten können, gewinnt die berufliche und privatwirtschaftliche Vorsorge zunehmend an Bedeutung. Alle deutschen Staatsbürger sind dafür zuständig, ihre gesetzlich vorgeschriebene Vorsorge durch eine Betriebs- und/oder Privatrente zu vervollständigen. Um eine angemessene Alterssicherung zu erreichen, sollte die Vorsorge nicht versehentlich, sondern planmäßig und planmäßig sein.
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