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Rente durch Einmalzahlung
Pension durch einen PauschalbetragPensionen von Rentenberatern und Anwälten " Blog Archive Erhöhen Sie Ihre Rente mit einer Einmalzahlung!
Wie Sie Ihre Rente mit einer Einmalzahlung erhöhen können, erfahren Sie von der Rentenberatungs- und Anwaltskanzlei Peter Knöppel. Für diejenigen, die glauben, dass die Deutsche Rentenversicherung gute Renditechancen hat. Die Rechts- und Rentenberatungsgesellschaft Peter Knöppel hat am 22. Januar 2016 über die zu erwartende Rendite der von den Beitragszahlern in die deutsche Pensionsversicherung für den weiteren Vorsorgefall einbezahlten Rente berichtet.
Die gute Renditeerwartung der Pensionsversicherung wurde in diversen Online-Artikeln und Ankündigungen überregionaler Tageszeitungen untermauert. Viele, die ihren fünfundzwanzigsten Lebensjahrestag begehen, denken an ihre Rente. Konservative Anleger, die hier nicht sicher sind, parken auf ihren Festgeldkonten als sicheres Investment. Nun können die über 55-Jährigen jedoch einen einmaligen Beitrag in die gesetzliche Altersvorsorge zahlen, um ihre spätere Rente aufzustocken, um bei vorzeitiger Pensionierung einen Rentenrabatt zu ersparen.
187a SGB Nr. 6 ist die Anspruchsbasis für diese Einmalprämie. Die Zusatzversicherung hat nichts mit der Selbstbeteiligung in der Pensionsversicherung zu tun. Angesichts des niedrigen Zinsniveaus an den Finanzmärkten und der sehr niedrigen Investitionszinsen, die für eine sofortige Rente einer Privatversicherung oder einer Anlage in eine Hausbank vorstellbar sind, wird zusätzliches Sparen bei der Deutsche Rentenversicherung als gute und gesicherte Variante erachtet.
Der Zinssatz der Pensionsversicherung beträgt allein 2-3 Prozentpunkte. Und wie funktioniert die Erhöhung? Beispiel: Mitarbeiter B ist 63 Jahre und hat bereits 35 Jahre Wartefrist auf eine Alterspension für Langzeitversicherte und ca. 54 Gehaltspunkte erlangt.
Im Falle seiner normalen Altersrente würde er eine Rente von etwa 1577 Euro ausbezahlt. Bei einem Abzug von 9 % würde sich seine Rente um rund 142 Euro netto reduzieren, wenn er mit Vollendung des dritten Lebensjahres in den Ruhestand gehen würde. A. hat gelernt, dass er den Rentenrabatt durch eine Einmalzahlung an die Deutsche Rentenversicherung anrechnen kann.
Zu diesem Zweck stellt er unter Verwendung des Formulars V 2010 einen Antrag auf spezielle Renteninformationen zur erwarteten Kürzung der Renten. Zum jetzigen Zeitpunkt muss bereits klar sein, dass die Bedingungen für den Anspruch auf eine vorzeitige Pensionierung erfüllt sind, was hier kein Hindernis darstellt.
In den speziellen Renteninformationen sind der erwartete Rentenbetrag der Alterspension zum Zeitpunkt der vorgezogenen Pensionierung, der Pensionsabschlag und -kürzung sowie der Entschädigungsbeitrag enthalten, den das Unternehmen zur Kompensation der Rentenkürzung auszahlen kann. Maßgeblich ist der berechnete Vergütungsbeitrag, wenn er innerhalb von drei Monaten nach Eingang der speziellen Renteninformation von Herrn Dr. R. A. ausbezahlt wird. Was kostet die Einmalprämie?
Ein aufgerundeter einmaliger Beitrag von ca. EUR 36.000,- wäre erforderlich, um den Schaden bei der Pensionierung im Alter von 63 Jahren auszugleichen. Durch die Einmalzahlung kauft A den Rentenrabatt von 142 Euro netto für ca. 20 Jahre. Sie können heute auch vergleichen, ob Sie mit einer Einmalzahlung von EUR 35.000 tatsächlich eine sofortige Monatsrente von EUR 35.000 haben.
Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, ob Sie überhaupt für eine vorzeitige Pensionierung in Frage kommen, sollten Sie zunächst eine "normale" Pensionsinformation einholen. Hinweis: Wir möchten darauf hinweisen, dass Beitragszahlungen zum Ersatz einer Rentenkürzung nicht zur Deckung der Ansprüche auf eine Alterspension herangezogen werden können. Wenn Sie nachträglich eine Alterspension beanspruchen, die zu einer geringeren oder gar keiner Rentenkürzung führt, können diese nicht mehr erstattet werden.
Wir prüfen Ihre Rente gern oder stellen Ihnen einen persönlichen Rentenplan nach Ihren Vorstellungen zusammen. Inhaberin der in Halle ansässigen Rechts- und Rentenberatungsgesellschaft. Spezialisierung auf die Bereiche der gesetzlichen Renten, Unfallrenten, Invaliditätsrecht und allgemeines Gesellschaftsrecht.