Weil die Geldanlage in einzelne Aktien nur etwas für erfahrene Anleger ist, sollten private …
6b Fonds
5b FondsDie Landwirte sollten sich nicht beeilen, in einen 6b-Fonds zu investieren.
6b-Fonds ("ILG")
Mit Hilfe des ILG 6b-Fonds können Händler Erträge aus dem Grundstücks- und Gebäudeverkauf steuerreduziert wieder anlegen. Mit dem ILG 6b-Fonds wird der Ausweis eines Bilanzgewinns unterdrückt. Bereits gebildete 6b Rücklagen können auf die ILG-Fonds überwiesen werden. Über den ILG 6b-Fonds werden dem Händler regelmäßig monatlich Verteilungen gewährt.
Verkaufen Händler (z.B. Bauern und Handwerker) aus Ihrem Betrieb Land und/oder Liegenschaften, fällt regelmässig ein steuerpflichtiger Ertrag an, da der Veräußerungserlös höher ist als der Bilanzansatz. Erträge sind steuerpflichtig. Bei einer Anlage mit der Bezeichnung § 6b Fonds kann die daraus resultierende Steuerbelastung vermieden werden.
6b EStG: Investitionen in geschlossenen Fondsanlagen | Ertragsteuern
Können Selbständige, Existenzgründer, Gesellschafter oder Bauern ihre erwirtschafteten Rücklagen nicht auf neue Investitionen zur eigenen Gewinnerzielung umlegen, haben sie die Option, Anteile an einem geschlossenem Fonds zu zeichnen. Mit der so vermiedenen Sofortsteuer wird dann ein Teil des Fondsbeitrags finanziert. Dieses Wahlrecht wird für steuerliche Zwecke in Form von Einzahlungen in abgeschlossene Fonds zur Abwendung der Zwangsliquidation und Nachbesteuerung von § 6b Rücklagen wahr.
Diese so genannten 6b-Fonds transferieren beispielsweise den Erlös aus dem Kauf eines Firmengebäudes in den Erwerb einer Liegenschaft. Das Angebot solcher 6b-Fonds lohnt sich besonders für Selbständige mit hohem Progressions- und Veräußerungsgewinn aus noch nicht besteuerten Flächen oder Bauten. Wer einen solchen Weg wählt, verteilt seine Steuerbelastung über die Laufzeit des Fonds und erhält mindestens einen Aufschub.
Dies hat zur Konsequenz, dass der Ertrag aus Betrieben oder Praktiken nicht besteuert wird, sondern die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung durch den Abzugsbetrag der Rückstellung reduziert wird. Im Gegensatz zu herkömmlichen geschlossenen Fonds haben die 6b-Gesellschaften einen kommerziellen Charakter, da nur dann die Reserve transferiert werden kann. Dies hat aber auch zur Konsequenz, dass Veräußerungsgewinne von Fonds grundsätzlich zu versteuern sind, da die 10-jährige Verfügungsfrist des 23 StG nur für Vermögensverwaltungsfonds genutzt werden kann.
Für das Jahressteuergesetz 2010 hatte der Bund eine Straffung des 6b EgG für die geschlossenen Fonds mit gewerblichem Charakter verlangt. Die Vorzugsbehandlung von 6b Fonds steht im Widerspruch zu dem Bestreben, die Reinvestition in einen steuerlichen Betrieb zu unterstützen. Im Falle von Mietfonds als reine Investition ohne operative Tätigkeit sollte der Investor nicht mehr in der Lage sein, durch die zum Teil jahrzehntelange Überführung seiner versteckten Rücklagen einen steuerlichen Stundungseffekt zu erzielen.
Wichtiger Hinweis: Denn der Hauptgrund für die Nichtverschärfung der Regeln sei, dass die vorgesehene Wortwahl auch "normale" Unternehmen und Selbständige betroffen hätte und es nicht genügend Zeit für eine rechtlich eindeutig definierte Regulierung gegeben hätte.