Offene Immobilienfonds sind in Zeiten niedriger Zinsen eine interessante Alternative für …
Altersvorsorge Rente Vergleich
Vergleich der Altersrente
Vergleich der privaten Altersvorsorge
Bei der privaten Altersvorsorge gibt es drei Säulen: Gesetzlich vorgeschriebene Altersvorsorge (Zahlung der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Altersvorsorge während der ganzen Lebensarbeitszeit): Hierzu gehören die gesetzlichen Renten, die Altersvorsorge für Bauern (AdL), die berufliche Altersvorsorge (BSV) und die Beamtenpensionen. Zusätzliche berufliche Altersvorsorge. Hierzu gehören vor allem die betrieblichen Altersversorgungssysteme, aber auch Zusatzrenten für die öffentliche Hand.
Privatrente (unabhängige Einsparung von Beteiligungskapital mit der Option des nachträglichen Konsums): Aktiensparpläne, Riester-Rente, Rürup-Rente, Lebensversicherungen und Immobilien. Alternativ ist das 3-stufige Modell, bei dem nicht der Anbieter der Altersvorsorge, sondern die staatlichen Beihilfen (steuerlich, subventioniert, nicht gefördert) im Mittelpunkt stehen: Gesetzlich vorgeschriebene Altersvorsorge, Beamtenpensionen, Berufsrenten, Rürup-Rente, Betriebsrente, Riester-Rente, andere Anlagen, z.B. Privatkapital- und Pensionsversicherung, Immobilieneigentum und Wertpapierdepots.
Eine Rente ist in der Regel eine Monatszahlung, deren Bewilligung man mit seiner Tätigkeit erworben hat oder die man mit einer Pensionsversicherung "gekauft" hat. Auch die Rente ist Ihre Zukunftssicherung ist ein Zukunftsthema, an das Sie sicherlich schon gedacht haben.
Wenn Sie eine Pensionsversicherung abschließen, erwerben Sie eine Lebensrente, in der Sie exakt das eingezahlte Kapital abzüglich der Kosten erhalten. Es ist nicht einfach, die Details einer individuellen Pensionsversicherung zu verstehen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie vor dem Abschluß einer Pensionsversicherung einen Vergleich der verschiedenen Leistungserbringer durchführen!
Zur Altersvorsorge? "Als Altersvorsorge werden in der BRD alle Massnahmen bezeichnet, die zu Lebzeiten getroffen werden, um den Menschen den Unterhalt im hohen Lebensalter oder nach der Pensionierung (die auch vor Rentenbeginn erfolgen kann) mit so wenig Einschränkung des Lebensunterhalts wie möglich zu ermöglichen.
Die Pensionsleistungen basieren auf erworbenen Rentenansprüchen und/oder der Verzinsung des angesparten Vermögens". Wenn Sie durch Erkrankung oder Unfall arbeitsunfähig werden und es sich nicht mehr erlauben können, einen Beitrag zur privaten Rente zu zahlen, ist der günstigste Vorsorgeplan nichts nützen. Von den rund 36 Mio. rechtlich abgesicherten arbeitsfähigen Bundesbürgern sind bereits 2,2 Mio. arbeitsunfähig oder arbeitsunfähig.
Nur weit dahinter liegen Privat- oder Arbeitsunfälle. Dann würde die berufliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung einsteigen und sollte Teil einer festen Versorgung sein.
