Geschlossene Immofonds

Abgeschlossene Immobilienfonds

Der Markt und mit ihm die Eigentümer geschlossener Immobilienfonds. Erbschaftsteuerliche Informationen für geschlossene Fonds, rechtliche und steuerliche Informationen zur Situation. Einlagen über geschlossene Fonds von Rechtsanwalt Jörg Reich. Nicht zu unterschätzen ist die Bedeutung von Beiräten, insbesondere bei geschlossenen Fonds. Anhand des geschlossenen Immobilien- und Schiffsfonds Dirk Lange.

Welche Vorzüge haben geschlossene Investmentfonds?

Welche Vorzüge haben geschlossene Investmentfonds? Heute ist der geschlossene Investmentfonds eines der Kernelemente der Asset-Strategie von Privatanlegern. Weil die Auftraggeber die Gestaltung und Konzeption der entsprechenden Vorhaben weitestgehend frei wählen können, gibt es hier immer wieder interessante Vorschläge, deren wirtschaftliche Rahmenbedingungen dem Investor hervorragende Renditechancen bieten.

Eindeutig und angemessen auf die Bedürfnisse des Anlegers zugeschnitten, ist es nicht schwierig, inhaltlich genau die Bereiche zu finden, an denen der Investor besonders Interesse hat oder über die umfangreiches Wissen vorrätig ist. Die Initiatorin eines abgeschlossenen Investmentfonds informiert im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Emissionsprospekt detailliert über die genaue Vorgehensweise, die finanzielle Planung, den Zeitpunkt, die Besonderheiten der eventuellen Partizipation und viele weitere Aspekte.

Hier werden neben den vorhandenen Möglichkeiten auch die potenziellen Gefahren eingehend behandelt. Dies gibt Anlegern die Gelegenheit, sich vor der Zeichnungsfrist für einen spezifischen Fond ein genaues Abbild der exakten Charakteristika und Voraussagen der jeweiligen Anlage zu verschaffen.

Investorenschutz verbessert: Geschlossene Fonds: Alternative für Anleger | News

Mit Inkrafttreten der so genannten AIFMD-Richtlinie (AIFMD) im Jahr 2013 wurde diese durch das deutsche Investmentgesetz (KAGB) in nationales Recht umgesetzt. So hat der Gesetzgeber grünes Licht für weitreichende Änderungen erteilt - für Privatanleger und insbesondere auch für die Fondsemittenten. Bei den Emissionshäusern von geschlossenen Investmentfonds musste bei der Finanzaufsicht (Bafin) eine Zulassung für AIFM beantragt und an die neuen, risikoorientierteren Erfordernisse des Tagesgeschäftes angepasst werden.

Dies bedeutet, dass zum ersten Mal für Fondsmanager von geschlossenen Investmentfonds, zum Beispiel für Liegenschaften oder Luftfahrzeuge, dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen gelten wie für die offenen Investmentfonds im Wertpapier- und Immobiliensektor. Mit der notwendigen Zulassung und Beaufsichtigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wird sich der Fondsmarkt für geschlossene Investmentfonds deutlich verändern: Marktkenner gehen davon aus, dass von den aktuell 360 geschlossenen Fondsanbietern in Deutschland nur noch etwa 60 bis 80 übrig sein werden.

Mit dieser starken Marktkonsolidierung wird das Geschäft weiter stabilisiert und professionalisiert. Seit dem Inkrafttreten des AIFMD und des Kooperationsabkommens hat sich der Gesetzgeber von den Auswirkungen der Finanzmarktkrise inspirieren lassen: Die Anlegerschutzmaßnahmen sollten weiter verstärkt und "Lücken" gefüllt werden. Alternative Anlagefonds müssen seit Jahresmitte 2013 in vielen Punkten von einer Depotstelle (vor Inkrafttreten der neuen Verordnung KAGB) überwacht werden.

Dies trifft in vielen Punkten auch auf die in geschlossene Investmentfonds gebündelten materiellen Vermögenswerte zu, die laut BSI ein Gesamtvolumen von mehr als 200 Mill. Allerdings steuern die Depotstellen nur die seither eingeführten Produkte der Closed-End Funds. Sie werden seit mehreren Dekaden von einer Depotstelle kontrolliert. Mit den Innovationen der AIFM Richtlinie und des KAG wird einmal mehr die Wichtigkeit und Wichtigkeit von Depotstellen für einen gesicherten Investmentfondsmarkt unterstrichen.

Bei den Geschlossenen Investmentfonds hat der Gesetzgeber Form und Inhalt der Kontrolle überarbeitet und konsequent erweitert. Schon vor der Reglementierung führten einige Fondsmanager von geschlossenen Investmentfonds eine Fondskontrolle durch. Doch was ist der Unterschied zwischen den neuen von der Depotstelle vorgenommenen und den bisherigen Kontrollmaßnahmen zur Verwendung der Mittel? Dabei gibt es drei wesentliche Unterschiede: Erstens ist die Beteiligung einer Depotstelle nun rechtlich vorgeschrieben - die Kontrolle der Mittelverwendung war bisher freiwilliger Natur.

Darüber hinaus ist der Umfang der Prüfung bei der Depotstelle vereinheitlicht. Im Fokus steht zum Beispiel nicht nur die Investmentgesellschaft, sondern auch die dazugehörigen Spezial- oder Investmentgesellschaften. Drittens gibt es die Laufzeit der Kontrollen durch die Verwahrstelle: Sie werden über die ganze Laufzeit des Sondervermögens durchgeführt. Ein langfristiges Eigentümeraudit ist mittlerweile üblich und die Depotstelle prüft fortlaufend, ob die Cashflows der Mittel richtig sind.

Das Monitoring der Mittelverwendung erfolgte oft erst während der Anlagestrategie. Dadurch wird ein Substanzverlust des investierten Vermögens drohen, der sowohl Privatanleger als auch Institutionen betrifft. Zahlreiche internationale Privatanleger haben in den letzten Jahren ihre Investitionen in Real Estate und andere alternative Anlageklassen deutlich ausweitet. Mit der neuen Regelung können Privatanleger nun auch über geschlossene Investmentfonds in solche Vermögenswerte anlegen und geniessen den selben Versicherungsschutz wie bei Offene Investmentfonds.

Private Anleger können so relativ leicht auf Alternativfonds zurückgreifen und dadurch neue Anlageklassen wie erneuerbare Energie, Infrastuktur, Luftfahrt oder Private Equity erschließen - dank der renommierten Investor Protection der KfW. Auf Drängen der KfW fokussieren sich die Emittenten von geschlossenen Immobilienfonds verstärkt auf ihre Kernkompetenz wie Portfolio-Management oder Sales.

Mit diesem möglichen nächsten Arbeitsschritt soll eine weitere Fokussierung und Profilierung der Manager von geschlossenen Fondsprodukten erreicht werden. Die Märkte für geschlossene Investmentfonds befinden sich nach wie vor im Aufbruch, werden aber in Zukunft weitere Anlagealternativen für ein größeres Zielpublikum bieten - gute Nachrichten für Privatanleger und Institutionen. Die Autorin arbeitet seit August 2010 für die Caceis Deutschland mit Sitz in München.

Zum Aufgabenbereich des promovierten Wirtschaftswissenschaftlers gehören neben der Strategieentwicklung und Kundenbetreuung auch die Bereiche Unternehmenskommunikation und Depotbank. Die Caceis Deutschland GmbH verfügt über ein umfassendes Angebot an Wertpapierverwahrungs-, Verwahrungs- und Clearingservices für Investmentgesellschaften, Kreditinstitute, Institutionen und Zwischenhändler.

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