Zuteilungsreife Bausparverträge

Bausparverträge bereit zur Zuteilung

Bei der Vergabe von Bausparverträgen gibt es eine Reihe von Bedingungen: Wann ist eine Auszahlung möglich, welche Möglichkeiten gibt es, wenn die Verträge zur Vergabe bereit sind? Eine weitere Vorgehensweise ist die automatische Zuordnung. Sind die Bausparverträge vorübergehend finanziert, wird die Zuteilung sofort beantragt. Ist der Bausparvertrag vergabebereit, so hat die Bausparkasse das Darlehen in voller Höhe erhalten. Für die Fälle, in denen die Bausparer von der.

Zehn Jahre nach Zuteilungsbereitschaft kann die Bausparkasse enden - Benachrichtigung

Hunderttausende von Bausparern enttäuscht: Bausparen kann man beenden, wenn der Bauherr zehn Jahre nach der Zuteilungsfrist seines Vertrages immer noch keinen Kredit abgerufen hat. Dies hat der Bundesgerichtshof am 21. Februar 2017 in zwei Grundsatzentscheidungen zugunsten der Bauparkasse Wüstenrot beschlossen. Schätzungsweise 250.000 Bausparverträge, die bereits seit mehr als zehn Jahren bezugsfertig sind, haben die Sparkassen seit 2014 auflöst.

Die BGH-Urteile besagen, dass sich eine Wohnungsbaugesellschaft zu Recht auf das Kreditwesen im BGB beziehen kann. Dementsprechend kann jeder Darlehensnehmer zehn Jahre nach vollständigem Erhalt des Darlehensbetrages mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auflösen. Dies gelte auch für Bausparverträge, so der BGH. Bei der Sparphase ist die Sparkasse der Darlehensnehmer, der vom Bausparkunden einen Kredit erhält.

Im Regelfall erhielt die Sparkasse dieses Kreditvolumen bei Zuteilungsbereitschaft in voller Höhe. Der Zuteilungszeitpunkt ist der Zeitpunkt, ab dem der Kunde selbst ein Kredit bei der Sparkasse in Anspruch nehmen kann. Zehn Jahre später hat die Sparkasse wie jeder Kreditnehmer das Recht zur Kündigung. Ausgenommen sind Bausparverträge, die bei Verzicht auf das Kreditgeschäft einen Zins- oder Treuebonus enthalten.

Danach kann die Sparkasse den Vertrag nur auflösen, wenn der Bonusanspruch ebenfalls seit zehn Jahren existiert. Dies ist nur dann von praktischer Relevanz, wenn die Voraussetzungen für den Zinsbonus erst nach der Zuteilungsphase gegeben sind. Die Kündigungswelle: Viele Bauherren haben noch einen alten Vertrag mit einem Kreditzins von zwei bis vier Prozentpunkten.

Heute sind diese Aufträge aber eine unschlagbare Investition, die Bausparkunden so lange wie möglich halten wollen (siehe Ankündigung Die neuen Kniffe der Bausparkassen). Bei Verzicht auf ein Kreditgeschäft haben sie oft Anspruch auf einen Zinsbonus, der den Gesamtzinssatz auf 4 bis 5 Prozentpunkte anhebt. Früher nutzten Sparkassen solche Tarife, um Sparende anzuziehen, die in erster Linie investieren wollten und keine Baufinanzierungen im Auge hatten.

Die alten Verträge sind heute eine Last für die Wohnungsbaugesellschaften, weil sie in der Niedrigzinsphase kaum noch Guthabenzinsen verdienen können. Laut den jetzigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ist nun klar, dass sich jeder, der sein Kredit zehn Jahre nach der ersten Zuteilungsoption noch nicht abgerufen hat, nur in Ausnahmefällen gegen eine Beendigung absichern kann.

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