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Bausparer Zuteilungsreif was nun
Der Bausparer ist bereit für die Vergabe, was nunFunktionsweise eines Bausparvertrages Eine kurze Übersicht
Ob Sie ein Eigenheim errichten oder eine Liegenschaft erwerben wollen - dieser Anspruch kann durch bausparende Maßnahmen zielgerichtet erfüllt werden. Wie sieht ein Baukreditvertrag aus? Eine Bausparvereinbarung ist ein Kaufvertrag zwischen einem Investor (Bausparer) und einer Wohnungsbaugesellschaft. Gebäudesparen ist eine der Möglichkeiten der Immobilienfinanzierung. Durch einen Baukreditvertrag können Sie nicht nur eigenes Kapital sparen, sondern auch einen günstigen Baukredit für die weitere Entwicklung absichern.
Der Bausparer hat sich vertraglich dazu verpflichten, innerhalb eines gewissen Zeitraums einen festen Geldbetrag zu sparen. Der Bausparer hat nach Erreichung dieser Grenze Anspruch auf ein Baugeld. Funktionsweise eines Bausparvertrages Die Bauspartätigkeit ist im Wesentlichen in die folgenden drei Stufen unterteilt: Am Anfang bestimmt der Investor mit der Sparkasse einen Geldbetrag, den er mit dem Sparvertrag anstrebt.
Dies wird als sogenannte Zielvertragssumme bezeichnet. In der Ersparnisphase können Sie als Investor je nach Tarifen 40 bis 50 Prozentpunkte einsparen. Die Dauer der Sparphase hängt vom Bauspartarif ab, der in der Praxis jedoch in der Regel 7-10 Jahre ist. Die Investoren bekommen einen Kreditzins von ca. 0,5 bis 1 Promille pro Jahr auf die Ersparnis.
Die Bausparförderung kann vom Land oder vom Unternehmer in Gestalt von Vermögensbildungsleistungen gefördert werden. Nach der Einsparphase folgt die Zuordnungsphase. Bei Vorliegen der Zuteilungsvoraussetzungen werden dem Bausparer seine Ersparnisse und das Baugeld zuzüglich Verzugszinsen von der Sparkasse ausgezahlt. Je nach Sparkasse und Preis sind die Anforderungen unterschiedlich. Die Anforderungen an die Einsatzbereitschaft richten sich in der Regel nach folgenden Punkten:
Wird durch die Einsparungen einschließlich Zins- und Fördermittel die Obergrenze von 40 oder 50 v. H. der Zielvertragssumme überschritten, ist der Zielvertrag bereit zur Zuteilung. Mindestvertragsdauer: Die allgemeinen Vertragsbedingungen für Bausparverhältnisse legen in der Regel den frühestmöglichen Zuteilungszeitpunkt fest. Vielmehr hat jede Wohnungsbaugesellschaft ihr eigenes Rating. In der Regel steigt die Anzahl jedoch während der Sparphase.
Grundsätzlich gilt: Je mehr die Bausparer einbezahlt haben, desto mehr. Zum Zeitpunkt der Vergabe hat immer der Spar- und Darlehensvertrag mit dem größten Betrag den Vorzug. Die Leihphase erfolgt nach der Vergabe. So kann der Investor seine Ersparnisse ausbezahlt bekommen und das Baudarlehen aufnehmen. Sie erhalten also den gesamten vereinbarten Bausparbetrag, den sie nun in eine Liegenschaft anlegten.
Er muss seinen Bausparkredit während der Sparphase zurückzahlen. Das Bausparen ist bereit für die Vergabe - was nun? Nach Ablauf der Laufzeit des Bausparvertrages stehen folgende Optionen zur Verfügung: Zuteilungsübernahme: Will der Investor nun eine Liegenschaft erwerben und das Baudarlehen in die Baudarlehensfinanzierung einbeziehen, akzeptiert er die Zuzahlung. Auf diese Weise bekommt er (wie in der Kreditphase beschrieben) das Sparkapital, die Verzinsung und das Kreditvolumen und macht damit den Ankauf.
Entgegennahme der Allokation mit allmählicher Auszahlung: Nach Erreichen der Zuteilungsfälligkeit muss der Investor nicht unbedingt den gesamten Betrag der Zielsparsumme ausbezahlt haben. Vielmehr haben sie auch die Option, ihr Sparkapital zu bekommen und erst später auf das Kreditangebot umzusteigen. Aufschub der Zuteilung: Wenn der Investor noch keine Liegenschaft erwerben möchte, kann er die Aufschiebung der Zuordnung anstreben.
Sie können dann erst später das Sparkonto, die Verzinsung und das Kreditvolumen nutzen. Erhöhung der Zielvertragssumme: Ist die Zielvertragssumme für den Bausparer noch zu gering, kann er auf die Zuordnung der Zielvertragssumme verzichtet und diese anheben. Anschließend speichert er erneut, bis die neue Allokationslaufzeit abgelaufen ist. Ablehnung der Zuteilung: Bausparer, die ihre Ersparnisse nicht für einen Immobilienerwerb, sondern für andere Zwecke einsetzen wollen, können die Zuordnung zurückweisen und sich das Sparkapital gutschreiben lassen. 3.