Wer sein Geld breit gestreut anlegen will, kommt um eine Anlage in Fonds nicht herum. Denn er tut …
Fondsgebundene Lebensversicherung Rechner
Rechner für fondsgebundene LebensversicherungenLebensversicherung: VKI macht Online-Rechner steuerbar
Der Verband für Verbraucherinformation (VKI) hat im April 2016 eine Spendenaktion zur Lebensversicherung gestartet. Verbraucher, die an der Kampagne teilnehmen, können prüfen lassen, ob ein Widerruf möglich und ökonomisch vertretbar ist. Der VKI stellte in zwei Dritteln der Verfahren fest, dass die betreffenden Personen zu Unrecht über ihr Widerrufsrecht informiert worden waren.
Allerdings ist die Anzahl der Personen, die von einem Austritt betroffen sein können, wesentlich größer, da die Lebensversicherung in Österreich ein populäres Finanzierungsprodukt ist. Der VKI bietet nun ein kostenfreies Online-Tool an, mit dem im konkreten Fall direkt berechnet werden kann, ob sich ein Austritt aus der Lebensversicherung lohnt.
Schätzungen zufolge werden bis zu 50 % aller Lebensversicherungspolicen in Österreich frühzeitig beendet, weil sich die Versicherungsnehmer das Angebot nicht mehr leisten können, weil sie das eingesparte Geld anderswo benötigen oder die Lebensversicherung gegen ein angeblich verbessertes austauschen wollen. Der frühzeitige Ausverkauf einer Lebensversicherung wäre aber laut VKI teuer: Aufgrund der großen Kostenlast, insbesondere bei Vertragsbeginn, kommt es häufig vor, dass nach den ersten fünf bis zehn Jahren nur noch die Anschaffungskosten (Maklerprovisionen, Gebühren) erstattet werden.
Eine Lösung für die Konsumenten besteht darin, später von der Politik zurückzutreten. "Das heißt aus unserer Sicht, dass der Kunde im Falle einer Stornierung alle Prämien inklusive Abschluss- und Administrationskosten sowie Verzugszinsen von den Versicherungsgesellschaften zurückbekommen muss. "Die Mehrzahl der bisher vom VKI geprüften 1.300 Fälle betreffen Halter von Lebensversicherungspolicen.
"Hat eine fondsgebundene Lebensversicherung viel an Wertverlust eingebüßt, können die Schäden im Falle eines Rücktritts erheblich reduziert werden. Lebensversicherten, die meinen, dass auch sie von Instruktionsfehlern befallen sein können, steht zur Zeit noch die Chance offen, sich (gegen einen Spesenbeitrag von 95 Euro) der Verbands-Sammelaktion anzuschliessen. Sie richtet sich an alle, die nach dem 1. Januar 1994 eine Lebensversicherung abschlossen und zu diesem Zweck in Österreich wohnhaft waren.
Der VKI wird nach Überprüfung der Policen bei den betreffenden Versicherungsgesellschaften vorgehen. Allerdings lehnt der Österreichische Verband der Versicherungswirtschaft (VVO) die Vorlage des VKI in einigen Aspekten strikt ab, wie es in einer Botschaft heißt: Betrachtet man die rund 600 vom VKI reklamierten Aufträge und setzt diese in Beziehung zur Gesamtzahl der vorhandenen Lebensversicherungen von rund 10 Mio. Kontrakten, dann könnte man wohl zu Recht von einem Einzelfall reden.
In jedem Fall ist der VVO gegen vorschnelle Vertragskündigungen in der Lebensversicherung und rät zu rücksichtsvollem Verhalten aus den nachfolgenden Gründen: Ein Austritt wäre in einer Zeit mit historischen Tiefstzinsen und einer steigenden Lebensdauer mit großen Benachteiligungen wie dem Wegfall eines günstigen Garantiezinssatzes behaftet. Garantiezusagen sind für den Auftraggeber besonders im aktuellen Marktumfeld sehr wichtig.
Die Lebensversicherung bietet viele weitere Vorzüge gegenüber anderen Rentenprodukten. Eine Lebensversicherung umfasst beispielsweise nicht nur die (oft allein zitierte) Sparquote, sondern dient vor allem auch der Vorbeugung gegen Schicksalsschläge (Hinterbliebenenschutz, Pflegeversicherung, Schutz bei Berufsunfähigkeit). Vor allem für die jungen Menschen könnte die Deckung des Todesrisikos ein Mittel zur Sicherung ihres Lebensunterhalts sein. Dieser Versicherungsschutz geht bei einem Rücktritt vom Vertrag verloren.
Der VVO hält einen generellen Antrag auf Rücknahme von Lebensversicherungspolicen für fragwürdig. Denn der Abschluss von Lebensversicherungsverträgen erfolgte in erster Linie mit dem Ziel der Langzeitsicherung der Altersvorsorge, die künftig mehr denn je an Bedeutung gewinnen wird. Bei einem Rücktritt während der Vertragsdauer sieht das Gesetz über den Versicherungsvertrag eindeutig vor, dass der so genannte Rückkaufwert von den Versicherungsgesellschaften an die Versicherten zurückzuerstatten ist und der Versicherungsvertrag nicht rückgängig gemacht wird.
Es wird empfohlen, sich gut bei der Versicherung zu erkundigen und nicht überstürzt zu sein. Das Auskunfts- und Beschwerdestellen des VVO bietet Ihnen kostenfreie Auskünfte.