Börsenaufsicht

Börsenaufsicht

Das Börsenaufsichtsamt überwacht den Betrieb der Börsen und entscheidet auch über die Zulassung der Börsen. Das Börsenaufsichtsamt überwacht die Börse nach den Vorschriften des Börsengesetzes (BörsG). Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsicht sind im Börsengesetz geregelt. Das Betreiben von Börsen und die Durchführung von Börsengeschäften unterliegen der staatlichen Börsenaufsicht in Deutschland. Hier finden Sie aktuelle Nachrichten, Informationen und Bilder zum Thema Börsenaufsicht auf Süddeutsche.

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Börsenaufsichtsbehörde in Deutschland

Das Börsenaufsichtsamt bietet die Moeglichkeit, moegliche oder tatsaechliche Verstoesse gegen das Boersengesetz, die Richtlinie (EU) 600/2014 ueber Maerkte fuer die Maerkte und die Richtlinie (EU) 2015/2365 ueber die Offenlegung von Wertpapierfinanzierungsgeschaeften oder -regelungen, Rechtsakten, Weisungen und anderen zur Durchfuehrung der Maerkte ergangenen Bestimmungen zu melden, deren Erfuellung sie ueberwachen. Zur Wahrung der Personalien des Meldepflichtigen ist in § 3b Abs. 3 S. 1 BörseG prinzipiell vorgesehen, dass die Personalien des Meldepflichtigen nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekanntgemacht werden.

Gemäß S. 3 müssen personenbezogene Angaben im Rahmen von Untersuchungen oder anschließenden Verwaltungs- oder Rechtsverfahren weitergegeben werden. Darüber hinaus sieht Absatz 5 vor, dass Arbeitnehmer von überwachten Gesellschaften oder Einzelpersonen für den Bericht prinzipiell nicht arbeits- oder kriminalrechtlich haftbar gemacht werden können. Falls Sie der Securities and Exchange Commission mögliche oder tatsächliche Verstöße melden wollen, können Sie diese per Brief, E-Mail, Telefon oder in Person einreichen.

Kontaktadressen der zuständigen Börsenaufsicht entnehmen Sie bitte der entsprechenden Fliese.

Nachfolgende Erläuterungen und Angaben wurden von der VOLTABOX AG (die "Emittentin") für für die Veröffentlichung des Wertpapierprospekts der Emittentin bereit gestellt.

Nachfolgende Erläuterungen und Angaben wurden von der VOLTABOX AG (die "Emittentin") für für die Veröffentlichung des Börsenzulassungsplans der Emittentin aufgestellt. Für den inhaltlichen Teil der vom Emittenten zur Verfügung gestellte Mitteilungen und Angaben ist die Deutsche Börse AG für nicht verantwortlich. Das Informationsangebot auf den folgenden Internet-Seiten richtet sich ausschließlich an für Menschen, die ihren Wohnort und gewöhnlichen Aufenthaltsort in der BRD (âDeutschlandâ) oder im Großherzogtum Luxemburg (âLuxemburgâ) haben.

Nachfolgende Angaben sind kein Verkaufsangebot oder eine Einladung zur Offertstellung zum Erwerb oder zur Zeichnung eines Wertpapiers. Eine öffentliche Emission von Aktien des Emittenten außerhalb Deutschlands und Luxemburgs wird nicht durchgeführt und ist auch nicht vorgesehen. In Deutschland und Luxemburg wird ausschließlich auf der Basis des von der BaFin genehmigten und auf der Internetseite des Emittenten (einschließlich aller relevanten für) veröffentlichten Wertpapierprospektes angeboten.

Ein Anlageentscheid über die öffentlich angebotene Titel des Emittenten sollte nur auf der Basis des Wertpapierprospektes getroffen werden. Die Wertpapierprospekte sind kostenlos beim Emittenten (ArtegastraÃe 1, 33129 Delbrück, Deutschland; Tel.: +49 (0)5250 9930-900; Fax: +49 (0)5250 9762-102) und auf der Website ((www.voltabox. ag) erhältlich) erhÃ?ltlich. Bei den auf den folgenden Internet-Seiten dargestellten Angaben handelt es sich nicht um ein Verkaufsangebot oder eine Einladung zum Erwerb von Wertpapieren von für in den USA (âVereinigte Staatenâ), Kanada, Australien oder Japan.

Der Emittent und die unter das Angebot fallenden Titel sind und werden nicht bei gemäà gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung ( "Securities Act") oder bei der Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten zugelassen, und die Aktien von gültigen werden in den Vereinigten Staaten ohne Ausnahmen von der Registrierungsverpflichtung gemäà nach dem Securities Act oder den geltenden Wertpapiergesetzen eines Staates oder einer anderen, nicht unter diesen Vorschriften stehenden Rechtshandlung weder angeboten noch feilgeboten oder angeliefert.

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