Antrag auf Restschuldbefreiung

Restschuldbefreiung beantragen

a) Ich erkläre, dass ich einen Antrag auf Restschuldbefreiung stelle. Die Beantragung des Kostenaufschubs ist zu stellen, muss aber nicht mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung eingereicht werden. hat auf die Möglichkeit hingewiesen, einen gesonderten Antrag auf Insolvenzeröffnung in Verbindung mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen. Ein Antrag auf Befreiung von der Restschuld. Wenn ein höherer Geldbetrag gezahlt werden muss, kann kein Antrag auf Befreiung von der Restschuld gestellt werden.

Wann muss ein Antrag auf Befreiung von der Restschuld vorliegen?

Autor (en): Nach 287 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 InvG sollte ein Gläubiger, der selbst im ordentlichen Verfahren Insolvenz beantragt, seinen Antrag auf Befreiung von der Restschuld unmittelbar mit diesem kombinieren. Sofern der Gläubiger keinen Antrag auf Befreiung von der Restschuld eingereicht hat, wird das Landgericht ihn in der Regel auf eine Befreiung von der Restschuld gemäß 20 Abs. 2 ZPO hinweisen.

In diesem Fall muss der Antrag auf Befreiung von der Restschuld nach § 287 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 InvG innerhalb von 2 Tagen nach Zustellung durch das Gericht eingereicht werden. Gleiches trifft nach vorherrschender Auffassung zu, wenn ein Zahlungsunfähigkeitsantrag eines Gläubigers vorliegt (a. A. M. InsO-Schmahl, § 20 Rn. 98). Bei der Insolvenzverwaltung hat der Insolvenzverwalter seinen Antrag auf Befreiung von der Restschuld von vornherein mit seinem eigenen Antrag auf Insolvenz nach § 305 Abs. 1 Nr. 2 Nr. 2 der Insolvenzverwaltung zu kombinieren.

Antragsteller, die die Verfahrenseröffnung beantragen, muss das Gericht dem Zahlungspflichtigen auch die Möglichkeit einräumen, vor der Eröffnungsentscheidung einen Antrag nach § 306 Abs. 3 InvG zu stellen. 2. Nach § 305 Abs. 1 Nr. 2 InvG ist dann auch der Antrag auf Befreiung von der Restschuld beizufügen.

Die zweiwöchige Frist nach 287 Abs. 1 S. 2 S. 2 InsO sollte prinzipiell immer eingehalten werden, wenn eine gerichtliche Anzeige nach 20 Abs. 2 InsO gemacht wird. Wie verfahren Sie, wenn der Antrag auf Erledigung der Restschuld ausbleibt? Ist der Antrag auf Restschuldbefreiung in Vergessenheit geraten oder aus anderen GrÃ?nden gescheitert, besteht weiterhin die Möglichkeit, den eigenen Antrag nach  13 Abs. 2 insO zurÃ?ckzuziehen und ein neues Verfahren zu beginnen, in dem der Antrag auf Restschuldbefreiung dann rechtmÃ?ssig gestellt wird.

Ist die Insolvenz eines Schuldners beantragt, besteht nur noch die Option, ihn zu überreden, den Antrag zurückzuziehen oder für geschlossen zu erklären. 2. Ein Vergleich ist vorstellbar, wenn der Zahlungspflichtige mindestens die Schulden des betroffenen Zahlungsempfängers begleicht und dem Zahlungsempfänger den Vorzug gibt, dass er nicht notwendigerweise die Kosten des Verfahrens zu übernehmen hat.

Ein Rücktritt oder Vergleich kann jedoch nur so lange ausgesprochen werden, wie der Antrag noch nicht beschlossen wurde. Zu den Autorinnen und Autoren: Harald Brenner ist Gründungsmitglied und geschäftsführender Teilhaber der Firma Brenner & Partner. 2. Seit 1999 ist Harald Brenner im Rahmen der Unternehmensumstrukturierung aktiv. Im Besonderen berÃ?t er die GeschÃ?ftsfÃ?hrer in der Krise hinsichtlich der fÃ?r sie und die AktionÃ?re vorhandenen Haftpflichtrisiken im Hinblick auf eine Unternehmensrestrukturierung aus Sicht der Gesellschaft als Aktivkomponente des Teilhabers.

Mit der Insolvenzverwaltung führt er Verhandlungen über den Erwerb von Firmen aus der Zahlungsunfähigkeit zum Zweck der Fortführung des Unternehmens durch den Investor oder seine Familienangehörigen. Darüber hinaus vertreten wir den Konkursverwalter bei Forderungen gegen Aktionäre, Familienmitglieder oder Dritte sowie bei (oft unterschätzten) Haftpflichtansprüchen gegen die Geschäftsführung von AG. In der Insolvenzverwaltung beraten er die Gläubiger bei der Beantragung einer Befreiung von der Restschuld und den dafür notwendigen Verpflichtungen und vertreten sie während des Insolvenzverfahrens, um zu gewährleisten, dass der Gläubiger die ihm obliegenden Verpflichtungen zur Beantragung einer Befreiung von der Restschuld einhält.

Das Missverständnis, dass Insolvenzschuldner bereits von der Restschuld befreit waren, wenn sie alle Voraussetzungen des Konkursverwalters erfüllten, ist bedauerlicherweise immer noch weit verbreitet. Rechtsanwältin Brenner beraten Debitoren bei der Anwendung der Möglichkeiten des Insolvenzrechtes zur Befreiung von Restschulden. Bitte wenden Sie sich an Herrn Anwalt Harald Brennecke:

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