Insolvenz Schulden

Konkursschulden

In den Rechtsordnungen vieler Länder ist die Restschuldbefreiung eine Möglichkeit, Schuldner von Schulden zu befreien, die nach einigen Jahren nicht mehr beglichen werden können. Sie werden nach derzeit sechs Jahren von Ihren Schulden befreit. Das eBook "Jung - Dynamisch - Verschuldet" Das eBook der Interessengemeinschaft Sozialrecht e. Schlussverteilung beendet wieder das gerichtliche Insolvenzverfahren, mit dem Privatpersonen von ihren Schulden befreit werden können.

Betriebsaufgabe und Schuldenbereinigung - Industrie- und Handelskammer Hamburg

Legen Sie eine Aufstellung an, in der Sie alle Kreditoren und den geschuldeten Betrag eingeben. Hierzu zählen auch Schulden gegenüber Arbeitnehmern, dem Hauswirt, dem Steueramt oder den Sozialversicherungen. Nehmt euch die Zeit, die Schulden aufzuspüren und aufzulisten, bei Bedarf könnt ihr zuerst die einzelnen Beträge abschätzen und sie später per Telefon abklären.

Sie sollten auch die verbleibenden Aktiva Ihres Unternehmens bestimmen. Sobald Sie sich über Ihre Schulden und das verbleibende Vermögen im Klaren sind, sollten Sie einen Zeitplan erstellen, in dem Sie die erforderlichen Maßnahmen zum Ausstieg aus dem Unternehmen aufführen und dann bearbeiten. Auch in schwierigen Situationen kann es Sinn machen, sich von einem Anwalt und/oder einer Steuerberaterin bzw. einem Anwalt zu beraten.

Bitte nehmen Sie jedoch die Grundpfandrechte des Vermieters, den Eigentumsvorbehalt, die Sicherungsübereignung und die Grundpfandrechte Ihrer Partner oder Kreditgeber zur Kenntnis, die Sie am Verkauf der Immobilie gehindert haben können. Sie haben nach der Insolvenzeröffnung nur noch eine begrenzte Verfügungsmacht und viele Transaktionen können nicht mehr durchgeführt werden. Im Falle einer nicht autorisierten Lastschrift können Sie Einspruch erheben; Ihre Hausbank muss die Zahlung dann innerhalb von sechs Monaten rückgängig machen.

Möglicherweise ist er gezwungen, Sie vom Vertrag freizustellen (siehe Mietvertrag). Bei Einzelunternehmen und Partnerschaften sind ca. 200,- EUR zu veranschlagen. Teilen Sie Ihren Gläubigern Ihre finanzielle Situation mit und bemühen Sie sich, Ihre Schulden aussergerichtlich zu begleichen. Überprüfen Sie zunächst, wie viel Ihnen für die Tilgung Ihrer Verpflichtungen zur Verfügung steht - möglicherweise auch in Raten.

Gegebenenfalls Teilrückzahlung anbieten und einen Teilverzicht für die verbleibenden Schulden anstreben. Wenn Sie keine Vereinbarung treffen, müssen Sie mit einem Insolvenz- und/oder gerichtlichen Verfahren (!) gerechnet werden (Ihre Kreditgeber können auch Insolvenz für Ihr Haus beantragen)! Zögern Sie nicht, Ihre Kreditgeber darauf hinzuweisen, dass lange Verfahren auch für sie kostspielig und zeitaufwendig sind, besonders wenn Sie als Kreditnehmer keine Möglichkeit haben, die Schulden zu begleichen.

Sie sind nicht dazu gezwungen und das nötige Einkommen ist von der Beschlagnahme ausgenommen. Ihren Gläubigern stehen unterschiedliche Wege zur Verfügung, um Ansprüche gegen Sie durchzusetzen: Wenn jemand von Ihnen eine Schuldanerkennung verlangt, unterzeichnen Sie diese nicht voreilig, da Ihre Kreditgeber keinen Anrecht haben. Prüfen Sie im Detail die Forderungshöhe, die Verzinsung und die Kosten.

Es ist nicht sinnvoll, ein Formblatt zu unterzeichnen, in dem Sie alle Pfändungen Ihren Gläubigern zuordnen. Welcher Kreditor ist er, hat er eigentlich eine offene Forderung, stimmen die Forderungshöhe, Zins und Kosten? Wenn die Reklamation gerechtfertigt ist, sollten Sie keinen Einspruch erheben. Sollte die Reklamation jedoch unbegründet oder zu hoch sein, müssen Sie innerhalb von zwei Monaten nach Lieferung Einspruch erheben.

Die Vollstreckungsanordnung erfolgt nach der Mahnung; der Zahlungsempfänger kann dann seine Forderungen gegen Sie aus der Mahnung geltend machen. Bei Beanstandungen müssen Sie innerhalb von zwei Monaten Berufung eingelegt haben. Jedoch kann der Zahlungsempfänger auch dann die Zwangsvollstreckung durchführen, wenn Sie nicht beim zustaendigen Richter die zeitweilige Aussetzung der Zwangsvollstreckung beantragen. In diesem Fall müssen Sie für den Zahlungsempfänger eine Kaution in gleicher Höhe einbringen.

Mit der eidesstattlichen Offenbarungserklärung (früher: Offenbarungseid) erklären Sie Ihre Einkommens- und Finanzlage, anhand derer Ihre Kreditgeber herausfinden, wo "noch viel zu verdienen ist". Die Ernennung kann nicht früher als zwei und nicht später als vier Wochen nach schriftlicher Anfrage erfolgen. Dann werden Sie nach Ihren finanziellen Verhältnissen (Konto, Auftraggeber, Immobilien, Vermögenswerte, Lebensversicherungen usw.) gefragt und für drei Jahre im Schuldnerregister des Amtsgerichts eingetragen.

Hat Ihnen der Zahlungsempfänger nicht gesagt, wie viel er tatsächlich beansprucht, können Sie dies dem Verwalter mitteilen und die entsprechende gerichtliche Auseinandersetzung vorort anordnen. Sie können erst wieder eingeladen werden, wenn die Zahlungsempfänger Ihre Forderungen begründet haben. Auch Ihre Kreditgeber können eine gerichtliche Auseinandersetzung gegen Sie einleiten.

Sie müssen sich in einem Gerichtsverfahren nicht durch einen Rechtsanwalt vor dem örtlichen Gericht repräsentieren lassen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich rechtlich beraten. Geringverdienende Bürgerinnen und Bürger können sich beim Amt für Rechtsinformation und Rechtsvergleichung (ÖRA) beratschlagen. Der ÖRA berÃ?t in rechtlichen Fragen, aber nicht bei Schuldnern! Darüber hinaus bieten die Verbraucherzentralen Hamburg unter anderem kurze Gespräche zur Schuldenberatung nach Voranmeldung an.

Bei komplizierteren Sachverhalten können Sie einen Rechtsanwalt ohne Finanzmittel besuchen, ihm Ihre Finanzsituation beschreiben und sich dort rechtlich beraten lassen. 2. Das seit 1999 gültige Insolvenzrecht, das das bisherige Konkurs- und Vergleichsgesetz ablöst, eröffnet nun die Chance, neben der bisherigen "Smashing-Perspektive" den Fortbestand und Erhalt von Gesellschaften zu sichern.

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt auf Verlangen des Zahlungspflichtigen oder eines Zahlungsempfängers durch das zuständige Konkursrichter. Prüfen Sie, ob Sie Insolvenz anmelden müssen, da Sie sonst strafrechtlich verfolgt werden können! Kurz um, Sie sind zur Beantragung eines Antrags gezwungen, wenn Sie geschäftsführender Gesellschafter einer insolventen und/oder überverschuldeten Gesellschaft (ggf. auch Gesellschaft mit beschränkter Haftung, z. B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sind.

Die Anmeldung muss sofort, längstens jedoch drei Monate nach Eintreten der Insolvenz oder Überverschuldung erfolgen. Wenn Ihnen die Insolvenz droht, können Sie als eine der oben genannten Person die Insolvenz einreichen. Nicht insolvenzpflichtig sind juristische Person (Kleinunternehmer, Vollkaufleute) und Personenhandelsgesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften, OHG, Kommanditgesellschaft)!

Allerdings können sie auf freiwilliger Basis Insolvenz anmelden. Auch frühere Selbständige, die 20 oder mehr Kreditgeber haben oder gegen die noch Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis oder Ansprüche des Finanzamts geltend gemacht werden, sind Gegenstand des ordentlichen Insolvenzverfahrens. Im Falle eines regulären Insolvenzverfahrens werden Sie von Rechtsanwälten und Steuerberatern betreut (wenn Sie kein Anwaltsgeld mehr haben, können Sie einen Antrag auf Rechtsbeistand stellen).

Darüber hinaus organisiert die Verbraucherzentrale Hamburg Informationsveranstaltungen, da die Schuldenberatungsstellen nicht in regulären Insolvenzverfahren mitwirken. Geringverdienende können sich über das reguläre Insolvenzverfahren beim Amt für Öffentliche Rechtsauskünfte und Vergleiche (ÖRA) informieren. Die ÖRA betreut an drei Tagen in der Woche Personen mit niedrigem Lohnniveau (keine Unternehmensinsolvenzen) in regulären Insolvenzverfahren (Beratung ohne Voranmeldung Montag, Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr; Dokumente, die nachweisen, dass Sie Niedrigverdiener sind, müssen für das Vorstellungsgespräch mitgebracht werden).

Handelt es sich bei dem Zahlungspflichtigen um eine juristische Personen, kann ein Verfahren zur Befreiung von der Restschuld nach dem Verbraucher- oder Standardinsolvenzverfahren eingeleitet werden. Bei Vorliegen der erforderlichen Bedingungen wird anschließend auf die Restschuld verzichtet. Der Abzug der Restschuld ist ein Weg aus der Verschuldungsfalle. Die Ausdauer und der nachgewiesene gute Willen werden honoriert und erlauben ein verschuldungsfreies Dasein.

Überlegen Sie daher, ob es sich nicht auch für Sie rechnet, ein Konkursverfahren zu erwirken. Im Zweifelsfall sollten Sie sich jedoch an die oben genannte Kanzlei wenden. Sie werden auch von der "Arbeitslosen Telephonhilfe e. V." benachrichtigt, d.h. der Vogt muss dieses Bargeld bei Ihnen haben!

Nach der Abmeldung Ihres Unternehmens können Sie sich als Einzelperson bei den örtlichen Schuldenberatungsstellen Rat holen.

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz

Mehr zum Thema