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Vergleich Schulden
SchuldenvergleichUnd wie läuft ein Vergleich mit den Anlegern ab? Aufrechnung der Kreditoren.
Bei aussergerichtlichen Vergleichsversuchen (Gläubigervergleich) ist es ratsam, sich an die zuständige Stelle zu wenden. Zum Beispiel sollten Sie einen Rechtsanwalt oder Schuldnerberater konsultieren. Stellen Sie sicher, dass Ihre Unterstützung über Erfahrungen auf dem Feld der Schuldentilgung verfügt. Wie sieht der erste Schritt in einem aussergerichtlichen Vergleichsversuch aus? Dabei ist es besonders darauf zu achten, dass Sie keinen Antragsteller außer Acht lassen.
Außerdem brauchen wir eine präzise Darstellung Ihrer Erträge und Aufwendungen. Es ist am besten, alle Ihre Kosten (auch die kleinsten Beträge) für einen ganzen Kalendermonat aufzuschreiben. Auch unregelmäßige Kosten wie Versicherung, GEZ und Bekleidung müssen berücksichtigt werden. Vergessen Sie die Auszahlungen, die Sie an Ihre Kreditgeber haben.
Auf der Grundlage dieser Liste können wir dann feststellen, welchen Geldbetrag Sie für die Schuldentilgung zur Verfügung haben. Sie können dazu unser Budget oder die Einnahmen- und Ausgabenrechnung verwenden, die Sie von uns bekommen. Von den Gläubigern verlangen wir eine aktualisierte Forderungsliste. Diese Liste muss in Hauptanspruch, Nebenkosten (z.B. Mahngebühren) und Zins unterteilt werden.
Wenn wir einen präzisen Einblick in die Summe Ihrer Schulden haben und auch wissen, wie viel Ihnen zur Begleichung Ihrer Schulden zur VerfÃ?gung steht (monatlich oder als Einmalzahlung), beginnen wir mit den Verhandlungen. Anhand der von uns und Ihnen festgelegten Angaben wird nun ein sogenannter Schuldentilgungsplan erstellt. Wenn alle mit dem Schuldentilgungsplan einverstanden sind und Sie sich an die selbst geschlossenen Verträge halten, sind Sie nach dem Ende der versprochenen Zahlung verschuldungsfrei.
Sofern Sie nicht die Angabe einer Reklamation auslassen. Haben Sie einen Anspruchsberechtigten in Vergessenheit geraten, bleibt er vollständig erhalten. Wird die Schuldenbereinigung von einem Kreditgeber abgelehnt, so wird der außergerichtliche Vergleich als fehlgeschlagen angesehen. Wir werden Ihnen in diesem Falle eine Bestätigung über das Fehlschlagen des aussergerichtlichen Vergleichsversuches (Gläubigervergleich) ausstellen.
Fallstudien: Schuldfrei durch Gläubigerabrechnung oder Konsumenteninsolvenz
Vielen überschuldeten Menschen sind die Chancen der Verbraucherinsolvenzen, sich aus ihrer Verschuldungskrise zu lösen, nicht bewusst. Die Konsumenteninsolvenz dagegen erlaubt es, die Betreffenden bereits nach sechs Jahren von ihren Schulden zu erlösen. Weshalb können so viele weitere beschlagnahmt, beeidigt und weiterhin endlose Schulden plus weitere aufgelaufene Zins- und Zinseszinsansprüche beglichen werden?
Um Ihnen die Möglichkeit zu verdeutlichen, sich von der Verschuldungskrise zu lösen, präsentieren wir hier fünf exemplarische Fallstudien aus der Schuldenregulierungspraxis, wie sie auch über die bundesweite Rechtsberatung von Rechtsanwälten "Erfolgreich aus der Schuldenkrise" möglich sind. Zwei der fünf Fälle haben das Verschuldungsproblem der Verbraucherinsolvenzen geklärt. Vor der Beantragung eines Konsumenteninsolvenzverfahrens muss zunächst ein aussergerichtlicher Vergleich erzielt werden.
Im Falle einer Einigung sind keine weiteren Verpfändungen erforderlich. Zudem können Sie Ihre Eintragungen im Schuldnerverzeichnis und bei der Firma Schönefeld rascher streichen und so die Kosten senken. Im Falle eines gelungenen Vergleichs wird auch der Insolvenzantrag nicht gestellt. Dort schuldete er sieben Gläubiger über EUR22000. Bis zum Ende des Konkursverfahrens, d.h. für sechs Jahre, hätte der Rückkehrer jedoch einen Schuldnereintrag und nach Freigabe der Restschuld einen Negativeintrag der Firma für volle drei Jahre.
Seine Anwältin korrespondiert und verhandelt mit den Kreditgebern, um einen Vergleich zu erwirken. Ergebnis der Verhandlungen: Der Debitor bezahlt nun für sechs Jahre 20 EUR pro Kalendermonat an alle Kreditgeber. Auch die Kreditgeber, die - je nach Kontingent - zum Teil nur weniger als 2 EUR pro Kalendermonat bekommen, haben auf ihre früheren Mahn- und Gerichtsgebühren sowie alle Verzugszinsen verzichtet.
Mit dem Vergleich werden alle Schulden in sechs Jahren beglichen. Anstelle von zzgl. Zins und Zinseszins von rund EUR 2.000,- müssen nun nur noch EUR 1.440,- in sechs Jahren ausgezahlt werden. Ein alleinerziehender Vater mit zwei Söhnen schuldete 35 Gläubige rund 40.000 EUR. Seit sie erst 25 Jahre ist, erwarten einige der Schuldner, dass der Schuldner später mehr verdient.
Der Schuldner beantragt die Einleitung eines Insolvenzverfahrens für Verbraucher. Nun, nach sechs Jahren guter Führung, ist sie von allen Schulden befrei. Verdient sie ein Reineinkommen von über 1.560 EUR pro Monat, wird ein Teil ihres Nebeneinkommens als pfändbare Einkünfte angesehen, die sie an den als Treuhänderin bestellten Anwalt zahlen muss. Ein 34-jähriger Mitarbeiter mit mittleren Einkünften hatte sich mit rund EUR 24.000 verschuldet.
Dann konnte er seine monatliche Rate von 600 EUR nicht mehr bezahlen. Als Folge der Bemühungen des Anwalts um einen Vergleich haben die Kreditgeber - einschließlich des Arbeitsamtes - keine Verzugszinsen mehr erhoben und auf 30 % ihrer Ansprüche verzichtet. Nun bezahlt der Mitarbeiter innerhalb der kommenden sechs Jahre seine Schulden in Monatsraten von nur 250 EUR.
Bisher lagen die Zinskosten allein bei über 150 EUR pro Kalendermonat. Die 40-jährige schuldete einem Architekt über 20000 EUR. Die Rechtsanwältin engagierte einen Rechtsanwalt, um einen Vergleich zu schließen oder ein Konkursverfahren zu erwirken. Die Folge: Der Schuldner bezahlt dem Architekt nur noch 1.800 EUR in monatlichen Raten von 25 EUR über 72 Monaten.
Er hatte sich eine Bankschuld von rund EUR 5.000 angesammelt. Er konnte als ALG-II-Empfänger keine Rate mehr auszahlen. Zudem mussten mehr als zwanzigtausend Euros von der Firma zurückbezahlt werden. Die Rechtsanwältin konnte den Kreditinstituten und dem Bafög-Büro als Gläubigern nur den sogenannten "Nullplan" im Schlichtungsvorschlag unterbreiten. Beim Null-Plan-Vergleich werden keine Tranchen an die Kreditgeber gezahlt, solange der junge Akademiker nicht mehr als 1.028,89 EUR pro Monat als Reineinkommen (das pfändungsfrei gezahlte Entgelt für Singles) verdient und nach sechs Jahren alle Schulden verfallen sind.
Das Bafögbüro und die Bank lehnen den Vergleich ab. Die Verbraucherinsolvenz wurde nach dem Fehlschlagen des Vergleiches eröffnet. Der Nachwuchswissenschaftler ist nach sechs Jahren guter Führung frei von Schulden.