Für eine erfolgreiche Geldanlage ist es wichtig, die infrage kommenden Anlageprodukte zu verstehen …
Riester Rente Staatliche Zulage
Die Riester-Rente Staatliche ZulageDer Riester
Mehr als 14 Mio. Menschen "riestern". Man hat sich für eine Privatrente entschieden, bei der der Bund durch Zuschüsse und steuerliche Vergünstigungen viel einspart. Viele Riester-Sparer geben aber immer noch Gelder weg, weil sie ihren Förderantrag nicht zeitnah einreichen. Damit konnte das Unternehmen bisher die unaufgeforderte staatliche Unterstützung für mehr als 10000 Kundinnen und Kunden pünktlich absichern.
"Bei Nichtbeantragung von Zuschüssen geht dem Versicherten ein erheblicher Teil seiner Sparbeträge verloren, also Gelder, die ihm für den Ausbau seiner Altersversorgung fehlen. Das können je nach Auftrag bis zu mehreren hundert Euros pro Jahr sein", erklärt Horst Looser, Segmentleiter Private Renten. Die Riester-Sparer müssen nur noch den signierten Auftrag zurücksenden. "Für die Jahre 2008 bis 2010 konnten wir damit von den bisher erzielten Neukunden insgesamt rund 1,1 Millionen EUR "retten", was einer Erfolgsrate von rund 65 Prozent der angesprochenen Neukunden entspricht", so Looser.
Das Beispiel einer Gastfamilie mit Kindern verdeutlicht, wie viel mit einem Höchstbetrag gesichert werden kann: Für die Jahre 2009 und 2010 bekommen die Mütter einen Grundbonus von 154 EUR pro Kopf, plus 185 EUR Kindergeld pro Jahr. Für die am oder nach dem Stichtag des Jahres 2008 geborenen Kindern werden 300 EUR gewährt.
Damit werden pro Jahr 493 EUR an Landesmitteln ausgezahlt. Für eine verbleibende Vertragsdauer von z.B. 25 Jahren erhält diese Gastfamilie also zusätzlich zu ihrer eigenen Zuwendung für ihren Auftrag einen Betrag von ca. EUR 1.000,-, der zunächst zu beantragen ist. Diejenigen, die noch keinen Riestervertrag geschlossen haben, können dies noch am Ende des Jahres tun und damit die staatliche Beihilfe für 2010 absichern.
Der Riester-Kunde muss für die Vollförderung vier vom Hundert des im Vorjahr sozialversicherungspflichtig erzielten Einkommens pro Jahr in den Versicherungsvertrag einbezahlt werden. Die Steuerbehörde überprüft, ob der steuerliche Vorteil des Sonderausgabenabzugs größer ist als der staatliche Zuschuss. Dann erstattet das Steueramt die Unterschiedsbeträge zwischen den Steuervorteilen und dem Bonus.