Gesetzliche Rentenversicherung Beratung

Beratung zur gesetzlichen Rentenversicherung

Die Beratungstermine der deutschen Rentenversicherung werden angeboten:. Information und Beratung zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung. im Rahmen einer persönlichen Beratung mit der Deutschen Rentenversicherung. In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es verschiedene Altersrenten. Auszahlung von Renten sowie Information und Beratung für Versicherte und Rentner.

Antrag auf Altersversorgung (gesetzliche Rentenversicherung)

Haben Sie das normale Rentenalter überschritten und wollen Ihre Pension ohne Abzüge ausbezahlt bekommen? Danach müssen Sie einen entsprechenden Gesuch beim verantwortlichen Versicherungsträger einreichen. Der Betrag der Pension in der Rentenversicherung wird jährlich zum 01.07. umgestellt. Die eigene Pension wird dann vollautomatisch nachgestellt.

Haben Sie das normale Rentenalter überschritten, aber noch keine Pensionsanträge gestellt, erhöht sich Ihr Pensionsanspruch ohne weitere Beitragszahlungen von selbst. Für jeden angefangenen Monat, den Sie nach Erreichung des ordentlichen Rentenalters nicht beziehen, gibt es einen Aufschlag von 0,5 vH. Selbst wenn Sie nach dem ordentlichen Rentenalter weiter arbeiten, sollten Sie Ihre später volle Pension aufstocken.

Sie werden ab dem 01.07. 2017 am 01.07. jährlich errechnet. Haben Sie das normale Rentenalter überschritten und wollen Ihre Pension ohne Abzüge ausbezahlt bekommen? Danach müssen Sie einen entsprechenden Gesuch beim verantwortlichen Versicherungsträger einreichen. Der Betrag der Pension in der Rentenversicherung wird jährlich zum 01.07. umgestellt.

Die eigene Pension wird dann vollautomatisch eingestellt, ohne dass Sie etwas tun müssen. Haben Sie das normale Rentenalter überschritten, aber noch keine Pensionsanträge gestellt, erhöht sich Ihr Pensionsanspruch ohne weitere Beitragszahlungen von selbst. Selbst wenn Sie nach dem ordentlichen Rentenalter weiter arbeiten, können Sie Ihre volle Altersrente anheben. Schicken Sie den vollständigen Pensionsantrag bitte an die entsprechende Dienststelle.

Abhängig vom Gemeindeangebot können Sie es auch bei Ihrer Stadt einreichen. Außerdem können Sie Ihren Auftrag bei den Behörden einreichen und einreichen. Dabei werden Sie von uns beraten und unterstützt. Sobald Ihr Gesuch genehmigt ist, wird Ihnen der Pensionsservice der Deutsche Postbank AG jeden Monat Ihre Pension auf Ihr Girokonto überweisen.

Das Ruhegeld wird jeden Monat am Ende des Arbeitstages der Hausbank gezahlt. Oder Sie können Ihre Pension auf das Bankkonto einer anderen Personen umbuchen. Dieser muss der Übertragung im Pensionsantrag zugestimmt haben. Schicken Sie den vollständigen Pensionsantrag bitte an die entsprechende Dienststelle. Abhängig vom Gemeindeangebot können Sie es auch bei Ihrer Stadt einreichen.

Außerdem können Sie Ihren Auftrag bei den Behörden einreichen und einreichen. Sobald Ihr Gesuch genehmigt ist, wird Ihnen der Pensionsservice der Deutsche Postbank AG jeden Monat Ihre Pension auf Ihr Girokonto überweisen. Sie müssen der Behörde auch nach der Pensionierung jede Änderung der Anschrift oder des Namens mitteilen alle anderen einschlägigen Versicherungszeiträume (z.B. Erziehungszeiten).

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