Sichere Spareinlagen

Gesicherte Spareinlagen

Sichere Spareinlagen sind nur ein Mythos. Inwieweit sind die Spareinlagen bei Sparkassen oder Volksbanken und Raiffeisenbanken sicher? Mehr und mehr Verbraucher sind verunsichert und haben Angst um ihre Investitionen in Banken. Finden Sie heraus, wie sicher Ihre Einlagen bei Banken sind. Das Kleingedruckte verstehen und die besten Zinssätze und sicheren Sparangebote auch bei niedrigen Zinsen finden.

Einlagensicherheit: Sichere Spareinlagen sind nur ein Märchen.

Das Unvorstellbare haben die Sparenden in den letzten Jahren erkannt. Das Zinsniveau sinkt auf fast Null und bleibt dort, die Immobilienkrise in entfernten Staaten droht hier die Bank zu stören. Jetzt wird auch darüber gesprochen, dass sich in Griechenland oder Spanien für Misserfolge deutscher Institutionen verantworten sollen.

Grundsätzlich überlegen viele Menschen, wie gut ihr investiertes Kapital ist. Hierzu zählt auch die Einlagenversicherung. Das Vermögen der Sparer ist unverletzlich und in nahezu unbegrenzten Mengen gewährleistet. Auch bei der Kautionsversicherung ist die Kaution ein relativ wichtiger Teilbegriff. Es ist unbestritten, dass das Einlagensicherungssystem in Deutschland individuelle kleine Bankausfälle leicht auffangen kann.

Das Einlagensicherungssystem in Deutschland ist ein Zweistufensystem. Die Kundengelder auf Girokonten, Tages- und Termingeldkonten, Sparbüchern und Anleihen, die auf den jeweiligen Firmennamen lautet, werden durch staatliche und privatwirtschaftliche Einrichtungen unterlegt. Erstaunlicherweise ist die rechtliche Kautionsversicherung etwas kleiner als die der privaten. In Deutschland wird das Spargeld erst seit 1998 gesetzlich geschützt.

Stattdessen sind die Finanzinstitute dazu angehalten, genügend Mittel in einem speziell dafür vorgesehenen Pot zu halten, um bei einem oder mehreren Bankzusammenbrüchen einzugreifen: Bei privaten banks, this pot is called "Entschädigungseinrichtung deutsche Banken" (EdB). Bei der Entschädigung hat der Kunde keinen gesetzlichen Anspruch gegen den Bund, sondern gegen die nach § 3 Abs. 2 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG) beauftragte Ausgleichseinrichtung.

Es besteht eine Garantie bis zu einem Wert von 100.000 EUR pro Kunden. Weil allein die Commerzbank beansprucht, knapp 15 Mio. private Kunden zu bedienen, müssten die EdB im äußersten Fall bis zu 1,5 Trillionen EUR zahlen. Über die 100.000 EUR pro Kunden hinaus bestehen je nach Bank unterschiedliche Sicherungsmechanismen.

Mehr als 170 Handelsbanken des Bundesverbands der deutschen Banken haben sich zum Einlagensicherungsfonds zusammengefunden. In der Commerzbank beispielsweise beträgt die Absicherungsgrenze 8,6 Mrd. EUR pro Kunden. Die Deutsche Bank erreicht einen Wert von 11,5 Mrd. EUR pro Mandant. In der Regel bis drei Jahre nach seinem Eintritt haften die Sicherungsfonds nur für 250.000 EUR pro Einleger.

In den drei großen Einlagensicherungen gibt es nach einer indiskreten Einschätzung im Jahr 2008 nur 4,6 Mrd. EUR - für ganz Deutschland. Immerhin belaufen sich die Einzahlungen von Privatpersonen und Firmen auf 2,9 Billionen: Die Einlagenversicherung hat in den letzten Dekaden perfekt geklappt. Ursächlich dafür sind die intensiven Geschäftsbeziehungen zwischen den Banken: Die Kreditinstitute verleihen nicht nur Gelder an Bund, Wirtschaft und Privatpersonen, sondern auch aneinander.

Vorndran schätzt jedoch, dass der Bund in einem solchen Falle eingreifen würde - mindestens bis zu den zugesicherten hunderttausend Euros. "Aufgrund der katastrophalen Auswirkungen auf die Gemeinschaft gehen wir nicht davon aus, dass der Freistaat eine Großbank in Konkurs gehen lässt", sagt Jürgen Kurz von der DSSW.

Aber auch wenn es nicht zum extremen Fall eines systematischen Bankenausfalls kommt, weiß die Einzahlungssicherung noch ein paar andere Fallstricke. Auch die Einlagensicherungsgrenze für den Fonds wird ab dem 01.01.2015 schrittweise gesenkt. Die Mindestvergütung im Jahr 2025 wird dann nur noch 437,500 EUR betragen. Es besteht auch kein rechtlicher Anspruch auf Schadenersatz aus der Einlagenversicherung.

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