Direktversicherung Auszahlung oder Rente

Erstversicherung Auszahlung oder Rente

Sie können wählen, ob Sie eine monatliche Rente oder einen einmaligen Kapitalbetrag auszahlen möchten. können Sie auch Ihr gesamtes Kapital auf einen Schlag auszahlen lassen. Eine lebenslange Rente wird standardmäßig automatisch ausgezahlt.

Steuerliche Absenkung der privaten Altersvorsorge

In Deutschland wird die Versteuerung von Rentenzahlungen je nachdem, ob es sich um eine Rente aus einer staatlichen Pensionsversicherung, einer betrieblichen Rente oder einer Privatrente mit oder ohne staatlichen Zuschuss in der Sparphase handhabt. "Deshalb ist es wichtig, neben dem Aspekt der Verzinsung in der Sparphase auch auf die Laufzeit zu achten", so Michael Frank, Managing Director des freien Analystenhauses Frank und Bornberg.

Prinzipiell wird zwischen der gestundeten Rente und der sofortigen Rente für die private Altersvorsorge unterschieden. Mit der gestundeten Option beginnt die Rentenzahlung erst später und damit über viele Jahre hinweg. Zwischen Vertragsabschluß und Pensionierung vergehen in der Regel 20, 30 oder sogar 40 Jahre. Am Ende des Vertrages kann der Versicherungsnehmer zwischen einer Kapital- oder Rentenzahlung wählen.

Auf diese Weise können sie rechtzeitig darüber befinden, ob sie den Gesamtwert oder einen regelmässigen Mittelzufluss bevorzugen. Wenn das Kapital ausgezahlt werden soll, ist nur die halbe Gewinnsumme zu versteuern. Bei einer lebenslangen Rente gibt es zudem einen lebenslangen steuerlichen Bonus. Der Einkommensanteil ist ein fixer prozentualer Anteil der Rente, der vom Eintrittsalter der Rente abhängt und über den ganzen Rentenzeitraum gleichbleibend ist.

Er ist zu Anfang seiner Pensionierung 65 Jahre jung. Der Einkommensanteil für seine Privatrente liegt nach der Einkommensanteilstabelle ( 22 EStG) bei 18 vH. Dies bedeutet, dass nur diese 18% der Rente als Einkommen betrachtet werden und in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Bekommt er eine Zusatzpension von 400 EUR pro Kalendermonat, muss er nur 72 EUR (18 %) besteuern.

Geht man im Rentenalter von einem Satz von 25 % aus, muss man eigentlich nur 18 EUR Steuer zahlen. Zahlungen aus einem Riester-Rentenvertrag sind jedoch in der Pensionsphase in den übrigen Erträgen enthalten und müssen mit dem Personalsteuersatz besteuert werden (Downstream-Besteuerung). Die tatsächliche Steuerbelastung ist abhängig vom gesamten Einkommen des Rentners und von der Summe der künftigen Steuerfreibeträge.

Mit hohem Zusatzeinkommen müssen Pensionäre mit einer Beteiligung von 30 Prozentpunkten oder mehr gerechnet werden. Eine Auszahlung in Teilaktivierung zu Beginn der Pensionierung ist ebenfalls vollständig steuerpflichtig wie eine aktuelle Riester-Rente. a) Nicht geförderter Anteil: Einige Anleger bezahlen auch während der Sparphase mehr in einen Riester-Vertrag ein, als notwendig ist, um volle Freibeträge und Steuervergünstigungen, d.h. einen nicht geförderten Teil, zu erhalten.

Wenn aus diesem nicht vom Staat subventionierten Teil der Riester-Prämie eine Rente ausbezahlt wird, ist nur der sogen. Steuerbeispiel für geförderte und nicht geförderte Riester-Prämien: Aus einem Riester-Vertrag erhält A. eine lebenslängliche Rente. Zum 01.01.2016 erhält er eine monatliche Rente von 500 EUR im Rahmen seines Pensionsplans.

Daraus resultieren 6.000 EUR pro Jahr. 80 % der Rente basieren auf subventionierten und 20 % auf nicht gesponserten Einlagen. Das Ruhegehalt der A. ist zur steuerlichen Berücksichtigung zu unterteilen. Die Rente ist zu 80 % steuerpflichtig - das sind 4.800 EUR.

Die verbleibende Summe (EUR 1.200) ist nur mit dem entsprechenden Ergebnisanteil zu erfassen. In diesem Fall sind es 18 vH. Der verbleibende Teil der Rente wird mit 18% besteuert, d.h. 216EUR. Von der jährlichen Rente von 6.000 EUR sind also in Summe 5.016 EUR (4.800 EUR + 216 EUR) für die Versteuerung vorgesehen. b) Nicht geförderter Vertrag: Darüber hinaus kann prinzipiell jeder einen Riestervertrag auch ohne Anspruch auf Förderung abschliessen.

Vorteil in der Sparphase: Auch hier ist ein 100%iger Prämieneinbehalt bei Eintritt in den Ruhestand gewährleistet. Vorteil in der Auszahlungsphase: Die strikten Riester-Regeln in der Ausschüttungsphase finden keine Anwendung auf nicht geförderte Anlegern. Sie müssen sich also bei Eintritt in den Ruhestand nicht auf höchstens 30 vom Hundert des Sparbetrages begrenzen, wenn sie eine Kapitalzahlung erhalten wollen, sondern können den gesamten angesammelten Betrag auf einen Streich sammeln.

"Nur die Hälfte des Gewinns muss der Anleger mit seinem eigenen Satz beim Steueramt abrechnen", sagt Panagiotis Siskos vom BVI. Bevorzugt man zu einem späteren Zeitpunkt eine Monatsrente, fallen solche nicht subventionierten Beitragszahlungen auch nicht unter die strenge steuerliche Regelung der Riester-Rente. Bei einer Rente aus nicht gesponserten Leistungen im hohen Lebensalter ist auch hier nur die Einkommenskomponente steuerpflichtig.

Ein späterer Ruhestand im Alter von 67 Jahren wird daher nur noch 17% der Rente zum eigenen Satz besteuern müssen - statt der üblichen vollen 100 %. Im Klartext heißt das: Wenn Sie z.B. 300 EUR pro Monat aus Ihrem nicht geförderten Riester-Vertrag erhalten, sind davon nur 51 EUR (= 17 %) steuerpflichtig.

Geht man bei der Pensionierung von einem Satz von 25 % aus, zahlt man eigentlich nur 12,75 EUR pro Monat an Steuer. Dies führt jedoch nicht zu Pensionszahlungen im herkömmlichen Sinne. Beim Wohn-Riester werden die Förderbeträge auf einem so genannten Wohngeldkonto erfasst. Während der Sparphase wird dieser mit einem jährlichen Zinssatz von zwei Prozentpunkten unterlegt.

Die Höhe des Zuschusses und der Zinsen führt zur fiktiven Steuergutschrift bei Ruhestand. Das Wohnförderungskonto wird ab dem Zeitpunkt der Pensionierung bis zum Alter von mindestens 80 Jahren mit dem individuellen Satz versteuert. Doch Achtung: Tritt in dieser Zeit eine schädliche Benutzung ein, z.B. weil die permanente Benutzung des Wohnungseigentums eingestellt wird, muss das übrige Vermögen in einer einzigen Höhe versteuert werden.

Sie können die Steuern auch zu Beginn Ihrer Rente in einer einzigen Rate zahlen. Dabei wird ein Rabatt von 30% auf die Steuerbelastung eingeräumt. Wenn Sie jetzt einen Rürup-Vertrag unterschreiben, erhalten Sie Ihre Rente erst im Alter von mindestens 60 Jahren. Übrigens gibt es hier keine Kapitaloption; im Prinzip ist nur eine Rentenzahlung möglich.

Bei der Sparphase wird der Sparende steuerbegünstigt, bei der Auszahlung wird die Rente mit dem individuellen Satz versteuert. 2016 sind 82% der Beitragszahlungen abzugsfähig. Der Selbstbehalt wird bis 2025 weiterhin um je zwei Punkte pro Jahr steigen. Für alle Steuerzahler (Ehepaare 45.532 Euro) beträgt der Maximalbetrag 22.766 EUR.

Allein Rentner können vom Fiskus bis zu 18.668 EUR, Ehegatten gar bis zu 37.336 EUR beanspruchen. Verfallmodus - Auszahlungsphase: Für die Rürup-Rente gelten die gleichen Besteuerungsgrundsätze wie für die gesetzliche Altersruhegeld. Die Steuerbemessungsgrundlage ist seit 2005 das Jahr, in dem die Rente begonnen hat.

Dementsprechend sind 72% der im Jahr 2016 erstmalig ausgezahlten Renten von Rürup zu versteuern, die übrigen 28% sind als Befreiung fix. Der zu versteuernde Teil wird bis 2020 pro Jahr um zwei Prozentpunkte steigen, nach 2020 nur noch um ein Prozentpunkt. Von 2040 an ist die vollständige Zahlung dann zu versteuern. Die Rürup-Rente eines neuen Partners beläuft sich 2016 auf 500 EUR pro Monat und damit auf 6.000 EUR pro Jahr.

Im ersten Jahr sind 72% bzw. 4.320 EUR zu versteuern, 28% (= 1.680 EUR) nicht. Bei diesen 1.680 EUR handelt es sich um den lebenslangen Jahresbeitrag, auch wenn die Rente im Lauf der Jahre steigt. Die Direktversicherung ist eine der populärsten Arten der beruflichen Vorsorge. In diesem Fall schliesst der Auftraggeber eine Pensionsversicherung für den Arbeitnehmer ab.

Veranlagung bei einer Versicherungsgesellschaft, meist in einer klassischen oder fondsgebundenen Vorsorge. Sie werden durch Gehaltsumwandlung unmittelbar aus dem Bruttolohn des Mitarbeiters finanziert. Zahlungen von seit Beginn des Jahres 2005 geschlossenen Direktversicherungsverträgen (Renten- oder Kapitalleistungen) sind vollständig steuer- und sozialabgabenpflichtig. Für die Ausschüttungsphase gilt: Für alle ab dem 1. Jänner 2005 geschlossenen Verträge sind Pensionen und Einmalzahlungen auf Basis steuerfreier Beiträge in voller Höhe mit dem Personalsteuersatz zu besteuern (§ 22 Nr. 5 EStG).

Wenn die Pensionszahlungen auf steuerpflichtigen Abgaben basieren (z.B. Abgaben des Mitarbeiters in Zeiten unbezahlter Beschäftigung), sind diese nur mit dem Einkommensanteil zu besteuern. Für alle Rentner, die im hohen Lebensalter von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, sind sowohl auf die private Altersvorsorge als auch auf die Kapitalabfindung aus dem Rentenversicherungsvertrag Zuschüsse zur Kranken- und Langzeitpflegeversicherung zu zahlen.

Weniger günstig ist die Situation für die Direktversicherung in der bAV. Seit 2004 bezahlen auch die Empfänger einer einmaligen Kapitalzahlung einer Direktversicherung die volle Prämie - allerdings nicht auf einen Streich, sondern innerhalb von zehn Jahren (120 Monaten) nach Zahlung des Kapitalbetrages in Monatsprämien. Lediglich Mitarbeiter, die eine private Krankenkasse haben, müssen während der Pensionsphase keinen Krankenversicherungsbeitrag aufbringen.

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