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Erstversicherung Pension Krankenversicherung"Staatlicher Raubüberfall"? Teil der betrieblichen Altersversorgung und das Thema Doppelbeiträge für die Kranken- und Pflegesicherung
Kurz vor Ende der vergangenen Wahlperiode hatte die Große Koalition mit dem " Betriebsrentenstärkungsgesetz " ein klares Signal gesetzt, dass neben der staatlichen und privatwirtschaftlichen Altersversorgung auch die zweite Säule, nämlich die Betriebsrentenversicherung, wesentlich verstärkt und ausgeweitet werden soll. Vor dem Hintergrund der Erfahrung vieler Menschen mit steuerbegünstigter privater Altersversorgung ("Riester-Rente") ist es in diesem Zusammenhang von großer Wichtigkeit, dass den Menschen kein Anlass gegeben wird, an der Zweckmäßigkeit der damit zusammenhängenden Spartätigkeit zu zweifeln. n.
Die hier zu behandelnde Problematik lässt sich an einem Beispiel erklären: Die objektive und angesichts der Höhe nachvollziehbare Einschätzung des 68-jährigen Mannes ist in den Titel des Beitrags von Stefan Vetter aufgenommen worden: "Das ist staatlicher Raub" Um die Frustration vieler Betroffener heute zu begreifen, muss man in die Zeit der rot-grünen Regierung unter Gerhard Schröder, namentlich in das Jahr 2004, zurückstrahlen. Zu Jahresbeginn ist das " Modernisierungsgesetz für die gesetzliche Krankenversicherung " in Kraft getreten. 3.
Andererseits zeigt die historische Rechtfertigung, dass es sich dabei in erster Linie um einen der berühmten und lästigen Rangierbahnhöfe handelte, wo man manchmal zwischen den Sozialversicherungsträgern hin und her geht oder - wie in diesem Falle - in die Brieftaschen der Menschen greift, um einem Sozialversicherungszweig ein höheres Einkommen zu ermöglichen.
Deshalb hat die Bundestagsfraktion der Linkspartei das Problem aufgenommen und einen Vorschlag (Gerechte Krankenversicherungbeiträge für Betriebrenten - Doppelverbeitragung abschaffen, BT-Drs. 19/242 vom 12.12.2017) eingereicht, der zum ersten Mal am 11. Januar 2018 im Plenum erörtert wurde. Zum Problembeschrieb Erfahrung wie seitens der Antragsteller: Aus der ganzen Welt werden - entsprechend ihrem eigenen Bedarf - alle Arten der Betriebsrente gleichgestellt, soweit sie nur einmal in der Einlage- oder in der Ausschüttungsphase gleichgestellt werden ", so der Grund zum Recht (BT-Drs. vom 22.02.2017, S. 52).
Vor allem in der Gesellschaftspolitik sind die Theorien und die Realität oft unterschiedlich: "Stattdessen wurde die Doppelbeitragszahlung jedoch ausschliesslich für die weniger verbreitete betriebliche Riester-Rente abgeschafft: Ab dem 1. Januar 2018 werden nur noch Zahlungen aus der Riester-Rente von den Beiträgen in der Kranken- und Langzeitpflegeversicherung befreit. Bei den anderen Aufstellungen hat das Recht keine Verbesserung vorsehen können, die zu Doppelbeiträgen führen", so die Kläger.
"Bei Rentenzahlungen darf die Pflicht zur Beitragszahlung zur gesetzlichen Krankenversicherung nur einmal entstehen. Daher sollten entweder auf das in der Sparphase erzielte Ergebnis oder auf die Zahlung von Beiträgen für die Versicherung einbehalten werden. Bei Beitragserhöhungen für die Betriebsrente aus beitragsunabhängigen Einkünften sind die Beitragszahlungen in der Referenzphase zu leisten. Wurde der Beitrag aus Einkünften bezahlt, für die bereits Krankenkassenbeiträge abgezogen wurden, kann die Leistung nicht mehr in Anspruch genommen werden.
In seinem Beitrag wies Stefan Vetter auf eine besondere Eigenschaft in diesem Falle hin: Auch hier kommt es wieder vor, das bereits am Beginn des Artikels erwähnte Vertrauensargument: "Die Menschen müssen das Altersvorsorgesystem aus der gesetzlichen, beruflichen und privaten Altersversorgung wiedergewinnen", wird Anja Karliczek, parlamentarische Geschäftsführerin der Unions-Fraktion, wiedergegeben.
Wäre nur die Hälfte der Beiträge zu zahlen, würden die Kassen rund 2,6 Mrd. EUR einbüßen. Ich verstehe, dass nur eine kostensparende partielle Lösung möglich ist - wenn überhaupt.