Rentenversicherung Einmalbeitrag Rechner

Einmalprämie-Rechner der Rentenversicherung

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Sofortpensionen im Freifall

Verzicht auf den sofortigen Bezug einer Pension über die Privatrente. Der Vorschlag, einen gewissen Betrag in eine Privatrente einzahlen und eine Monatsrente beziehen zu können, hört sich zunächst gut an. Wer eine Kapitallebensversicherung oder eine Privatrente mit Kapitaloption abläuft, kennt die Möglichkeiten einer sofortigen Pension. Sie sollten sich jedoch nicht von der Perspektive einer sofortigen Monatsrente verblenden lassen. 2.

Wenn ein 63-Jähriger heute einen einmaligen Beitrag von rund EUR 5. 000 leistet und gleich eine monatliche Pension von etwa EUR 167 erhält, sollte er sich nicht zu schnell amüsieren. Extrapoliert auf das Jahr sind das nur 2000 oder 4 % der Einmalprämie. Allerdings müssen sie ein Mindestalter von 88 Jahren haben, um eine Rückerstattung von 50000 (= 2000 x 25 Jahre) und damit wenigstens ihren einmaligen Beitrag zu haben.

Dieses Beispiel ist nicht beliebig wählbar, sondern bezieht sich ganz thematisch auf das derzeit vorteilhafteste Beispiel einer sofortigen Rente. Insbesondere bei der sofortigen Rente kommt das Prinzip zur Anwendung: Prüfen Sie daher, wer lange Zeit gebunden ist. Der sich für eine sofortige Rente entschließt, setzt auf ein längeres Dasein. Durch die Senkung des Garantiezinssatzes auf nur noch 1,25% ab 2015 werden die unmittelbaren Renten weiter fallen und liegen nahezu schon im Freifall.

Finger weg von der sofortigen Rente einer Privatrente! Zur Untermauerung dieses Ratschlags haben wir die sieben besten Sofortrentenangebote für einen 63-Jährigen (Jahrgang 1952) und einen 65-Jährigen (Jahrgang 1950) gegenübergestellt und unterstellt, dass eine Rentengarantie von zehn Jahren abgeschlossen wurde. Bei beiden war die unmittelbare Rente der Europa Versicherungen an erster Stelle und die siebte Stelle wer zum Beispiel für die Zahlung von Euro 5.000 an die Bank noch mehr als 26 Jahre oder 89 Jahre auf die Rückzahlung der Einmalprämie wartete.

Mit der Europa-Versicherung ist es exakt 25 Jahre bis zum Alter von 88 Jahren. Zur Veranschaulichung: Nach der derzeitigen Sterblichkeitstabelle des Bundesamtes für Statistik betrug die mittlere Lebensdauer eines ehemaligen 63-Jährigen (geboren 1947 im Jahr 2010) 20,7 Jahre (Männer 19 Jahre und Frauen 22,4 Jahre) und wird auf 21,2 Jahre für einen 63-Jährigen geschätzt (geboren 1952 im Jahr 2015).

Achtung: Der Jahresrente beinhaltet immer eine Kapital- und Zinskomponente, wodurch die Zinskomponente aufgrund des auf 1,25% reduzierten Garantiezinssatzes besonders gering ist. Zum Beispiel bei einem Pensionssatz von 4% p.a. für einen 63-Jährigen und einem Netto-Garantiezins nach Abzug der Unkosten von nur 1%, würde der Anteil am Kapital wie bei der Europaversicherung 3 % betragen.

Gemäß der Sterblichkeitstabelle DAV 2004 R wird die entfernte Lebensdauer auf 28 Jahre und 10 Monaten veranschlagt, was zu einem rechnerischen Schlussalter von 91 Jahren und 10 Monaten führt. Dies sind acht Jahre mehr als die Lebensdauer eines 63-Jährigen nach der Sterblichkeitstabelle des Bundesamtes für Statistik. Die Jahresrente von nur 3,83% bei der Allianz schlägt bei gleichbleibender Lebensdauer einen Netto-Garantiezins nach Abzug der Aufwendungen von 0,7% und einen dementsprechend erhöhten Anteil des Kapitals von 3,13% vor.

Ähnliches ergibt sich, wenn man die sofortige Rente für einen heute 65-Jährigen mit einem einmaligen Beitrag von ebenso vielen Euro gegenüberstellt. Für die Europa-Versicherung sind es nun 23,5 Jahre bis zum Alter von 88,5 Jahren. Diejenigen, die eine Police bei der Allianzpartnerin abschließen, müssen 24,6 Jahre bis zum Erreichen des Endalters von 89,6 Jahren abwarten, bevor sie ihre einmalige Prämie zurückerhalten.

Vergleicht man die beiden Tafeln, ist auffällig, dass der 65-Jährige bei gleicher Einmalprämie von allen sieben Trägern rund 10 Euro mehr garantierte Sofortpension pro Monat erhält als der 63-Jährige. Dies lässt sich durch die verkürzte Lebensdauer oder Rentenlaufzeit erklären. Der garantierte Rentenbetrag wird über mehrere Jahre hinweg gezahlt.

Für einen 67-Jährigen (Jahrgang 1948) beträgt die monatliche Rente 188,76 (Europa Versicherung), was einer Jahresrente von 4,53% entsprich. Der unmittelbare Partner muss in diesem Falle gar ein Mindestalter von 89 Jahren erreicht haben, um den einmaligen Beitrag über die Laufzeit von 22 Jahren zurückzubekommen. Lohnenswert ist auch hier ein Abgleich mit der derzeitigen Sterblichkeitstabelle des Bundesamtes für Statistik: Demnach betrug die mittlere Lebensdauer eines ehemaligen 65-Jährigen (Jahrgang 1945 im Jahr 2010) 19,1 Jahre (Männer 17,5 Jahre und Männer 20,7 Jahre) und das statist. Schlussalter betrug nur rund 84 Jahre.

Selbst wenn die Lebensdauer eines 65-jährigen Mannes (geboren 1950 im Jahr 2015) um sechs Monaten verlängert wird, wird das Durchschnittsalter beim Tod 84 Jahre und 6 Monate nicht überschreiten. In Anbetracht der geringen Sofortrente aus der Privatrente ergibt sich unmittelbar die Frage: Gibt es höhere Alternativrente?

Ja, wenn Sie die 1950 zu Beginn der Pensionierung geborenen, privater Krankenversicherten meinen. Gemäß 282 Abs. 2 SGB VI zahlt er für die Dauer von 5 Jahren eine Zuzahlung von EUR 5.000,-, da er nie in der Rentenversicherung obligatorisch versichert war, bekommt er eine gesicherte Sofortpension von EUR 234,54 pro Monat einschließlich eines Zuschusses von 7,3% zu seiner Privatkrankenversicherung.

Damit ist diese unmittelbare Pflichtrente rund 68 höher als die höchstmögliche unmittelbare Rente in Europa und macht 5,63% der Einmalprämie von rund 5.000 aus und nicht nur 4% wie bei der Europa Versicherungsgesellschaft. Die Höchstgrenze für steuerabzugsfähige Pensionsaufwendungen nach 10 Abs. 3 StG beträgt 44.344 abzüglich eines Höchstbetrages von 13.576,20 (= 18,7% der Einkommensgrenze von 72.600 ), d.h. ab 2015 für Ehegatten einen Mindestbetrag von 30.767,80 ?.

Ein 65-jähriger Rentner, der den einmaligen Beitrag von EUR 130.000 in die Rentenversicherung im Jahr 2015 auf einmal zahlt, bekommt eine sofortige Rente von EUR 140,71 pro Monat (nur EUR 25,85 oder rund 16% weniger als eine sofortige Rente aus der europäischen Rentenversicherung mit einem um 50% niedrigeren Einmalbeitrag) und kann - im Gegensatz zur Privatrente - ebenfalls EUR 24.000 abführen.

Ab 2015 sind jedoch auch 70 % der gesetzlichen Sofortversorgung zu versteuern, während nur noch 18 % der Sofortversorgung aus der Privatrente zu versteuern sind. Die Gegenüberstellung von Einmalprämie nach Abzug der Steuer und sofortiger Rente nach Abzug der Steuer zeigt: In der gesetzlichen Sofortversorgung nach Abzug der Steuer übertrifft sie die in der gesetzlichen Rentenversicherung bei weitem. Verheiratete, die z. B. ein zu versteuerndes Einkommen von gut EUR 4.000 und einen Mindeststeuersatz von 25 % im Jahr 2015 bei einem einmaligen Beitrag von EUR 3.000 an die Rentenversicherung haben, können nur mit einem einmaligen Nettobeitrag von EUR 2.000 gerechnet werden.

Die unmittelbare Rente von 1.689 Euro netto wird auf 1.419 Euro nach Abzug der Steuer reduziert, so dass die unmittelbare Netto-Rente noch 5,91 Prozent des Netto-Einmalbeitrags ausmachen. Eine Einmalprämie von EUR 25.000 vor und nach Abzug der Steuer würde in der Privatrente nur durch eine sofortige Nettorente von EUR 998 (EUR 1.019, netto abzüglich EUR 21 Steuern) ausgeglichen.

Für den gleichen einmaligen Nettobeitrag von netto EUR 421,- bzw. 42% mehr bekommt der Rentner von der D-Rentenversicherung. Wenn Sie in diesem Jahr als 65-jähriger Staatsdiener in den Ruhestand treten und noch nie in der Rentenversicherung versichert waren, sollten Sie die lukrativen Möglichkeiten einer sofortigen staatlichen Rente gründlich untersuchen und sich dafür entschließen, sofern Sie über die Mittel zur Entrichtung der Einmalprämie verfügen.

Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass der Zuzahlungsantrag gemäß 282 Abs. 2 SGB VI bis zum 31.12.2015 (Ausschlussfrist) einzureichen ist. Nach Angaben der Deutsche Rentenversicherung ist folgende Vorschrift anzuwenden: Die Bewerbungsfrist 31.12. 2015 ist nur für Versicherte ohne Versicherung (z.B. Beamte) oder für Pflichtversicherte (z.B. Angehörige einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung) gültig.

Sie haben die Chance auf eine außerordentliche Zuzahlung von Freiwilligenbeiträgen, da sie die generelle Wartefrist von fünf Jahren bis zum Erreichen der regulären Altersgrenze aufgrund ihres hohen Lebensalters durch eine fortlaufende Freiwilligenversicherung kaum einhalten können. Für die gesetzlich Versicherten gibt es in sehr wenigen Ausnahmen eine sofortige Rente.

Die bedeutendste Ausnahme ist der Erwerb von Rentenkürzungen oder die Entrichtung einer Einmalprämie zum Ersatz von Rentenkürzungen (Ausgleichsbetrag nach Paragraph 187 a SGB VI). Wenn Sie z.B. im Jahr 2015 im Alter von 63 Jahren frühzeitig in den Ruhestand gehen wollen und die rabattfreie Altersrente mit 63 Jahren aufgrund der 45 erforderlichen Beitragsjahre weit unterschreiten, müssen Sie in der Regel einen Rentenrabatt von 9% Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Bruttorente akzeptieren.

Als Standard-Altersgrenze gilt: 65 Jahre und 6 Monaten für 1952 minus 63 Jahre = 2 Jahre und 6 Monaten oder gesamt 30 Monaten x 0,3 Prozent pro Kalendermonat = 9 Prozent. Mit einer garantierten sofortigen Pflichtrente von 92 nach Abführung des Beitrages zur Kranken- und Krankenpflegeversicherung oder bei einem Jahresrente satz von 4,26 Prozent ist sie sogar besser als die gesicherte Sofort-Rente aus einer Privatrente bei dem billigsten Versicherer in Europa mit nur 86 Euro oder 4 Prozent der Einmalprämie.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Abfindungsbetrag von der Steuer absetzbar ist und die erhöhte gesetzlich vorgeschriebene Pension auch einen Grundanspruch auf eine Hinterbliebenenrente (z.B. eine Verwitwetenrente in einer Größenordnung von 55 bis 60 Prozent der Ehegattenrente) beinhaltet. Andere Ausnahmen für eine sofortige staatliche Altersversorgung für Pensionäre sind: Zuzahlungsbetrag für vor dem 1.1. 1955 geb. Frauen nach Erreichung der regulären Altersgrenze gemäß 282 Abs. 1 SGB VI (d.h. Zuzahlung von Freiwilligenbeiträgen für ein Jahr für zwei vor 1992 geb. Kinder oder für drei Jahre für ein vor 1992 geb. Kinder zur Erfuellung der 5-jährigen Wartefrist für einen Pensionsanspruch in der Rentenversicherung).

Für das fünfte Jahr genügt ein Mindestbetrag von 1.009,80 (= 18,7% von 5.400 ), um nach Erreichung der regulären Altersgrenze umgehend eine monatliche Bruttorente von 118,85 (= 4.1543 Einkommenspunkte x 28,61 Euro laufender Rentenwert) zu erwirtschaften. Sogar nach Abzug des Monatsbeitrags zur GKV in Hoehe von 12,54 Euro bleibt ein Rentenbetrag von 106,31 Euro bestehen.

Das Monatsgehalt sinkt auf 70,46 Euro netto (= 2.4629 Gehaltspunkte x 28,61 Euro laufender Rentenwert) oder auf einen Rentenbetrag von 63,03 Euro.

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