In Zeiten lang anhaltend niedriger Sparzinsen rücken Investmentfonds wieder verstärkt in den …
Verbraucherschutz Geldanlage
Konsumentenschutz InvestitionDie Risiken von Finanzinvestitionen müssen klar erkennbar sein.
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Firmen, Bänke und andere Einrichtungen sind in vielerlei Hinsicht besser dran als die Nachfrager. Um zu verhindern, dass sie diese Vorzüge zu Lasten der Konsumenten nutzen, gibt es in Deutschland das Verbraucherschutzrecht. Der Verbraucherschutz nimmt bei den Finanzmitteln einen besonderen Stellenwert ein - nicht nur für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit der Investoren.
Doch ohne die richtigen Ratschläge können sie sich auf dem anscheinend verwirrenden Absatzmarkt kaum zurechtfinden. Deshalb ist der Verbraucherschutz bei Investitionen von höchster Wichtigkeit. Die Konsumenten wollen ihr Kapital vernünftig investieren. Doch wer ist für den Verbraucherschutz in finanzieller Hinsicht zuständig und an wen können sich die Betroffenen bei Schwierigkeiten und Reklamationen richten?
Für die Marktüberwachung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten ist die Bafin zuständig. Ein wichtiger Auftrag ist der Verbraucherschutz in der Geldanlage. Dazu beaufsichtigen die mehr als 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten auch Versicherungen, Inlandsfonds und Kapitalanlagegesellschaften.
Zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Finanzanlagen stützt sich die Bundesanstalt unter anderem auf die Informationen der Anleger. Es veröffentlicht diverse Prospekte mit wichtigen Ratschlägen und Hinweisen - zum Beispiel zur Alterssicherung. Investmentberater müssen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt werden. Von besonderer Bedeutung sind aber auch die rechtlichen Grundsätze, die Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Unternehmensberater einhalten müssen.
Der Verbraucherschutz bei Investitionen - z.B. für die Altersversorgung - wird beispielsweise dadurch verstärkt, dass für jede Investitionsberatung ein eigenes Vorsorgeprotokoll erstellt werden muss. Die Verpflichtung, so genannte Wertpapierprospekte zu erstellen, fördert auch den Verbraucherschutz bei der Geldanlage. Sie müssen jedoch zunächst von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen werden.
Der Hauptverband der Verbraucherorganisationen (vzbv) und die 16 Verbraucherzentren der Länder sind eine bedeutende Einrichtung in Fragen des Verbraucherschutzes. Er versteht sich als Sprachrohr der 80 Mio. Konsumenten in Deutschland und tritt für ihre Rechte ein. Zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Geldanlagen konzentriert sich die Verbraucherberatung unter anderem auf die Verbraucherinformation zum Finanzthema.
â??Auf den Internetseiten findet der Leser etliche Ratgeber rund um die Themen Fondsanlage und Alternsvorsorge. Unter anderem werden Interessenten beraten, wie sie sich am besten auf ein Beratungsgespräch einstellen und was sie bei der Geldanlage berücksichtigen sollten. Darüber hinaus ist es eine der Hauptaufgaben des Verbraucherzentrums in Fragen der Geldanlage und der Altersversorgung, die Verbraucher zu beraten.
Sie können in der Regel einen persönlichen Beratungstermin bei der für Sie verantwortlichen Verbraucherberatungsstelle ausmachen. Die Beratungsdauer und der Tarif sind je nach Land sehr unterschiedlich. Das Honorar kann durchaus eine lohnende Geldanlage sein, da es völlig eigenständig zum Finanzthema wird. Je nach Umfang der Betreuung können sie zudem eine umfangreiche Investitionsstrategie erarbeiten.
Und auch bei der Geldanlage leistet die Stiftung Warentest einen Beitrag zum Verbraucherschutz.