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Privatinsolvenz Schulden
Privatinsolvenz-SchuldenIn Deutschland liegt die mittlere Dauer des Verfahrens bei ca. 7 Jahren zuzüglich der Vorlaufzeit. Im Ausland gibt es auch private Konkursverfahren, die zu einer deutlich schnelleren Befreiung von Restschulden als in Deutschland führten. Seit über 15 Jahren sind wir in England mit Erfolg im Bereich der Insolvenzabwicklung tätig. Wie kann man in England eine Privatinsolvenz einreichen? Soweit die Verschuldung unwesentlich ist, sind Schulden gegenüber dem Steueramt oder Haftungsansprüche aus der Geschäftstätigkeit als GmbH-Geschäftsführer oder Alleininhaber freigestellt.
Allerdings ist das Verfahren möglicherweise noch nicht eroeffnet. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs werden in Deutschland die Befreiungen von der Restschuld im Inland gewährt. Die Restschuld wird nach der Verfahrenseröffnung nach 12-monatiger Laufzeit erlassen. Dies bedeutet, dass der Bewerber nach 12 Monate von allen Schulden freigestellt wird, egal wer und in welchem (EU-)Staat er Schulden hat.
Auch die gesetzliche Kündigungsmöglichkeit nach ca. 6 bis 9 Monaten gibt es noch. Nach der Eröffnung des Konkursverfahrens in England müssen Sie nur noch 12 Monate bis zur Freigabe der Restschuld aufwenden. Es gibt keine Beschlagnahmegrenzen wie in Deutschland! Sie übergeben den Eröffnungsauftrag aus England einem Vogt, der Sie dennoch während des Konkursverfahrens aufsucht.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18. 9. 2001 das Gesetz Nr. 1346/2000 des Bundesgerichtshofs über die Insolvenz von Ausländern in der EU durchgesetzt. Wie wird das Verfahren durchgeführt? In England wird ein Konkursverfahren eingeleitet. Dabei ist der Entstehungsort der Schulden oder der Sitz der Kreditgeber unerheblich.
Durch die Einleitung des Konkursverfahrens wurden alle Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den Insolvenzverwalter eingestellt. Auch kann der Zahlungspflichtige nicht mehr an die Kreditgeber auszahlen. Den Gläubigern ist es nicht mehr möglich, ein Konkursverfahren gegen den Zahlungspflichtigen zu eroeffnen! Daher sollte sich ein Zahlungspflichtiger so schnell wie möglich auf ein Konkursverfahren einstellen, zumal das Konkursverfahren durch einen externen Antrag in Deutschland nicht mit einer Befreiung von der Restschuld beendet wird.