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Rürup Rente Todesfall
Tod der Rürup-RenteHinterlassenenrente Rürup - Schutz im Todesfall
Bei Abschluss einer Rürup-Rente ohne Zusatzmodule geht das Stammkapital mit dem Tode der Versicherungsnehmerin unter. Je nach Provider gibt es jedoch unterschiedliche Möglichkeiten, Ihre Angehörigen zu schützen. Für die Zwecke des Rechts (EStG 10 Abs. 2b) sind Überlebende ausschliesslich Ehegatten und Ehegatten, solange sie Anspruch auf Kindergeld haben (max. bis max. 20 Jahre).
Manche Rürup-Rentenanbieter schließen solche Rürup-Hinterbliebenenrenten mit ein. Folgende Rürup-Überlebensversicherungen sind derzeit auf dem Versicherungsmarkt für die Grundrente erhältlich und rechtlich zulässig. Man unterscheidet zwischen der Einlagephase ( "Stundungsphase") und der Ausschüttungsphase ("Rentenphase"): Bedauerlicherweise sind nicht alle Module bei allen Versicherungen verfügbar.
die gesamte vertragliche Rente (als ob die gesamten Beitragszahlungen bis zum Beginn der Rente weitergeführt worden wären). Der überlebende Ehegatte bekommt 60% der vertraglichen Rente. Waisenkinder bekommen in der Regel 40% der Rürup-Rente. Befindet sich die Versicherten in einem dieser Module stellen ein erhöhtes Versicherungsrisiko dar und verursachen relativ große Mehrkosten.
Die Drainagekapazität wird dadurch im Gegensatz zu anderen Schutzformen erheblich reduziert. Diese Komponente kann je nach Versicherer zu einer ca. 10-20% niedrigeren Rürup-Rente beitragen. Wer ein hohes Schutzniveau für seine Hinterbliebenen sucht, für den ist eine gesonderte Lebensversicherung in der Regel die kostengünstigere Variante. Die Komponente ist für den Versicherer ein erhöhtes Sicherheitsrisiko und führt zu relativ hohen Aufwendungen.
Die Drainagekapazität wird dadurch im Gegensatz zu anderen Schutzformen erheblich reduziert. Stirbt die Versicherten in der Auszahlungsphase (vor dem Rentenalter), wird aus den bis dahin gezahlten Beträgen an die hinterbliebenen Angehörigen eine Rente errechnet. In dem obigen Beispiel, in dem die Versicherten sechs Monate nach Vertragsunterzeichnung sterben, wäre die Rürup-Rente an den Ehegatten verhältnismäßig klein, da bis zum Tode kaum Beitragszahlungen geleistet wurden.
Diese Komponente der Grundrente stellt sicher, dass die einbezahlten Prämien im Todesfall der Versicherungsnehmer nicht untergehen. Damit sind die Anschaffungskosten für dieses Modul deutlich niedriger. Das Rürup-Rente wird je nach Krankenkasse um ca. 4-8% gekürzt.
Auch in der Pensionsphase wird oft eine Pensionsgarantiezeit geboten. Dies kann vom Auftraggeber selbst festgelegt werden, in der Regel zwischen 5-21 Jahren. Beispiel: Die Versicherten treten mit 65 Jahren in die Rürup-Rente ein; 15 Jahre Rentengarantie sind fest zugesagt. Für die Rente an die überlebenden Angehörigen wird ein Vermögenstopf geschaffen, der nach 15 Jahren exakt auf 0? geschmolzen ist.
Stirbt die Versicherten im vollendeten 75. Altersjahr (innerhalb der 15-jährigen Rentengarantiezeit), wird auch eine lebenslängliche Rente aus dem Restkapital an die hinterbliebenen Personen ausbezahlt. Stirbt die Versicherten nach Vollendung des achtzigsten Lebensjahres (nach Ablauf der 15-jährigen Rentengarantiezeit), wird keine Rente an die hinterbliebenen Angehörigen gezahlt.
Manche Rürup-Versicherer kombinieren eine Rürup-Rente mit einer Zeitlebensversicherung. In den meisten Fällen ist diese Versicherung nur bis zum Einstieg in die Rürup-Rente gültig. Mit einigen wenigen Versicherungen kann dieses Model auch für die Pensionsphase gewählt werden.