Krankenversicherungsbeiträge auf Direktversicherungen

Beiträge zur Krankenversicherung auf Direktversicherungen

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zur Beitragspflicht. Der Sozialexperte erklärt, dass die entsprechenden Krankenkassenbeiträge erneut fällig werden. Die Direktversicherung ist in der Regel eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, die zur Modernisierung der "gesetzlichen Krankenversicherung" beigetragen hat.

Leserfrage: Sind Sozialversicherungsbeiträge für Direktversicherungen anrechenbar?

Leseranfrage Sind bei Direktversicherungen Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten? Die direkte Versicherung ist eine weit verbreitetes Instrument der beruflichen Vorsorge. In diesem Fall kann die Erstversicherung als laufende Rente in der Regel in Form einer laufenden Monatsrente oder als Kapitalauszahlung gezahlt werden. Die betriebliche Altersvorsorge ist in der Regel beitragspflichtig. Daher muss die entsprechende Krankenkasse die Rentenbeiträge an die gesetzliche Krankenkasse einbehalten und an die zuständigen Krankenkassen abführen.

Der Verfassungsgerichtshof hat im Jahr 2008 bekräftigt, dass auch Leistungen aus direkten Lebensversicherungen der Pflicht zur Beteiligung an der GKV unterworfen sind. Dies wurde erst mit dem Gesundheits-Modernisierungsgesetz 2004 entschieden und betrifft auch alle bisher abgeschlossenen Direktversicherungen.

Betriebsrentenversicherung: Doppelter Beitrag von | Personen

Das Risiko, für die betriebliche Altersvorsorge in der Gesundheitsversicherung Doppelbeiträge entrichten zu müssen, wird als eines der größten Hindernisse für die betriebliche Altersvorsorge angesehen. Aber nach einer Anhoerung vor dem Bundestagsgesundheitsausschuss gibt es wenig Hoffnung auf Nachbesserung. Seit geraumer Zeit wird über Doppelbeiträge in der GKV für Betriebsrentenempfänger diskutiert.

Sozialrechtsexperten haben sich am 27. Januar 2016 vor dem Bundestagsgesundheitsausschuss zu den Doppelbeiträgen für Direktversicherungen und Rentenzahlungen geäußert. Damit folgt sie dem am 14. Oktober 2015 von der Linken gestellten Wunsch "Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Direktversicherungen und Rentenzahlungen - Vermeidung von Doppelbeiträgen", in dem sie fordert, dass Krankenversicherungsbeiträge für Direktversicherungen und Rentenzahlungen nur einmal eingezogen werden dürfen:

Mehrere Experten wie der Bundesverband der Bundesverbände der gewerblichen Wirtschaft (BDA) oder die Arbeitsgruppe Berufliche Vorsorge (aba) haben bei der mündlichen Verhandlung vor dem Gesundheits-Ausschuss empfohlen, Doppelbeiträge für die Betriebsrenten zu unterlassen. Der Gesetzgeber hat dazu geführt, dass die gesetzlich versicherten Pensionäre den gesamten Beitrag auf ihre laufende Rente und die Kapitalabfindung anstelle der Hälfte des Betrages zahlen müssen.

Gleichzeitig generierten die Beitragszahlungen aus den Rentenzahlungen weitere Einkünfte für die GKV. Umgekehrt würde sich dieser Einfluss nun zur Verstärkung der Betriebsrente auswirken. In der mündlichen Verhandlung vor dem Gesundheitsausschuß verwiesen die Sachverständigen darauf, daß der Vorschlag der Linkspartei nur einen kleinen Teil der Ungleichheit im Rahmen der Beitragsordnung der gesetzlichen Krankenkassen abdeckt.

Eine grundlegende Neuordnung war notwendig, auch im Bereich der verstärkten Altersvorsorge im Zusammenhang mit der bAV. Ursächlich hierfür ist eine Verfügung des Bundessozialgerichtes vom 23. Juli 2014, wonach die bisherige Regelung des Bundesverfassungsgerichtes (Az. 1 BvR 1660/08) zur Verpflichtung zur Beitragszahlung für private Direktversicherungen nicht auf Pensionsfonds übertragbar ist.

Beispielsweise werden private Versicherungsleistungen, die der Mitarbeiter als Versicherter nach seinem Austritt aus dem Unternehmen erbringt, wie Zahlungen aus einem Privatversicherungsvertrag betrachtet und sind daher bei Direktversicherungen nicht beitragspflichtig. 2. Die Krankenkassenbeiträge werden in der gleichen Zusammensetzung auf die Leistung einer Vorsorgeeinrichtung angerechnet. In diesem Zusammenhang wird auch das Problem der rechtlichen Ungleichbehandlung von Beiträgen aus einer Betriebsrente und einem Privatversicherungsvertrag aufgezeigt.

Wegen der recht negativen Einstellung der Vortragenden im Voraus ist zu erwarten, dass der Beirat auch nach der Sachverständigenanhörung empfiehlt, den Vorschlag mit den Gegenstimmen der CDU/CSU-, SPD- und Bundestagsfraktionen 90/Die Grünen abzulegen. Nach Longials Ansicht trägt auch die Anwendung der Linkspartei nur bedingt dazu bei, die im Sozialversicherungsrecht vorhandenen Ungleichheiten zu beseitigen:

Der Wegfall der Doppelbeiträge befreit nur einen Teil der Anspruchsberechtigten und sollte besser in einen Komplex zur Verstärkung der Betriebsrente eingelassen werden.

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