Gerichtlicher Mahnbescheid

Mahnung vor Gericht

Eine gerichtliche Entscheidung ist oft die letzte Möglichkeit, um ausstehende Forderungen zu begleichen. Die gerichtliche Mahnverfahren in Deutschland sind ein rechtliches Verfahren, das der Vereinfachung der Durchsetzung von Geldforderungen dient. Ein gerichtliches Mahnverfahren ist ein schneller und kostengünstiger Weg zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung. Vorraussetzungen für die Erlangung eines gerichtlichen Zahlungsbefehls. Die gerichtliche Anordnung ist auch der erste Schritt für die.

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Es handelt sich bei dem Gerichtsmahnverfahren um ein zivilrechtliches Verfahren, das der Vereinfachung der Geltendmachung von Forderungen diene. Zur Zwangsräumung von Wohnräumen vor Gericht kann z.B. das Mahnwesen nicht genutzt werden. Die Mahnung darf nicht mit außergerichtlicher Mahnung durch Firmen, Anwälte oder Inkassounternehmen gleichgesetzt werden. Die Eröffnung des Gerichtsverfahrens und die Zustellung des Mahnschreibens hemmen die Verjährungsfrist.

Durch das Mahnwesen ist es möglich, eine Forderung ohne Klage, d.h. auch ohne Entscheidung, durchzusetzen. Neben der zivilrechtlichen Klage ist das Mahnwesen eine einfache und kostensparende Möglichkeit, gegen zahlungsunfähige Debitoren zu vorgehen. Die gerichtlichen Mahnwesen werden weitestgehend oder gar vollautomatisch durchlaufen. Das Mahnwesen zielt darauf ab, den Debitor zur Kasse zu bitten.

Um auch dieses Vorhaben effektiv erreichen zu können, wird am Ende des Mahnwesens die Vollstreckungsanordnung (§ 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO) erlassen. Es handelt sich um einen Zwangsvollstreckungstitel, mit dem der Zahlungsempfänger seine Forderung im Rahmen einer Zwangsversteigerung einziehen kann. Dabei hat der Zahlungsempfänger die Auswahl zwischen dem Mahnwesen mit Bedienung der Mahnung und einer Aktion.

Der Kreditgeber muss sich überlegen, welche Variante für den Kreditgeber im konkreten Fall besser geeignet ist. Dies liegt daran, dass es im Gegensatz zur Klageerhebung keinen öffentlichen Dienst im Mahnbescheid gibt. Wenn der Schuldner gegen die Mahnung Einspruch erheben kann, ist das Gerichtsverfahren in der Regel zügiger. Im Falle einer Beschwerde gegen den Mahnbescheid wird das Mahnwesen in ein ordentliches Zivilverfahren mit einer detailliert zu begründenden Klagebegründung und einer mündlichen Anhörung umgewandelt.

Die Einleitung des Mahnverfahrens erfolgt durch einen entsprechenden Mahnbescheid des Zahlungsempfängers beim jeweils sachlich kompetenten Mahnungsgericht. Die formelle Korrektheit des Antrags wird vom Mahngerichts geprüft. Das Gesuch kann sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form beim Richter eingereicht werden. Offizielle Vordrucke für schriftliche Anträge sind im Schreibwarenhandel zu haben. Wenn alle Bedingungen für die Erteilung des Zahlungsbefehls erfuellt sind, muss das zuständige Gericht diesen sofort erteilen.

Die Lieferung wird dem Antragsteller mitgeteilt. Für eine Mahnung oder einen Rechtsstreit ist besonders eine komplette Schuldnerbenennung erforderlich. Eine rechtlich unrichtige Mahnung führt somit nicht zu einer Unterbrechung der Mahnung. Die Kosten des Gerichts fallen mit Erhalt des Antrags beim Mahnhof an. Das Gerichtshonorar ist daher bereits bei Erhalt des Antrags beim Mahngerichts angefallen.

Bei Rücknahme des Antrags vor der Mahnung müssen die Gebühren noch bezahlt werden. Im Regelfall wird die Kostenabrechnung an den Zahlungsempfänger gesendet und die formelle Auslieferung der Mahnung findet gleichzeitig statt. Auf der Website stellen die Mahnhöfe der Länder einen Kalkulator zur Verfügung, mit dem Sie die Mahnverfahrenskosten kalkulieren können.

Bei der Einziehung von berechtigten Ansprüchen im Mahnwesen hat der Zahlungspflichtige die erforderlichen Aufwendungen zu übernehmen. Wird das Mahnwesen automatisch abgewickelt, werden die Gerichtsgebühren offiziell in den Mahn- und Vollstreckungstitel miteinbezogen. Gegen die Entscheidung kann der Zahlungspflichtige innerhalb von zwei Monaten Beschwerde beilegen. Die Mahnung beinhaltet die Bitte, dem Richter innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Mahnung anzuzeigen, ob und inwieweit der behauptete Antrag beanstandet wird (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO).

Eine Berufung ist nur möglich, solange der Vollstreckungstitel noch nicht ergangen ist (§ 694 ZPO). In der Regel beantragt der Zahlungsempfänger daher im Tagesgeschäft nach Fristablauf, d.h. ab dem vierzehnten Tag nach Eingang der Mahnung beim Zahlungspflichtigen, einen Vollstreckungstitel. Tag nach Eingang der Mahnung auf einen Sonnabend, Sonn- oder gesetzlichen Tag fallen, läuft die Widerspruchsfrist am folgenden Arbeitstag ab.

Die Gläubigerin bzw. der Gläubiger bekommt vom Mahngerichtshof ein Antragsformular und Informationen darüber, wann die Mahnung formell erfolgt ist. Reicht der Zahlungspflichtige Berufung ein, wird die Verzugsklage zu einer Zivilklage, weil der Zahlungspflichtige die Forderungen bestreitet. Im Rahmen eines ordentlichen Zivilverfahrens wird abgeklärt, ob und in welchem Umfang die Forderungen gegen den Zahlungspflichtigen rechtlich bestehen.

Der Mahnhof übergibt den Rechtsstreit an das für ihn örtlich und sachlich kompetente Gericht. Das Register des Gerichtes, an das die Streitigkeit übergeben wurde, wird den Kläger innerhalb von zwei Monaten um eine Begründung bitten. Bezahlt der Zahlungspflichtige nicht auf Grund des Gerichtsbeschlusses und erhebt nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch, wird auf Verlangen des Zahlungsempfängers ein Vollstreckungstitel ausgestellt.

Das Vollstreckungsersuchen muss innerhalb von sechs Monaten gerechnet ab dem Zeitpunkt der Mahnung eingereicht werden und eine Aussage darüber beinhalten, ob und welche Leistungen in der Zwischenzeit auf die durch die Mahnung beanspruchte Forderung erbracht wurden. Die Vollstreckungsanordnung ist ein unabhängiger und provisorisch durchsetzbarer Rechtsakt zur Vollstreckung von Vollstreckungsverfahren. Damit kann der Kreditgeber die Zwangsversteigerung einleiten.

Trotz Beanstandung wird die Vollstreckung nur dann eingestellt, wenn das zuständige Gericht die Vollstreckung auf besondere Anfrage des Zahlungspflichtigen vorübergehend aussetzt. Die Vollstreckungsanordnung wird dem Beklagten unter der im Mahnschreiben angegebenen Anschrift unaufgefordert zugeleitet. Der Vollstreckungstitel wird in diesem Falle von einem Justizbeamten ausgehändigt. Dies kann Zeit sparen, da der Landvogt bereits gleichzeitig ein Zwangsvollstreckungsverfahren durchführen kann.

Ist ein Wohnsitzwechsel des Schuldners zwischenzeitlich nicht bekannt und ist eine Zustellung an einen Stellvertreter nicht möglich, so kann das Gericht den Vollstreckungstitel im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Dienstes durch Anbringung an den Gerichtsvorstand oder durch Aushang im Gerichtsinformationssystem (§ 185 ZPO) erwirken.

Die Mahnbroschüre "Die Maschinenbearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren" beschreibt auf rund 124 Blatt den Verlauf des automatischen Mahnverfahrens einschließlich aller darin verwendeten Vordrucke.

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