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Auszahlung Pensionskasse Sozialversicherung
Zahlung an die Pensionskasse SozialversicherungZahlung an die Pensionskasse - worauf muss ich Steuern zahlen?
Meine sehr geehrten Aktionärinnen und Aktionäre, ich habe seit 2004 durch aufgeschobene Vergütung in eine Pensionskasse einzahlen können (in 95% der Fälle, in der restlichen Zeit habe ich selbst über mein Nettolohn gezahlt, da die AG nichts von der Möglichkeit der aufgeschobenen Vergütung wußte oder zu tun beabsichtigte). Was ist das steuerliche Verhalten der Auszahlung?
Muß ich während des Rentenzeitraums die volle Steuer auf beide Zahlungsarten bezahlen, d.h. mit einer sehr großen Steuerlast im Jahr der Einmalzahlung gerechnet werden? Muß ich also auf meine gesamte Zahlung, sei es eine Einmalzahlung oder eine lebenslängliche Pension, volle Steuern und/oder Sozialabgaben abführen? Zu welchem Satz muss ich das tun?
Wie hoch ist der obige Gewinnanteil - ist das der Tarif, zu dem ich die Zahlungen besteuern muss? Die Auszahlung mit Pension bringt nach derzeitiger Rechtslage Einkünfte nach 22 EWStG; dies sind "wiederkehrende Zahlungen". Nach § 22 Nr. 1 bb) S. 4 des Gesetzes ist ein pauschalierter prozentualer Anteil festgelegt, der sich nach dem Alter richtet, in dem die Person zum ersten Mal diese Altersrente erhält.
Im Falle einer monatlichen Pension von 1.000 EUR wird daher nur ein Teilbetrag von 180 EUR in die Berechnung einbezogen. Im Falle einer Kapitalzahlung gibt es keine Pensionszahlung, da es keine "wiederkehrenden Zahlungen" gibt. Ohne nähere Angaben zum Sachverhalt können keine Angaben zum Gesamtsteuerbetrag gemacht werden; der Satz beträgt 25 Prozent des Zinsbetrages zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. der Abgeltungssteuer.
Meine Pension wird in monatlichen Raten ausgezahlt, d.h. wenn ich mit 65 Jahren in den Ruhestand gehe, bezahle ich den dann für mich geltenden Einkommensteuersatz für nur 18% der Pension, extrapoliert auf das Jahr. Was ist mit der sozialen Sicherheit? Meine Pension wird in einem Zug ausbezahlt - ich bezahle also nur auf die Kapitaleinkünfte (aus den Zinsen), NICHT auf den dann verfügbaren oder ausbezahlten Gesamtbetrag, einschließlich der einbezahlten Beiträge - meinen dann geltenden Einkommensteuersatz.
Was ist mit der Sozialversicherung? Da Sie am Ende folgende Aussage machen: "Ohne nähere Angaben zum Sachverhalt kann keine Auskunft über den gesamten Steuerbetrag gegeben werden; der Zinssatz beträgt 25% des Zinsbetrages zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer....". Das ist die so genannte Abgeltungsteuer - ich habe mir gedacht, dass ich meine Einkommensteuer mit dem dann geltenden Einkommensteuersatz für oder in beiden Fälle bezahlen würde....
Bezahle ich die bis dahin angefallenen 25% (+....) auf die tatsächlich angefallenen Zinseinnahmen und der Restbetrag ist umsatzsteuerfrei oder bezahle ich den zu diesem Zeitpunkt geltenden Einkommensteuersatz (ist das der Name?) auf die Zinseinnahmen? Meine Pension wird in monatlichen Raten ausgezahlt, d.h. wenn ich mit 65 Jahren in den Ruhestand gehe, bezahle ich den dann für mich geltenden Einkommensteuersatz für nur 18% der Pension, extrapoliert auf das Jahr.
Was ist mit der sozialen Sicherheit? Der Pensionsfonds berichtet die Pensionszahlung an die (gesetzliche) Krankenversicherung. Dann wird auch die gesetzlich vorgeschriebene Pension mitberücksichtigt. Meine Pension wird in einem Zug ausbezahlt - ich bezahle also nur auf die Kapitaleinkünfte (aus den Zinsen), NICHT auf den dann verfügbaren oder ausbezahlten Gesamtbetrag, einschließlich der einbezahlten Beiträge - meinen dann geltenden Einkommensteuersatz.
Derzeit beträgt der Steueranteil darauf 25%. Was ist mit der Sozialversicherung? Die Sozialversicherung ist auch hier fällig und Sie müssen dann für einen bestimmten Zeitraum Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Da Sie am Ende folgende Formulierung erwähnen: "Ohne nähere Angaben zum Sachverhalt kann keine Auskunft über den gesamten Steuerbetrag gegeben werden; der Zinssatz beträgt 25% des Zinsbetrages zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer....".
Bis zur Auszahlung der Leistung sollten Sie sich regelmässig über die derzeitige Steuer- und Sozialversicherungssituation unterrichten.