Pfändungstabelle Insolvenz

Verpfändungstabelle Insolvenz

Mit dem Selbstbehalt wird das Existenzminimum für den Schuldner während der Insolvenz gesichert. Insolvenzverfahren dienen zum einen der Befriedigung von Gläubigerforderungen. Sie finden hier die Pfändungstabelle, die auch im Insolvenzverfahren verwendet wird. Von wem kann was beschlagnahmt werden? Insolvenz, Schuldner, Schulden, Privatinsolvenz, Insolvenz, Pfändung,.

Pfändungstabelle § 850c ZPO

Suche in den ersten beiden Zeilen (von/bis) nach der Reihe, in der sich dein Reineinkommen (NEK) befindet (z.B. 153 EUR -> dritte Zeile). Sobald Sie die Reihe finden, gehen Sie nach links in die entsprechende Rubrik, die die für Sie geltende Zahl der Wartungsverpflichtungen (UHP) aufführt.

Hier können Sie den Pfändungsbetrag lesen (z.B. für 1.153 EUR, keine Wartungspflicht -> dritte Linie, dritte Säule -> 11,34 EUR pfändbar). Der Tisch kostet 3.475,79 EUR; alle darüber liegenden Summen sind vollständig anbringbar. Anmerkung: Zur Orientierung befinden sich die Schaltflächen auf der rechten Seite unterhalb der Tabellen. Die vorliegende Übersicht ist (mindestens) bis zum 30.06.2019 gültig. NEK: bisUHP:

Wie hoch die Pfändbarkeit des Nettoeinkommens des Zahlungspflichtigen ist, ergibt sich aus der Aufstellung gemäß § 850c ZPO. Die Grundfreibeträge für alle Menschen belaufen sich auf 1.133,80 EUR (gemäß nachstehender Übersicht ergeben sich Pfändungsbeträge jedoch nur, wenn der Jahresüberschuss 1.139,99 EUR übersteigt). Bestehen Instandhaltungspflichten, steigt die Pfändungsbefreiungsgrenze (abhängig von der Zahl der Instandhaltungspflichten).

Beispiel 1: Der Debitor erhält ein Entgelt von EUR 1.184,20 (netto ="zur Hand") und hat keine (="0") Unterhaltspflicht: EUR 32,34 können gepfändet werden. Beispiel 2: Der Zahlungspflichtige erhält ein Nettoeinkommen von 1.577,00 EUR und hat eine Unterhaltspflicht (z.B. ein Kind): 4,75 EUR können gepfändet werden.

So wie bei zwei, aber der Zahlungspflichtige hat keine Unterhaltspflicht: 305,34 EUR können gepfändet werden. Hinweis: Die Pfändungsbeträge werden nicht nach der Differenzenmethode berechnet. Dies zeigt sich besonders anschaulich im dritten Beispiel: Bei einem Ertrag von 1.577,00 EUR können dort 305,34 EUR eingezogen werden, während die Abweichung zwischen dem Ertrag (1.577,00 EUR) und der Pfändungsgrenze (1.133,80 EUR) 443,20 EUR ist.

Hinweis: Die Pfändungsbefreiungsgrenzen finden in besonderen Fällen keine Anwendung, vor allem nicht auf (vor allem "laufende") Unterhaltsforderungen, in diesem Fall findet § 850d ZPO Anwendung. Häufig trifft dies auch (außerhalb der Insolvenz) auf "alte" Unterhaltsforderungen zu. Beachten Sie auch unseren Beitrag über Unterhaltsforderungen in der Insolvenz. Der Pfändungsschutz in der Übersicht wird (gemäß 850c Abs. 2a ZPO) am 2. Juli eines jeden zweiten Kalenderjahres (gerechnet ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes) nachgestellt.

Im Jahr 2005 wurden die Pfändungsbefreiungsgrenzen angehoben; in den Jahren 2007 und 2009 wurden die Werte aus 2005 aufrechterhalten. Im Jahr 2011 wurden die Beiträge mit Wirksamkeit zum 01.07. 11 sowie 2013, 2015 und 2017 nochmals angehoben. Dies ist gesetzlich festgelegt in Ankündigungen, die wir unten in der umgekehrten Reihenfolge aufgeführt haben: 2011-2013: Anhebung der Freigrenzen ab 2005 für den Zeitraum vom 1. Juli 2011 bis einschließlich 31. Dezember 2011.

Die Pfändungsgrenze 09.05. 2011, BGBl. I S. 825 (PDF). 2009-2011: Unveränderte Einhaltung der Befreiungsgrenzen ab 2005 für die Perioden Januar 2009 bis September 2011 (sog. Befreiungsgrenzen 15.05. 2009, sog. Befreiungsgrenzen 15.05. 2009). 2007-2009: Unveränderte Einhaltung der Befreiungsgrenzen ab 2005 für die Perioden Januar 2007 bis September 2009 (Pfändungsbefreiungsgrenzen bekannt ab 22.01.2007, Pfändungsbefreiungsgrenzen 2007, BGBl. I S. 64).

2005-2007: Novelle (Erhöhung) der Pfändungsbefreiungsgrenzen nach 850c Abs. 2a S. 2 mit Stichtag 26.2.2005 durch das Bundesjustizministerium, Bekanntmachung der Pfändungsbefreiungsgrenzen 2005 vom 15.02.2005 (BGBl. I S. 493), die die im Rechtstext genannten Werte übertrifft.

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