Staatsanleihen Risiko

Bundesanleihen Risiko

Interesse ist also eher ein "zinsloses Risiko", wie einige Anleihenkritiker unken? Suchen Sie attraktive Zinserträge mit kalkulierbarem Risiko? Bundesanleihen - Fokus auf ESG-Risiken. Es gab das Schlagwort "Interesse ohne Risiko". Wissenswertes über das Risiko von Staatsanleihen und die zu erzielenden Zinssätze für Staatsanleihen.

Risiko und Solvenzbewertung

Staatsanleihen und Kredite an Länder, die dem EWR oder der OECD angehören, wurden in der Regel als risikofrei klassifiziert. Dies hat sich jedoch seit der Krise der Staatsschulden in Europa fundamental geändert. Hier auf dieser Seite: Es ist klar geworden, dass auch bei Staatsanleihen ein Kreditrisiko oder gar ein Zahlungsausfallrisiko vorlag.

In den Eigenkapitalanforderungen des aufsichtsrechtlichen Systems Solvency II finden diese jedoch derzeit keine Berücksichtigung. Erstversicherer, die ihre Solvenzkapitalanforderungen mit Hilfe eines unternehmensinternen Modells ermitteln, müssen signifikante länderspezifische Risikofaktoren einkalkulieren. Staatsanleihen werden bei der Ermittlung nach der Standard-Formel jedoch nur im Zins- und Währungsrisiko, nicht aber im Spread- und Konzentrations-Risiko berücksichtigt.

Die unter die Rahmenrichtlinie Solvency II fallenden Versicherungsunternehmen müssen seit dem 1. Jänner 2016 nach 89 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) immer über anrechenbares Kapital zumindest in der Größenordnung der Solvenzkapitalanforderungen verfügen. 2. Damit sollen alle wesentlichen quantifizierten Einzelrisiken abgedeckt werden, denen ein Versicherungsunternehmen unterworfen ist. Gemäß 96 Abs. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes können die Gesellschaften die Solvenzkapitalanforderungen entweder durch eine einheitliche europäische Standardformulierung oder durch ein individuelles unternehmensinternes Modell bestimmen.

Gleichwohl sollten sich diese Versicherungen auch verstärkt mit staatlichen Risiken befassen, vor allem im Zusammenhang mit der zweiten Säule, also den Erfordernissen des Managements. Ein wesentlicher Bestandteil des Governance-Systems der Versicherungen ist das Own Risk and Solvency Assessments (ORSA). Die Versicherungsgesellschaft untersucht ihr persönliches Risiko-Profil und den daraus abgeleiteten Risikokapital-Bedarf.

Nach § 27 VAG ist dies unabhängig von den der Standardformulierung zugrundeliegenden Solvenzkapitalvorschriften. Außerdem müssen die Versicherungen auch solche Gefahren in Betracht ziehen, die in der Standardformulierung nicht oder nicht ausreichen. Sie müssen geeignete Beurteilungsverfahren für diese Gefahren ausarbeiten. Das gilt auch für die mit Staatsanleihen verbundenen Gefahren, da sie in der Standard-Formel auf Null gesetzt sind.

Zinsänderungsrisiken: Das Zinssatzrisiko (auch: Zinsrisiko) ist das Risiko einer Änderung der Zinsstrukturkurve oder der Zinsvolatilität. Wechselkursrisiko: Das Wechselkursrisiko ist das Risiko einer Änderung der Beträge oder der Volatilitäten der Umtauschkurse. Spread-Risiko: Das Spread-Risiko ist das Risiko von Veränderungen des Niveaus oder der Schwankungsbreite von Credit Spreads, d.h. der Renditemarge oberhalb der risikolosen Ertragsstruktur.

Konzentrationsrisiken: Das Konzentrations-Risiko ist das Risiko, das entweder durch fehlende Diversifizierung des Investmentportfolios oder durch ein hohes Risiko des Ausfalls eines einzigen Wertpapiers oder einer Unternehmensgruppe von verbundenen Unternehmen verursacht wird. Außerdem müssen die Versicherungsunternehmen prüfen, ob ihr Risiko-Profil signifikant von den Prämissen abhängt, die der Ermittlung der Solvenzkapitalanforderungen nach der Standardformulierung zu Grunde liegt.

Es wird davon ausgegangen, dass die Gesellschaften zu dem Schluss kommen, dass innerhalb dieser Bausteine eine Differenz besteht, da die Bausteine für das Spread- und Konzentrations-Risiko nicht durch Eigenmittel für Staatsanleihen unterlegt sind. Anschließend müssen sie untersuchen, ob dies, ggf. zusammen mit anderen unterschätzten Risken, zu einer signifikanten Veränderung ihres Gesamtrisikoprofils von den Prämissen der Standardformulierung führen kann.

Zur Ermittlung des Kapitalbedarfs und der Deckungsmöglichkeiten müssen die Hauptrisiken einem hinreichend großen Umfang von Einzelstresstests unterzogen werden. Für die Risiko- und Solvenzbewertung müssen Firmen verschiedene Szenarios nachbilden, zum Beispiel den Zahlungsausfall eines oder mehrerer Länder. Bei erheblichen Schwankungen muss der Versicherungsgeber überlegen, welche Massnahmen er zu ergreift.

Das Risikoprofil kann an die Standard-Formel angepasst werden, z.B. durch Vermögensverschiebung oder Kapitalbindung. Dabei kann der Versicherungsgeber auch ein eigenes oder ein Teilmodell ausarbeiten. Darüber hinaus müssen die Gesellschaften Massnahmen zum Risikomanagement erarbeiten und Termine für nicht kapitalgedeckte Risken festlegen. Im ORSA-Bericht sind alle qualitativ und ggf. quantitativ relevanten Resultate, einschließlich der Stress-Tests, sowie die vorgesehenen internen Unternehmensmaßnahmen anzugeben und der Aufsichtsbehörde vorzulegen.

Außerdem muss der Report Angaben zur Eignung der Standardformulierung enthalten. Er darf nur in Anlagen anlegen, deren Risiko er adäquat erkennen, beurteilen, überwachen, beherrschen und beobachten kann. Gleiches trifft auf Anlagen in Staatsanleihen zu. In der EIOPA Governance System Guideline sind die Gesellschaften dazu angehalten, Risikomanagementrichtlinien für Beteiligungsrisiken festzulegen. Zu diesem Zweck müssen die Versicherungen einen eigenen Investmentkatalog erstellen.

Dabei sollen sie für Investitionen und Engagements, also auch für Engagements von Staaten, mengenmäßige Beschränkungen vorgeben. Die Risikomanagementrichtlinien für Kapitalanlagen müssen zeigen, dass das Institut mit dem Umfeld der Finanzmärkte umgeht und es angemessen einbezieht. Wie sie in Staatsanleihen anlegen und wie sie mit den damit einhergehenden Gefahren umzugehen haben, erläuterten die Unternehmer.

Herr Marc Wolbeck, Bereichsleiter Investment, erläuterte den richtigen Umgang bei der Risiko- und Solvenzbewertung (Own Risk and Solvency Assessments - ORSA), das Vorsichtsprinzip (Prudent Person Principle) und im Zuge der eigenen Kreditrisikoeinschätzung. Firmen und Aufsichtsbehörden waren sich einig, dass Versicherungen, die Staatsanleihen halten, dieses Risiko und die damit zusammenhängenden Gefahren angehen sollten.

Ab dem dritten Vierteljahr wollen die Versicherungsaufsichtsbehörden nun gemeinsam mit der Assekuranz Seminare veranstalten, um zu einem einheitlichen Konzept für Staatsrisiken und deren Vertretung im neuen Solvency-II-System zu kommen. Auch die Verpflichtungen aus der 2013 revidierten Rating-Verordnung gemäß § 28 Abs. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz müssen von den Versicherern eingehalten werden.

Bei Staatsanleihen müssen die Versicherungen daher selbst eine Bonitätsprüfung in Gestalt einer Plausibilitätsprüfung einer fremden Ratingbewertung vornehmen, da es sich um marktgerechte Anlagen handeln kann. Die Risikoeinschätzung muss umso umfassender sein, je größer das Staatsexposure ist. Bei der Prüfung von Länderratings ist es sinnvoll, wirtschaftliche Kennziffern zu erstellen und zu vergleichen. 2.

Die Firma muss sich einen Gesamtüberblick über den Bundeshaushalt machen. Es genügt jedoch nicht, ein öffentliches Haushaltsdefizit und eine öffentliche Schuldenstandsquote zu betrachten. Andere Voraussetzungen können unter anderem Sicherheiten oder Sicherheiten sein, denen der betreffende Mitgliedstaat unterworfen ist. Die Beaufsichtigung hat zum Zweck, ein einheitliches Risikoverständnis und deren Umgang mit der Assekuranz zu erreichen, vor allem im Sinne von ORSA, des Vorsichtsprinzips und bei der Beurteilung von Kreditrisiken.

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