Commerzbank Geschlossene Fonds

Geschlossene Fonds der Commerzbank

Die Commerzbank sieht in alternativen Investmentfonds keine Zukunft. ihre Lösungskompetenz rund um geschlossene Fonds. gesamte geschlossene Fondspalette wie der Prorendita-Fonds: Die Commerzbank muss eine Entschädigung zahlen.

Falsche Fondsberatung: Commerzbank muss Kunden kompensieren

Für drei geschlossene Fonds muss die Commerzbank einem Anleger 26.000 EUR bezahlen und ihre Anteile einbringen. Das Geld muss zurückgezahlt werden, da die Hausbank den Kunden nicht über die Summe ihrer Kommissionen informiert hat. "Der Verstoß der Nationalbank gegen ihre Informationspflicht wurde festgestellt. Der Nachweis, dass der Anleger den Fonds auch in Wissen um die Rückerstattungshöhe erlangt hat, obliegt daher der Hausbank.

Der sogenannte Nonliquet", die Ermittlung der mangelnden Beweiskraft, ging zu Lasten des Kreditinstituts ", erläutert Dr. Thomas Meschede, spezialisierter Rechtsanwalt für Banken- und Finanzmarktrecht bei mzs rechtsanwälte in Düsseldorf. Die Kunden, ein verheiratetes Paar, haben ihre Ersparnisse auf Vorschlag der Commerzbank-Mitarbeiter in drei geschlossene Fonds investiert, weil sie sich dadurch eine Verbesserung ihrer Alterssicherung erhofft hatten.

In den Jahren 2006 bis 2008 wurden daher Anteile an der IK US Portfolio Invest Ltd. erworben. In keinem der Fonds wurden die Klienten über die genaue Provisionshöhe unterrichtet. "Der Prozess war Zeugenaussage gegen Zeugenaussage. Der Investmentberater behauptete, dem Anleger den Erhalt der Prämie und anderer Kommissionen angezeigt zu haben.

Der Mandant hat ausgesagt, dass die Referenten keine Provision für die Hausbank genannt haben", fasst Anwalt Dr. Meschede zusammen. Die eingezahlten Gelder und die entsprechende Prämie (abzüglich der in der Zwischenzeit an den Anleger gezahlten Ausschüttungen) zuzüglich Verzugszinsen müssen nun von der Commerzbank zurückerstattet werden. Darüber hinaus muss die Hausbank die Fondsanlagen uebernehmen.

Außerdem muss die Hausbank 7/8 der Gerichts- und Anwaltsgebühren bezahlen. "Die Basis für dieses Gutachten ist, dass die beiden nicht nachweisen konnten, dass das Paar mit Wissen um die Erstattungen auch in die Fonds investiert hatte. Die Unumstößlichkeit einer Provisionsklärung hat das OLG zu Recht zu Ungunsten der Banken erkannt", so Meschede.

Kurzum: Wer gegen seine Anzeigepflicht verstößt, muss nachweisen, dass der entstandene Schaden bei pflichtgemäßem Handeln entstanden wäre.

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