Privatinsolvenz Liste

Einzelinsolvenzliste

Das Wichtigste zur Veröffentlichung der Privatinsolvenz. Warum gibt es eine öffentliche Liste von Privatinsolvenzen? Schuldnerverzeichnis der Schuldner Mit dem Schuldnerregister werden ehrliche Geschäfte vor bonitätsunwürdigen Debitoren geschützt. Das Schuldnerregister führt diejenigen auf, gegen die die Vollstreckung erfolglos durchgeführt wurde, weil sie ihrer Verpflichtung zur Offenlegung ihrer finanziellen Verhältnisse nicht nachkamen oder weil ihr Guthaben nicht ausreichte, um ihre Schuldner zu befriedigen. Sie registriert auch diejenigen, für die die Insolvenzeröffnung nur deshalb verweigert wurde, weil ihr Vermögensgegenstand die Kosten des Verfahrens nicht abgedeckt hätte.

Im Prinzip kann das Schuldnerregister von jedem eingesehen werden, der angibt, dass er für eine Zwangsversteigerung oder Bonitätsprüfung Angaben braucht. Die Schuldnerliste für Baden-Württemberg wird vom Landgericht Karlsruhe aufbewahrt. Die Schuldnerliste kann jedoch nicht beim Landgericht Karlsruhe eingesehen werden, sondern nur im Netz über das Gemeinschaftsportal der Bundesländer (https://www.vollstreckungsportal.de/). Jeder, der wissen möchte, ob eine betroffene Partei nach geltendem Recht bis zum 31.12.2012 im Schuldnerregister registriert ist, muss sich an das örtliche Gericht am Wohnsitz der betroffenen Partei wenden.

a id= "anker115144311515311153111516871151715115175175171815032051325662_InsO1" name="InsO1">Möglichkeiten des Konkursverfahrens

Konkursrecht betrifft nicht nur Firmen, sondern vor allem auch Privatleute. Um den Gläubigern durch flexible Gestaltungsoptionen die größtmögliche Zufriedenheit zu verschaffen, hat die Konkursordnung (InsO) die bis 1999 geltenden Konkurs- und Vergleichsvorschriften durch ein vereinheitlichtes Konkursverfahren ersetzt. Zu diesem Zweck eröffnet das Vorgehen verschiedene Wege, vor allem für Firmen (Einzelunternehmen, Rechtspersonen und andere Unternehmen), z.B. die Umstrukturierung und Weiterführung des Betriebes, den Verkauf des ganzen Betriebes oder gesunder Teile davon an einen Anleger (sog. Transferrestrukturierung ) bis hin zur vollständigen Realisierung (Liquidation) des Vermögens des Schuldners, die alle zu einer höchstmöglichen gemeinsamen und einheitlichen Zufriedenheit der Schuldnerinnen und Schuldner beitragen sollen.

Er kann unter gewissen Bedingungen seinen Schuldnern auch einen Zahlungsplan vorlegen, in dem er vorschlägt, wie die Zufriedenheit der Zahlungsempfänger anders zu regeln ist (z.B. durch eine einmalige Zahlung oder durch regelmässige Einzahlungen aus dem Schuldnerunternehmen). Stimmt die Mehrheit der Kreditgeber einem solchen Vorhaben in einer separaten gerichtlichen Verhandlung zu, so kann dies anders als die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten erfolgen.

Mit Zustimmung der Kreditgeber kann er zur Verwaltung und Verfügung über das Eigentum berechtigt sein ("Selbstverwaltung"). Handelt es sich bei dem Unterhaltspflichtigen um eine juristische Personen, kann er nach dem Insolvenzverfahren von seinen Restschulden freigestellt werden, wenn er trotz ehrlicher Bemühungen unterlegen ist. Vorraussetzung ist jedoch, dass der Debitor angemessen am Prozess beteiligt ist, vor allem eine entsprechende Erwerbsarbeit leistet und keine Einnahmen oder Vermögenswerte hat.

Die Befreiung von der Restschuld wird in der Regel sechs Jahre nach Insolvenzeröffnung beschlossen; sind die Verfahrenskosten voll eingezahlt, kann sie auch nach fünf Jahren gewährt werden. In Ausnahmefällen ist eine Befreiung von der Restschuld auch nach drei Jahren möglich, wenn die Verfahrenskosten gezahlt und mind. 35% der Ansprüche aller Gläubiger mitbezahlt wurden.

Eine Befreiung von der Restschuld ist auch für Selbständige oder ehemalige Selbständige möglich. Ansprüche aus einer vorsätzlichen deliktischen Pflichtverletzung des Unterhaltspflichtigen ( "Delikt") sowie gewisse Unterhaltsforderungen und Ansprüche aus einer Steuerstrafverurteilung des Unterhaltspflichtigen können nicht ausgeschlossen werden. Falls eine juristische Person die Verfahrenskosten nicht aus ihrem Vermögensgegenstand eintreiben kann, kann es sein, dass diese erstattet werden.

Das heißt, dass die im Laufe des Prozesses anfallenden Aufwendungen sukzessive aus dem Pfändungsanteil des Zahlungspflichtigen bezahlt werden oder falls erforderlich nach dem Prozess vom Zahlungspflichtigen verlangt werden. Nur das Bezirksgericht und prinzipiell das für den Ort des Sitzes eines Bezirksgerichts, in dessen Amtsbezirk die Gesellschaft ihren Firmensitz oder der Gläubiger ihren allgemeinen Gerichtstand (Domizil) hat, wird aktiv.

Beim Oberlandesgericht Karlsruhe: Beim Oberlandesgericht Stuttgart: Ist ein Unternehmen oder eine juristische Personen erwerbstätig, richtet sich die Gerichtsbarkeit nach dem Zentrum dieser Aktivität, in der Regel dem Sitz der Geschäftsführung für die Vertragsparteien und Kreditgeber.

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt nur auf schriftliches Gesuch. Den Gläubigern, die jedoch ein gesetzliches Sicherungsrecht haben und deren Ansprüche gegen den Zahlungspflichtigen sowie den Grund der Insolvenz (Insolvenz bzw. bei natürlichen Personen Überverschuldung) müssen die Belege beigefügt werden. Der Insolvenzgerichtshof hat, wenn der Insolvenzantrag des Zahlungsempfängers zulässig ist, den Zahlungspflichtigen in schriftlicher oder persönlicher Form zu hören und Informationen bei den Gerichtsvollzieherinnen und Schuldnern sowie beim Zentralvollstreckungsgericht einzuholen.

Es kann auch ein Experte bestellt werden, insbesondere wenn der Debitor einen Betrieb hat. Beschluss über den Eröffnungsantrag: Besteht ein Grund für die Eröffnung (Insolvenz, bei Unternehmen auch Überschuldung) und ein ausreichendes Vermögen zur Abdeckung der zukünftigen Kosten des Verfahrens, wird das Verfahren eingeleitet. Können oder wollen weder der Kreditgeber noch der Debitor den Vorschuß bezahlen, wird der Antrag auf Eröffnung mangels Vermögen abgelehnt (§ 26 InsO).

Zur Erlangung der Restschuldfreistellung für Privatpersonen kann der Gläubiger die Aufschiebung der Verfahrenskosten im Falle eines Antrags auf Selbstinsolvenz verlangen (siehe weiter hinten im Kapitel Verbraucherinsolvenz); in diesem Fall kann das Insolvenzverfahren auch dann eingeleitet werden, wenn die Verfahrenskosten nicht aus dem Schuldnervermögen abgedeckt werden würden. War der Testator jedoch selbstständig, wird die lokale Gerichtsbarkeit durch das Zentrum dieser früheren Aktivität festgelegt.

Anmeldeformulare und Informationsblätter für weitere Details können Sie hier downloaden: Sofern der Debitor die Verfahrenskosten (ca. 1.800,00) nicht selbst übernehmen kann und kein Dritter (insbesondere der Ehegatte) eine Vorauszahlung vornehmen kann, ist es möglich, dass diese erstattet werden.

die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (insbesondere mit dem Zweck der Restschuldbefreiung) und die Zahlung der Verfahrenskosten aus dem Pfändungsanteil des Unterhaltspflichtigen. Hier können Sie die verbindlichen Formblätter für das Konsumenteninsolvenzverfahren mit einem Antrag auf Befreiung von der Restschuld und einem Antrag auf Stundung sowie Informationsblätter zu weiteren Details herunterladen. Er ist ein vom Gericht ernannter Vermögensverwalter, für den er in Rechtsstreitigkeiten und anderen Angelegenheiten handelt.

Weil ihm mit der Insolvenzeröffnung Verwaltungs- und Verfügungsrechte zustehen, muss er das Gut in Empfang nehmen, sachgerecht bewirtschaften und zur Zufriedenheit aller Kreditgeber liquidieren. Zahlungsempfänger müssen ihre Ansprüche gegen den Konkursverwalter anmelden, damit sie bei der Ausschüttung miteinbezogen werden.

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