Bausparvertrag Bausparsumme Erreicht

Vertrag zum Bausparen Zielvertragssumme erreicht

Sobald ein Bausparer die Mindestbewertungszahl erreicht hat, kann die Zuordnung erfolgen. Ein Teil der Bausparsumme, die durch ein Darlehen gedeckt werden soll, wurde bereits eingespart. Ihr Bausparvertrag soll ausgezahlt werden? Einerseits kann der Bausparer so lange auf das Bausparkassenkonto einzahlen, bis er die vereinbarte Bausparsumme erreicht hat. der Mindestsaldo bzw.

die Mindestlaufzeit noch nicht erreicht ist.

Bausparvertrag vergabebereit - BGH-Regelung Bausparvertrag (Vergabe: Wann ist ein Bausparvertrag vergabebereit, beendet, Kündigungsbrief der Bausparkasse, alte Verträge)

Die Bausparkasse kann Bausparvertraege, bei denen die Bausparsumme vollstaendig eingespart wurde, auflösen. Gemäß der BGH-Fallrechtsprechung vom 21. 2. 2017 können die Bausparkassen auch solche Aufträge auflösen, die seit mehr als zehn Jahren bezugsbereit sind, auch wenn sie noch nicht vollständig gesichert sind (vgl. ZR 185/16 und ZR 272/16).

Viele Verbraucher und Konsumentenschützer hatten die Kündigungspraxis von Wohnungsbaugesellschaften als ungerecht erachtet. Auslöser war die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugunsten der Sparkassen. Wichtiger Ausnahmefall: Ist im Versicherungsvertrag ein Zinsbonus vorgesehen, läuft die Laufzeit von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem der Bauherr ein Anrecht auf den Boni hat (BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2009, Ref. XI 272/16, Randnr. 84).

Selbst zehn Jahre nach Fälligkeit der Zuteilung können die Bedingungen für die Beendigung von Kontrakten mit Zinszuschlag noch nicht gegeben sein. Der Tip: Immer auf dem neuesten Stand - mit unserem kostenfreien Rundbrief! Das Baudarlehen ist ein Massenprodukt: 2014 gab es in Deutschland rund 30 Mio. Baudarlehensverträge.

Mathematisch gesehen haben damit rund drei Viertel aller privaten Haushalte einen Bausparvertrag unterschrieben. Die meisten dieser Aufträge sind als Investition sehr interessant. Beispielsweise werden die vor gut 20 Jahren abgeschlossenen Bausparvertraege mit rund drei Prozentpunkten verzinst. Die Wohnungsbaugesellschaften haben im derzeitigen Niedrigzinsbereich ein großes Nachteil. Das Ergebnis: Die Provider stornieren sie.

Sie tun dies jedoch nicht wie in der Vergangenheit, weil die Aufträge zu hoch angesetzt sind, sondern weil sie seit mehr als zehn Jahren für die Zuteilung bereit sind. Im Laufe der Jahre haben die Barmittel bei diesen Kundinnen und Kunden gutes Kapital erwirtschaftet, weil sie ihre Guthaben gegen einen hohen Kreditzins ausgeliehen haben - heute kündigt man sie, da der Bausparvertrag gerade keine Investition ist.

Der BGH hat jedoch am 21. 2. 2017 zugunsten der Institute entschieden. Zum Ende des Jahres 2014 begannen die Sparkassen mit der Kündigung einer großen Zahl von noch nicht vollständig gesicherten, aber seit mehr als zehn Jahren vergabebereiten alten Verträgen. So waren beispielsweise die Kundinnen und Kunden der Landesbausparkassen von großen Kündigungen geprägt, und auch die BHW Bauparkasse kündigte rund 20.000 Altverträge.

Dies beendete einen Konflikt zwischen den Sparern und den Institutionen seit der konsequente Beendigung alter Verträge. Zahlreiche Konsumenten akzeptierten den Ansatz ihrer Wohnungsbaugesellschaft nicht, fanden ihn unfair, widerlegten die Entlassung und beschwerten sich dagegen. Auch für die Bausparkunden gab es gute Gründe und Beurteilungen (OLG Stuttgart, Rechtssache 9 U 230/15 vom 5. April 2016; Rechtssache 9 U 171/15 vom 3. April 2016; Rechtssache 17 U 185/15 vom 3. Oktober 2016; Rechtssache 17 U 185/15 vom 3. Oktober 2016; Rechtssache Bamberg vom 3. Oktober 2016, Rechtssache 7 U 24/16).

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) können Bausparkassen alte Verträge jedoch erst zehn Jahre nach ihrer Vergabebereitschaft auflösen, auch wenn sie noch nicht vollständig gesichert sind (Urteile vom 21. 2. 2017, Rechtssache ZR 185/16 und ZR 272/16). Bei Bausparverträgen gilt das Kreditrecht, da während der Sparphase die Sparkasse der Kreditnehmer und der Sparer der Kreditgeber ist.

Ein Rollentausch würde erst nach Aufnahme eines bauspartechnischen Darlehens erfolgen. Das Ziel von Bausparen war es, einen Kreditanspruch durch Bausparen zu erhalten. Als der Bausparkunde zum ersten Mal für das Kreditangebot in Frage kam, wurde das Angebot damit vollumfänglich vergeben und die Sparkasse erhielt es.

Wenn der Sparer weiter sparte, dann war dies nicht mehr der Zweck des Vertrages. Damit haben die Sparkassen ein gesetzlich verankertes Recht zur Kündigung, wenn seit der Zuteilungsfrist zehn Jahre verstrichen sind (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Kontrakte mit Zins- oder Treueprämie. Dabei handelt es sich um Aufträge, bei denen der Bauherr auf das gewährte Baugeld für einen bestimmten Zeitraum verzichtet und dafür einen Zinszuschlag erhalten hat.

Nur mit Erhalt der Prämie wird der Vertragszweck erreicht, das Kreditdarlehen erst zu diesem Zeitpunkt in vollem Umfang im Sinn des 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB (BGH, Entscheidung vom 29. Feb. 2017, Rechtssache ZR 272/16, Randnr. 84). Der BGH sollte im Juni 2017 über zwei solche Aufträge der Bausparkasse beschließen (XI ZR 537/16 und ZR 540/16).

Eine Verhandlungstermine waren bereits festgelegt, aber die Sparkasse hat sich mit den Bausparern auf einen Abschluss geeinigt. Es wird vorerst kein Gerichtsurteil ergehen. Für Verträge, bei denen der Kunde einen Zinszuschlag für die Nichtaufnahme des Bauspardarlehens erhalten hat, läuft die rechtliche Zehnjahresfrist also nicht mit der Zuteilungsbereitschaft.

In solchen Faellen koennen Sparkassen nur kuendigen, wenn die Bedingungen fuer den Zuschlag seit mehr als zehn Jahren erfuellt sind. Nach Ansicht des Ombudsmannes der Privatbausparkassen ist eine vorzeitige Auflösung jedoch nicht unwirksam, sondern kann zu einer nachträglichen Vertragsbeendigung fuehren. Dies kann der Fall sein, wenn durch die Auflösung ausreichend klargestellt wird, dass die Bauparkasse den Auftrag auch dann auflösen wollte, wenn die Auflösung erst zu einem späterem Zeitpunkt wirksam wurde, gemäß dem Schiedsspruch vom 23. Mai 2017 (Az. 1838/2015).

Eine erneute Kündigungsfrist musste die Sparkasse nicht einhalten. Allen Bausparern, die noch einen aktuellen Bausparvertrag haben, muss bekannt sein, dass die Sparkasse den Bausparvertrag zehn Jahre nach seiner Fertigstellung auflösen kann. Falls die Sparkasse einen Arbeitsvertrag mit Zinszuschlag beendet hat, sollten Sie sich die Beendigung und die Bedingungen des Vertrages noch einmal genauer ansehen. Häufig sind die Voraussetzungen für den Zuschlag bereits bei der Auftragsvergabe gegeben.

In diesem Fall hat die Sparkasse das gesetzlich vorgeschriebene Auflösungsrecht. Zu einem späteren Zeitpunkt wird der Zuschlag jedoch erst angelegt, wenn er für die Zuteilung bereit ist. Die Zehnjahresfrist hängt dann nicht von der Zuteilungsbereitschaft, sondern von den Bedingungen für den Zinsatz ab. Kündigungen durch die Sparkassen können daher unter bestimmten Bedingungen weiterhin gegenstandslos sein. Dagegen haben Bausparkunden gute Aussichten, wenn die Sparkasse den Versicherungsvertrag nur aus wichtigen Gründen kündigt ( 490 Abs. 3, 3, 314 BGB) oder den Versicherungsvertrag wegen des Verlustes der wirtschaftlichen Grundlage kündigt (§§ 490 Abs. 3, 313 BGB).

Diese Kündigungsschreiben der RWTH Aachen hat das LG Aachen für nichtig befunden (Urteil vom 18. 07. 2017, Ref. 10 O 158/17). Seit 2007 beenden die Wohnungsbaugesellschaften jedoch bestehende Kunden: Vor allem Bausparkunden hatten den Bausparvertrag vollständig aufgespart, also die Bausparsumme schon lange erreicht. Der Zielvertragssumme ist der bedeutendste Parameter des Vertrages.

Er gibt den Betrag an, für den der Kontrakt geschlossen wurde und besteht aus dem gespeicherten Habensaldo und dem nach einigen Jahren abgeschlossenen Kredit. Beispiel: Eine Dame schliesst einen Bausparvertrag über 36'000 EUR ab. Der Kontrakt ist nach einer bestimmten Zeit "bereit zur Vergabe". Der Kunde kann also einen Kredit für einen Baukredit von insgesamt rund EUR 1.000,- aufnehmen, weil er genug gespart hat.

Ist der gesamte Sparbetrag erreicht, d.h. der Kunde hat EUR 35.000 gespart, ist das Ende erreicht: Die Abweichung zwischen dem Habensaldo und dem zugesagten Sparbetrag ist Null, er kann kein Kredit mehr aufnehmen. Sie kündigten die Bausparkasse mit der Begruendung, die Bausparsumme sei erreicht und der Verwendungszweck der Einrichtung damit erloschen.

Der Kunde konnte keinen Kredit mehr aufnehmen. Die Bausparkasse kann einen Vertrag kündigen, bei dem die Zielvertragssumme erreicht ist (§ 488 Abs. 3 BGB). Rechtssache 19 U 106/13; Rechtssache 9 U 151/11; LG Heilbronn, Rechtssache 6 O 118/13/Bi; AG Reutlingen, Rechtssache 13 C 1266/13; LG Aachen, Rechtssache 1 O 78/14, Rechtssache 25.07.2014).

Das Bausparen dient nicht der zinsgünstigen Anlage, sondern der Erlangung eines Bauspardarlehens. Auch die Ombudsmänner der Privatbausparkassen haben im Jahr 2008 beschlossen, dass eine Sparkasse in der Regel das Recht hat, einen Bausparvertrag ganz oder teilweise zu beenden. Gemäß den geltenden Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) können die Bausparkassen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten bei Erreichen der Bausparsumme gekündigt werden (§ 15 Abs. 2a ABB).

Die Vereinigung der Privatbausparkassen hat diese Konditionen am zwanzigsten 8. Juli 2013 publiziert. Das sind Standardbedingungen, die jede Wohnungsbaugesellschaft abändern kann. Der Bundesgerichtshof hat diesen Sachverhalt noch nicht entschieden: Wird die Zielvertragssumme nur von der Sparkasse unter Berücksichtigung der Bonusverzinsung erreicht, kann sie den Vertrag gemäß 488 Abs. 3 BGB nicht auflösen.

Begründung: Die Begründung eines Bauherrn ist ausschlaggebend für die Entstehung der Bonusverzinsung. An seine Stelle trat die Bauparkasse (OLG Celle, Urteil vom 13. August 2016, Ref. 3 U 207/15, 3 U 86/16). Das Bundesverfassungsgericht hatte bekannt gegeben, dass es die beiden Rechtssachen am 25. Juni 2017 anhören wird (Az. ZR 537/16, ZR 540/16).

Das Datum wurde jedoch gestrichen, weil die BHW Bausparkasse eine Einigung mit den Bausparern erzielte und damit eine Entscheidung vereiteln konnte. Der Tip: Mit unserem kostenfreien Rundbrief über alle Aspekte des Bausparens auf dem neuesten Stand sein?

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