Wenn von sicheren Geldanlagen die Rede ist, werden neben Festgeld und Tagesgeld auch immer …
Zulage Riester Rente
Zuschuss zur Riester-RenteRiester-Renten und Zuschüsse
Eine Riester-Rente für die Printmedien? Die Absenkung des Rentenniveaus der vergangenen Jahre und die Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre haben zu zusätzlichen Vorsorgelücken geführt. Sie sollen und können beispielsweise durch die staatliche Riester-Rente abgeschlossen werden. Aus diesem Grund unterstützt der Gesetzgeber seit 2002 diese Art der Alterssicherung durch Zuschüsse und Sonderausgabenabzüge.
Versicherungsfähig sind alle bei der Kunstsozialkasse versicherten Mitarbeiter und Selbständigen (z.B. freiberufliche Journalisten/Publizisten) sowie deren Ehegatten, auch wenn sie nicht zum berechtigten Kreis der Personen zaehlen. Ab wann weiß ich, ob und wie viel Bonus ich erhalte? Das ZfA überträgt den Zuschuss. Zu Beginn des folgenden Jahres informieren wir Sie in der Jahresinformation über den gewährten und gutgeschriebenen Bonus.
So werden wir Sie beispielsweise zu Beginn des Jahres 2018 über die im Jahr 2017 gewährten und gutgeschriebenen Zertifikate für das Jahr 2016 informieren: Wie bekomme ich die gesamte Vergütung? Für den vollen Bonus für 2017 muss der zu zahlende Betrag höher sein als der sogenannte Mindestbeitrag. Für das Jahr 2017 entspricht dies 4% Ihres rentenversicherungspflichtigen Entgelts im Jahr 2016 abzüglich Ihres persönlichen Grund- und Kindergeldes.
Das ZfA ist die Zentralstelle für die Altersvorsorge und dem Gesamtverband der Rentenversicherer angeschlossen. Zu den Hauptaufgaben der Zulassungsstelle gehören: - alljährlich wiederkehrend Festlegung der Beträge eines Bonusanspruchs (Grund- und Kindergeld) und ab welchem Zeitraum dieser entsteht, - Zahlung zugunsten des Anspruchsberechtigten an den Leistungserbringer zur Abrechnung im Altersversorgungsvertrag, - Stornierung von zu viel gezahlten Zuschüssen, - Datenabstimmung mit Rentenversicherungsträgern, Familienfonds und den Finanzbehörden zur Prüfung des Bonusanspruchs.
Im Einzelfall (z.B. bei Unsicherheit über die Zuteilung einer Bonusnummer) kann es Sinn machen, sich an die ZfA zu wenden. Um sicherzustellen, dass eine Änderung der Bezugsrechte auf Ihren Pensionsvertrag mit staatlichen Zuschüssen nicht zu einer Tilgung des Bonus führen kann, ist eine Bestellung von Bezugsrechten nur für folgende Personengruppen möglich: Wenn Sie eine harmlose Änderung der Bezugsrechte wünschen, bitte hier anklicken.