Finanzierung beim Hauskauf

Hauskauffinanzierung

Wohnungskauf hello, nächster Fall: Wollte ein Wohnhaus erwerben, auf dem eine Grundpfandgebühr von 3 Personen verbleibt. Nach Aussage des Dritten ist alles in Ordnung und wir erhalten die Löschberechtigung von der Hausbank. Okay, dann wurde ein Treffen mit dem Urkundsbeamten vereinbart, um den Einkauf zu perfektionieren. Jetzt stellte sich heraus, dass die Gesellschaft der 3. Pers.

zahlungsunfähig ist und er kein Vermögen hat, die Grünschuld freizugeben.

Die Finanzierung steht und wir werden bald Rückstände verzinsen müssen. Können wir wieder aus der Finanzierung (auch Paarbildung) aussteigen? "Reichen die Kaufpreise nicht aus, um die Grundpfandrechte zu tilgen? Letztendlich hat der Veräußerer Schadensersatz zu zahlen, wenn er seine im Rahmen des Kaufvertrages eingegangene Pflicht zur unbelasteten Übertragung der Immobilie nicht einhalten kann.

Es wird für Sie blöd, wenn der Anbieter auch kein Bargeld hat und deshalb keine Entschädigung zahlt. Die Verkäuferin muss einen Teil bezahlen, hat aber kein Bargeld, weil die dritte Partei ihm auch etwas schuldig ist. Entschädigung ist so eine Sache, weil sie in der Familie ist.

Kann man sich alles noch einmal in Erinnerung rufen oder welche Chancen haben wir"" Was steht denn da? Hatte der Urkundsbeamte Ihnen bei der Verlesung des Kaufvertrags mitgeteilt, was geschieht (d.h. bei Entlassung der Grundpfandrechte, nicht bei Entlassung)? Das größte Hindernis ist, dass Sie sich schmieren lassen.

Sie können es nicht auf ein anderes Gebäude transferieren, denn die Banken wollen auf jeden Fall eine Sicherheit im Grundpfand. Ich schlage vor - vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Hausbank und holen Sie sich eine ausführliche Beratung - am besten in der Hypotheken- und Kreditabteilung. "sika0304' " Es wurde noch kein Vertrag unterzeichnet.

Wir waren beim Urkundsbeamten, wollten dann unterzeichnen, aber die Löschgenehmigungen der 3 PErsons fehlten und dann ist alles weggeblasen worden............. Okay, ich werde zur Hausbank gehen.... "Ohne unterschriebenen Kaufvertrag sollten auch die Schadenersatzansprüche gegen den Veräußerer entfallen.... Ist der Kreditvertrag bereits unterzeichnet und stellt nicht nur eine Kreditzusage dar, sind mit erheblichen Aufwendungen für Vorfälligkeitsentschädigungen etc. zu rechnen.

Unüblich wäre es aber auch, wenn die Hausbank den eigentlichen Kreditvertrag vor dem Kaufabschluss unterzeichnen würde.

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