Schiffsfonds galten lange Zeit als Geheimtipp unter Anlegern, die steuerliche Freibeträge bei den …
Schulden in der Ehe
EhegattenschuldenIst der Ehepartner für die Schulden des Ehepartners haftbar?
In der Erstkonsultation ist oft die Schuldfrage der Ehegatten ein Schwerpunkt. Die Ehefrau war während der Ehe verschuldet und wollte sich vielleicht selbstständig machen, war aber unterlegen. So lange Sie eine Registrierkasse führen, sind die Schulden in der Regel unbedeutend. Doch sobald eine Abspaltung stattfindet oder ohnehin in Sicht ist, werden die Schulden immer wichtiger.
Niemand will es haben, niemand will sich für den anderen für immer einsetzen, jeder will die Ehe so verschuldungsfrei wie möglich haben. Zuallererst die gute Nachricht: Wenn Sie die Schulden nicht explizit unterschrieben haben, sind Sie nicht für die Schulden Ihres Ehepartners haftbar. Lediglich die Verheiratung führt nicht zur gegenseitigen Verantwortung.
Manche meinen, dass die Schulden des Ehepartners nur durch Trennung des Vermögens erlassen werden können. Selbst in der rechtlichen Eigentumsordnung der Gewinngemeinschaft haften die einen nur dann für die Schulden der anderen, wenn man sich ausdrücklich dazu bekannt hat, z.B. gegenüber der Hausbank. Dennoch besteht eine indirekte Haftpflicht für die Schulden des anderen Ehepartners.
Aufgrund der Zins- und Tilgungszahlungen kann er weniger Unterhaltszahlungen leisten oder ist nicht zur Begleichung von Vermögenswerten gezwungen. Es gibt dann jedoch keine unmittelbare Verpflichtung gegenüber der Hausbank. Auch solche Schulden, die nur die eine Person treffen, die andere aber mitunterzeichnet hat, können bei Trennungen und Scheidungen restrukturiert werden.
Gemeinsame Schulden sind also Schulden, die beide von Belang sind und die beide unterzeichnet haben. In den meisten FÃ?llen sind diese gemeinsamen Schulden durch Instandhaltung gedeckt. Ein Ehepartner bezahlt die Schulden an die Hausbank, aber der andere ist unterhaltsamer. Werden in einigen wenigen Ausnahmefällen echte Gemeinschaftsschulden nicht durch Unterhaltszahlungen beglichen, besteht ein unabhängiger Entschädigungsanspruch gegen den Ehepartner, der nicht oder nicht in ausreichendem Maße am Schuldenerlass teilnimmt.
Ehegesetz: Wenn meins nicht auch deins ist
Wenn der Mann zum Beispiel ein Haushaltsgerät erworben hätte, würde Maria B. für die Kostenfolge zahlen müssen, auch wenn sie nichts von dem Erwerb wüsste oder gar dagegen wäre. Jedoch kann der/die RichterIn die Vertretungsmacht eines Ehepartners beschränken oder gar aufheben, wenn er/sie diese erheblich übersteigt. Maria B. kann jedoch nicht für die Schulden des Ehemannes aus dem Kreditvertrag haftbar gemacht werden.
Im Falle eines Forderungseinzugs wird Maria B. jedoch mittelbar zur Zahlung aufgefordert, da ihr Verdienst in die Ermittlung des Mindesteinkommens einbezogen wird. Zuerst wird das Reineinkommen der beiden Ehepartner und ihre gemeinsamen Bedürfnisse ermittelt. Diese Lebenshaltungskosten werden dann proportional zu den beiden Nettoeinkünften zwischen den Ehepartnern aufteilen. Die pfändbaren Teile des Ehegatteneinkommens werden daher auf der Grundlage des Eigeneinkommens abzüglich seines Lebenshaltungskostenanteils berechnet.
Spezielle Unterhaltsverträge zwischen den beiden Ehepartnern sind für das Inkassobüro nicht bindend. Wichtige Entscheide erfordern daher keine Willkür, sondern die Zusammenarbeit beider Ehepartner.