Staatliche Rente

Landesrente

Wenn Sie eine Rente vom niederländischen Staat erhalten, ist Ihre Nationalität relevant. In der Statistik sind die Ergebnisse einer Umfrage zum Thema: Angemessene Altersvorsorge durch staatliche Renten. Der Versicherungsverlauf sollte jedem zugestellt werden, der ihn noch nicht von der Rentenversicherung erhalten hat. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Rentenversicherung für Handwerker! Viele übersetzte Beispielsätze enthalten "Staatliche Rente" - deutsch-niederländisches Wörterbuch und Suchmaschine für Millionen von deutschen Übersetzungen.

Statutarische Rente - ab 50 für mehr Rente - Nachricht

Sonderzahlungen an die Pensionskasse sind interessant. Bereits ab dem Jahr 2017 können Rentenversicherte bereits ab dem 50. Lebensjahr mit dem Ausgleich von Vorruhestandsrabatten beginnen. Pflichtversicherte können die Ausgleichszahlungen auch zur Ergänzung ihrer regulären Altersrente verwenden. Die 50-Jährige kann mit 67 Jahren regelmäßig in den Ruhestand gehen.

Verlässt sie das System zwei Jahre früher, wird die Pensionskasse 108 EUR von ihrer bisherigen Rente von 1.500 EUR abziehen. Also kriegt sie nur 1.392 Dollar im Monat. Also hat sie nur 1.392 im Jahr. Wenn sie den Schaden kompensieren will, muss sie 26.022 EUR (ab 01.07.2017) an die Pensionskasse überweisen.

Stattdessen könnte sie mit der Bezahlung ihre laufende Rente um 108 EUR pro Monat erhöhen: Der Entschädigungsbetrag wird eingezahlt, aber sie geht nicht in Vorruhestand. Die monatliche Rente von 108 EUR für eine Einmalprämie von rund 26.000 EUR ist im aktuellen Marktumfeld kaum zu schlagen. Zudem würde sich ihre Rente bei längerer Arbeitszeit sowieso erhoehen.

Bei Durchschnittsverdienern steigt die Rente ab dem Erwerbsjahr 2017 um EUR 31,03 (West) bzw. EUR 29,69 (Ost) pro Monat. Niedrigere Raten können auch aus steuerlicher Sicht günstiger sein, da die Versicherten bis zu einem gewissen Grad Leistungen an die Pensionskasse als Pensionsaufwand abziehen können. Unter der Telefonnummer 0 800/10 00 48 00 informiert die Pensionsversicherung über den frühestmöglichen Eintritt in den Ruhestand, Rabatte und Ausgleichsbeträge.

Pensionsrente

Haben Sie in mehreren EU-Ländern tätig gewesen, können Sie in jedem dieser Staaten Pensionsansprüche erlangt haben. Bei der Pensionskasse des Staates, in dem Sie wohnen oder in dem Sie zuletzt waren. Falls Sie noch nie in dem Staat tätig waren, in dem Sie wohnen, leitet Ihr Gastgeberland Ihre Bewerbung an das Staat weiter, in dem Sie das letzte Mal waren.

Dieser Staat ist dann für die Abwicklung Ihres Rentenantrages verantwortlich und sammelt alle von Ihnen zurückgelegten Versicherungs- zeiten in den Staaten, in denen Sie gearbeitet haben. Die Rentenversicherung sollte Ihnen in einigen Staaten den Rentenantrag vor dem Rentenalter zusenden. Falls Sie es nicht bekommen, sollten Sie Ihre Autorität fragen, ob sie es Ihnen unaufgefordert zusenden wird.

Informieren Sie sich über Ihren Rentenantrag spätestens 6 Monaten vor Ihrer Pensionierung, da es länger dauern kann, bis Sie die Versicherungszeit in mehreren Staaten gesammelt haben. Diese Dokumente sind von Staat zu Staat verschieden. Weitere Auskünfte erteilt die Rentenversicherung, die Ihren Versicherungsantrag ausführt.

Es gibt EU-Länder, in denen man erst später in Rente gehen kann als in anderen. Erst wenn Sie das dort angegebene Rentenalter erreichen, können Sie Ihre Rente aus Ihrem jetzigen Wohnland (oder dem Staat, in dem Sie das letzte Mal erwerbstätig waren) beziehen. Im Ausland erworbene Pensionsansprüche können Sie erst dann beanspruchen, wenn Sie das in diesen Staaten geltende Rentenalter erlangt haben.

Es ist daher von Bedeutung, dass Sie sich in allen Staaten, in denen Sie tätig waren, im Voraus darüber erkundigen, was passiert, wenn Sie das Renteneintrittsdatum verändern. Wenn Sie eine Rente früher beziehen, kann sich dies auf die Rentenhöhe auswirkt. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle in Ihrem Wohnsitzland und/oder in den Staaten, in denen Sie waren.

Erkundigen Sie sich über das Rentenalter und die Altersversorgungssysteme in den jeweiligen EU-Ländern: Bitte wähle ein anderes Jahr aus: Land: Beachten Sie das unterschiedliche (höhere!) Rentenalter in anderen Staaten! Nach 15 Jahren Arbeit in Dänemark aus Frankreich kommt Caroline am Ende ihres Berufslebens in ihre Heimat zurück. In Frankreich ist es Brauch, dass sie, wenn sie 60 Jahre alt wird, ihre Rente anstrebt.

Caroline hat mit 60 Jahren nur in Frankreich Anrecht auf die Rente. Erst mit 67 Jahren wird der Rentenanteil ausgezahlt - denn erst dann hat sie das gesetzlich vorgeschriebene Rentenalter für ihre Altersklasse in Dänemark erlangt. Sie haben in einigen EU-Ländern eine Mindestdauer für den Erwerb einer Rente durchlaufen.

Die Rentenversicherung muss in diesem Falle bei der Überprüfung Ihres Rentenanspruches alle Zeiten der Erwerbstätigkeit in anderen EU-Ländern so einbeziehen, als ob Sie die ganze Zeit in dem jeweiligen Staat gewirkt hätten (Prinzip der Aggregation der Beitragszeiten). Er hat 4 Jahre in Deutschland und 32 Jahre in Portugal gewirkt.

Der Pensionsanspruch entsteht in Deutschland erst nach 5 Jahren. In Deutschland würde er in der Regel nicht von der gesetzlichen Rente profitieren, da er dort nur 4 Jahre war. Bei der deutschen Pensionsversicherung mussten jedoch die Jahre berücksichtigt werden, in denen er in Portugal war. Er wurde von ihr anerkannt und erhielt eine Rente für die 4 Jahre, die er in Deutschland arbeitete.

Wenn Sie in einem Staat weniger als ein Jahr lang sozialversichert waren, können besondere Regelungen gelten, da einige EU-Länder für einen kürzeren Zeitraum keine Rente zahlt. Dabei gehen jedoch die versicherten oder in diesem Staat gelebten Lebensmonate nicht verloren: Sie werden bei der Bestimmung Ihrer Rente in den Staaten berücksichtigt, in denen Sie längere Zeit gearbeitet haben.

Unsere Unterstützungsleistungen können Ihnen bei Schwierigkeiten im Rahmen der Zahlung einer Rente für Beitragszeiträume von weniger als einem Jahr behilflich sein. Welche Beitragszahlungen Sie in Ihr Unternehmen geleistet haben, wie viel Sie in anderen Staaten gezahlt haben und wie lange Sie in den jeweiligen Staaten tätig waren, wird von den Rentenversicherungsträgern der EU-Länder, in denen Sie tätig waren, geprüft.

Jeder Rentenversicherungsträger kalkuliert seinen Rentenanteil unter Einbeziehung Ihrer Versicherungszeit in allen EULändern. Es fügt Ihre Versicherungszeiträume in allen EU-Ländern hinzu und ermittelt, welche Rente Sie bekommen würden, wenn Sie die ganze Zeit in Ihr eigenes Versicherungssystem einzahlen würden (der theoretische Betrag). Diese wird dann an den Zeitraum angepaßt, in dem Sie in diesem Staat wirklich Versicherter waren (die so genannte proportionale Leistung).

Haben Sie bereits ohne Rücksicht auf die Versicherungszeit in anderen Staaten eine staatliche Rente, so errechnet die Rentenversicherung auch die staatliche Rente (die so genannte unabhängige Rente). Die einzelstaatliche Stelle stellt dann die anteiligen Leistungen und die unabhängigen Leistungen gegenüber. Der höhere Preis kommt dann aus diesem Lande. Über das Formblatt P1 werden Sie von jedem einzelnen Staat über die für Ihren Auftrag getroffenen Entscheidungen informiert.

Sie hat 20 Jahre in Frankreich und 10 Jahre in Spanien gewirkt. Eine Rente wird in beiden Staaten erst nach einer Beitragsdauer von 15 Jahren gezahlt. In beiden Fällen wird die Rente von Rosa errechnet. Für ihre 20 Jahre Arbeit in Frankreich rechnet sie die staatliche Rente von Rosa aus - etwa 800 EUR. Sie rechnet auch einen rechnerischen Wert - die Rente, die Rosa bekommen würde, wenn sie 30 Jahre lang in Frankreich arbeiten würde - sagt 1.500 EUR.

Danach wird die proportionale Rente errechnet, d.h. der Teil dieses Betrages, den Rosa für die in Frankreich geleisteten Jahre erhält: 1 500x20 Jahre in Frankreich/30 Jahre gesamt = 1 000 EUR. Pink hat Anrecht auf den erhöhten Preis, d.h. 1.000 EUR pro Jahr. Da Rosa während der gesamten Mindestdauer nicht in Spanien tätig war, wird von der spanischen Regierung keine staatliche Rente errechnet.

Es wird nur der entsprechende EU-Satz errechnet - basierend auf dem theoretisch errechneten Wert, d. h. der Rente, die Rosa bekommen würde, wenn sie 30 Jahre lang in Spanien arbeiten würde - also 1 200 EUR. Danach bestimmt sie die proportionale Rente, d.h. den Teil dieses Betrages, den Rosa für die in Spanien arbeitenden Jahre bekommen sollte: 1 200x 10 Jahre in Spanien/30 Jahre gesamt = 400 EUR.

Die Rosa bekommt somit eine Rente von 1.400 EUR. In der Regel überweisen alle Länder, aus denen Sie eine Rente beziehen, den jeweiligen Beitrag auf ein Girokonto in Ihrem Wohnland, wenn Sie in der EU wohnen. Wenn Sie nicht in der EU wohnen, müssen Sie möglicherweise ein Girokonto in jedem EU-Mitgliedstaat einrichten.

Bei der Beantragung einer Invaliditätsrente oder Invaliditätsrente kann jedes Mitgliedsland, in dem Sie je tätig waren, eine eigene medizinische Prüfung mit unterschiedlichem Ergebnis haben. Auch wenn ein Staat bescheinigt, dass Sie schwer behindert sind, kann es sein, dass Sie in einem anderen Staat nicht als behindert erachtet werden.

Es gibt in einigen EU-Ländern keine Hinterbliebenenpension. Falls Ihr Ehegatte im Inland tätig ist und Sie davon ausgegangen sind, dass Sie dort eine Hinterbliebenenversorgung erhalten würden, vergewissern Sie sich, dass auch in diesem Staat eine Hinterbliebenenversorgung ausbezahlt wird.

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz

Mehr zum Thema