Basisrente Steuererklärung

Steuererklärung zur Basisrente

Mit der nächsten Steuererklärung sollten Sie die Beiträge für Ihre Versicherung und für die Altersvorsorge nicht vergessen. Pensionsversicherung oder eine private Rürup-Rente (Basisrente). Die Beiträge, die Sie aus Ihrem Nettoeinkommen in die Grundrente einzahlen, können als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden. Ich weiß aber nicht, wo ich meine WWK-Basisrente eintragen soll.

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Wenn Sie in die Grundrente / Rürup-Rente einzahlen, können Sie die gezahlten Beträge in der Steuererklärung deklarieren und damit von der Mehrwertsteuer abziehen. Sie können den Beleg über die gezahlten Beträge bei der Versicherungsgesellschaft einholen. Wohin mit der Steuererklärung? In der Einkommenssteuererklärung im Anhang Pensionsaufwand in Linie 8 werden lediglich die Beträge zur Grundrentenversicherung vermerkt und das Grundverfahren für die Steueranerkennung der Grundrentenversicherung ist wie folgt: 1:

Die Steuerentlastung ist vor allem für Selbständige und Hochverdiener spürbar, die entsprechende Vorsorgebeträge abdecken wollen. Die Versicherungsprämien für die Grundrente können Sie prinzipiell als steuerliche Sonderaufwendungen einfordern. Die Höhe des Steuerabzugs ist Gegenstand einer besonderen Einstufung.

Jährlich können zwei Prozentpunkte mehr in der Steuererklärung beansprucht werden. Von 2025 an können Sie dann die gesamten 100-prozentigen Abgaben von der Mehrwertsteuer abziehen. Versicherungsprämien von bis zu 20.000,00 EUR pro Jahr können von der Mehrwertsteuer abgezogen werden. Für Verheiratete beträgt die maximale Fördersumme 40.000 ? im Jahr.

Neben den üblichen Zuschüssen besteht die Möglichkeit einer jährlichen Kapitalauszahlung in die Grundrente. In der Steuererklärung können alle einmaligen Zahlungen angegeben werden, so dass sie auch für steuerliche Zwecke mitgerechnet werden. In die Grundrente kann der letztmalige Kapitalbetrag einbezahlt werden. Im Regelfall muss die einmalige Zahlung mind. 1.000,00 EUR und darf 20.000,00 EUR nicht überschreiten.

Wenn Sie für die Grundrente eine erhöhte Eigenbeteiligung zahlen, können die über dem maximalen Beitrag für die Steuern liegenden Beiträge nicht berücksichtigt werden. Die übrigen Pensionsleistungen bleiben steuerbefreit. Die Steuerfreiheit ist zu Rentenbeginn abgesichert und wird als Festbetrag auf Lebenszeit festgelegt. Im Falle einer Pensionierung nach 2040 müssen die Pensionen vom Versicherten in voller Höhe besteuert werden, da bereits in der Sparphase eine Steuerermäßigung durchgesetzt wurde.

In der Regel sind Pensionäre steuerlich weniger belastet als Erwerbstätige, so dass Steuerersparnisse die Sparphase überwiegen.

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