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Rürup Rente Steuer Absetzen
Steuerabzug Rürup-RenteRürup-Rente als staatliche Altersversorgung
Die Rürup-Rente für Selbständige und Freiberufler ist seit 2005 ein Gegenstück zu der gesetzlich vorgeschriebenen Rente. Das zieht vor allem mit Steuervorteilen an. Das ist besonders wichtig für Menschen, die nicht oder nur ganz vereinzelt in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis saßen.
Deshalb gibt es für solche Arbeitsgruppen die sogenannte Rürup-Rente, die nach ihrem Begründer, dem Ökonomen Bert Rürup, genannt wird. Anders sieht es bei der Rürup-Rente aus, während die Förderung des "Riestern"-Programms in direkten finanziellen Zuschüssen erfolgt. Dabei wird das Ersparen durch Steuervorteile honoriert. Deshalb ist es notwendig, dies in der jährlichen Einkommensteuererklärung zu beachten.
In der Sparphase können gewisse Anteile des Jahresbeitrags von der Steuer abgezogen werden. Die Prämiensumme vermindert auf diese Art und Weise das zu versteuernde Einkommen, vergleichbar mit dem Abzug von einkommensbezogenen Ausgaben. Wichtiger Hinweis: Diese Kosten werden in der Erklärung unter "Sonderausgaben" ausgewiesen.
Auch das Kreuz mit dem eigenen Rang als Rürup-Retter darf natürlich nicht fehlen. Denn es ist nicht zu übersehen. Im Gesetzesentwurf, mit dem die Rürup-Rente ins Leben gerufen wurde, ist ein allmählich steigender prozentualer Betrag vorgesehen, der anzeigt, welcher Teil der Umlagekosten von der Steuer abgezogen werden kann. So durfte beispielsweise jeder, der im Jahr der Gründung 2005 unmittelbar einen Sparvertrag für Rürup geschlossen hatte, erstmalig 60% des Jahresbeitrags als Sonderausgabe in die Steuermeldung einbringen.
Von 2025 an kann dann jeder Rürup-Sparer während der Sparphase 100% seiner Einlagen einbehalten. Wenn die Pensionierung beginnt und die angesparte Rente ausbezahlt wird, verändert sich das Vorgehen. Jetzt müssen die Rentenzahlungen in der Einkommensteuererklärung als steuerpflichtiges Einkommen ausgewiesen werden. Aber auch hier gilt der Zuschuss, denn die Steuer muss nur für einen gewissen Anteil gezahlt werden.
Wie hoch dieser Prozentsatz ist, hängt davon ab, wann die erstmalige Zahlung der privaten Altersversorgung erfolgt. Beispielsweise würde unser Sparer mit Zahlungsbeginn im Jahr 2005 76% seiner Rente besteuern müssen, wenn er seine erste Zahlung im Jahr 2018 erhalten würde. Der verbleibende Freibetrag wird ebenfalls als lebenslanger Freibetrag festgelegt und bleibt unverändert.
