Für eine erfolgreiche Geldanlage ist es wichtig, die infrage kommenden Anlageprodukte zu verstehen …
Rürup Sonderausgaben
Sonderausgaben RürupRürup-Rente: Steuerersparnis mit Beitragszahlung - dhz. net
Wenn Sie auf dem von Ihnen gewünschten Depot in einen Rürup-Vertrag einzahlen, sollten Sie wissen, inwieweit diese Einzahlungen in den Jahren 2017 und 2018 steuerlich wirksam werden. Die Rürup-Rente ist auf die Summe des Sonderausgabenabzugs begrenzt. Wenn Sie 2017 noch eine Einzahlung in einen Rürup-Rentenvertrag vornehmen, sind 84% Ihrer Einzahlungen als Sonderausgaben abzugsfähig.
Allerdings nur bis zu einem Maximalbetrag von 23.362 EUR/46.724 EUR (alleinstehende/mitveranlagte Ehegatten). Wenn Sie diese Maximalbeträge im Jahr 2017 noch bezahlen, sind 84% davon abzugsfähig, d.h. höchstens 19.624 EUR für Alleinstehende und 39.248 EUR für Ehepaare oder Lebenspartner einer eingetragenen Partnerschaft, die gemeinsam veranlagt werden. Wenn Sie 2018 eine Einzahlung in einen Rürup-Rentenvertrag vornehmen, sind 86% Ihrer Beiträge als Sonderausgaben abzugsfähig.
Allerdings nur bis zu einem Maximalbetrag von 23.808 EUR/47.616 EUR (alleinstehende/mitveranlagte Ehegatten).
Rürup-Rente: Sonderausgaben im Übersicht
Rürup-Pension ist eine Variante der betrieblichen Altersversorgung als Ersatz für die gesetzlich vorgeschriebene Altersversorgung. Seit 2005 gibt es sie und die Rürup-Pension ist besonders für Selbständige ohne staatliche Pensionsversicherung von Interesse. Auch für sehr gut verdienende, aber von Arbeitslosigkeit betroffene Mitarbeiter kann der Abschluß einer solchen Pension von Interesse sein, da die Pension Rürup in der Hartz-IV-Berechnung nicht berücksichtigt wird.
Der Rüruprent ist eine Lebensrente und darf nicht ererbt werden. In der Einkommensteuererklärung können die Versicherten bis zu 20.000 EUR (pro Person) als maximalen Sonderausgabenbetrag einbehalten. Hierzu zählen aber auch die neben der Rentenversicherung, der Pensionskasse oder der beruflichen Vorsorge, die neben der Rentenversicherung existieren können. Die Rürup-Rente kann in der Sparphase stufenweise abgezogen werden.
Somit waren im Jahr 2005 60% als Rürup-Pension Sonderausgaben abzugsfähig und bei einer Jahreserhöhung der Abzugsmöglichkeiten um 2% kommt man 2025 auf 100% der Beiträge, die als Rürup-Pension Sonderausgaben in der Sparphase für Steuerzwecke beansprucht werden können. Wenn Sie Ihre Pension zum ersten Mal im Jahr 2005 bezogen haben, waren 50% davon steuerpflichtig.
Diese Steuerquote erhöht sich alljährlich um 2 % und bis 2020 um 1 %. Im Jahr 2040 muss die Pension vollständig besteuert werden, wenn sie zum ersten Mal in diesem Jahr gezahlt wird.