Rürup Rente Freiberufler

Freiberufler Rürup-Rente

Die Rürup-Rente bietet für Selbständige und Freiberufler die Möglichkeit der steuerbegünstigten Altersvorsorge. Leistung: Ein Vergleich der Rürup-Lieferanten. Selbständige und Freiberufler sollten auch ihre private Altersvorsorge berücksichtigen. Diese Rürup-Rente eignet sich besonders für Selbständige, Freiberufler und Hochverdiener, da sie von besonders großen Steuervorteilen profitiert. Die Rürup-Rente ist für Selbständige und Freiberufler die einzige Möglichkeit der steuerbegünstigten Altersvorsorge.

Rürup-Pension für Freiberufler und Selbstständige

Der Freiberufler kann in der Sparphase einen Steuervorteil erhalten, wenn er die Rürup-Rente durchlaufen hat. Das ist einer der Gründe, warum die Rürup-Rente bei freien Mitarbeitern so populär ist. Die Steuervorteile bestehen darin, dass die Beitragszahlungen für den Pensionsplan von der Besteuerung abzugsfähig sind.

In 2010 waren es 70 Prozentpunkte, zunächst wurden nur 60 Prozentpunkte als Selbstbehalt finanziert. Im Jahr 2025 sollen 100 prozentige Beitragszahlungen einbehalten werden. Allerdings müssen die Beträge nicht die Höchstgrenze überschreiten, natürlich sind auch niedrigere Beträge möglich. Freiberufler, die z.B. über die Kunstsozialkasse abgesichert sind und Beitragszahlungen an die gesetzlichen Rentenversicherungen leisten, müssen die dafür geleisteten Beitragszahlungen allerdings mitzählen und können nur einen reduzierten Teil der Rürup-Rente von den Abgaben einbehalten.

Der Ertrag einer Fondsversicherung hängt immer davon ab, wie sich der Fond in der Zeit des Sparens weiterentwickelt. Auch der Pensionsfaktor hat hier eine Bedeutung, denn je größer er ist, umso größer ist die Garantie. Erlauben Sie sich daher nicht, den Pensionsfaktor erst zu Anfang der Ausschüttungsphase ermitteln zu lassen. 2.

Die fondsgebundene Lebensversicherung bietet den Vorzug einer hohen Rentabilität - wenn sich der Fond danach ausrichtet. Nachteilig ist, dass niemand weiss, wie sich der Fond entwickeln wird und was der Pensionsfaktor sein wird. In der traditionellen Pensionsversicherung ist der Zinssatz dagegen gewährleistet, die Rentabilität kann jedoch unterdurchschnittlich sein.

Die Einmaleinlage ist unbedenklich, ein Ausfallrisiko entsteht nur, wenn der abgeschlossene Auftrag nicht eingehalten wird. Allerdings ist diese Versicherungsart mit wesentlich größeren Aufwendungen behaftet als z.B. der Fonds-Sparplan Rürup. Es macht Sinn, den Versicherungsschutz für die Angehörigen in den Versicherungsvertrag miteinzubeziehen. Allerdings wirken sich die vertraglichen Hinterbliebenensicherungen in Rentenform dämpfend aus.

Die Leistungsverluste sind kleiner bei der Ausprägung, dass im Falle des Todes keine Rente an die Nachkommen, sondern die Zahlung der Sparbeträge zugesagt wird. Es kann auch Sinn machen, eine Pensionsgarantiezeit zu beschließen, die in Kraft tritt, wenn der Versicherungsnehmer kurz nach der Pensionierung ausfällt. Der Hinterbliebene erhält dann seine Rente bis zum festgesetzten Termin.

Die Rürup-Rente für Freiberufler gilt nicht für jedes Teilprodukt. Achtung: Die Leistung aus der Grundrente muss in lebenslanger Rente erbracht werden und die erste Zahlung der Leistung ist erst ab Vollendung des sechzigsten Lebensjahres möglich. Nur wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Erzeugnis für die Rürup-Rente in Betracht gezogen werden.

Der Klassiker der Pensionsversicherung ist sehr sicherheitstechnisch orientiert und hat einen garantierten Zinssatz. Bei Vertragsabschluss wird die nachträgliche Rente zugesichert und bekanntgemacht. In der fondsgebundenen Pensionsversicherung werden Pensionsversicherung und Fondssparen miteinander verbunden. Zur Rürup-Rente sollen ab 2013 alle Versicherungsnehmer besser informiert werden. Dieses Konzept der Regierung, das den Anbietern der Rürup-Rente die Veröffentlichung eines Produktinformationsblattes vorschreibt, soll im Jahresverlauf realisiert werden.

Der Betrag der zugesicherten Rente und alle mit dem Abschluß und der Abwicklung der Versicherungsverträge verbundenen Aufwendungen sind anzugeben. Es ist zu berücksichtigen, in welchem Umfang die Aufwendungen die Endrente reduzieren. Die Beitragssumme kann bis zu EUR 2.000,- pro Kopf und Jahr liegen (insgesamt bis zu EUR 48.000,- für Ehepaare), der Steuerabzug erhöht sich auf EUR 76 Prozentpunkte.

Die Steuerbehörde erfasst dann 100-prozentige Aufwendungen als Sonderaufwendungen. Werden andere zuschussfähige Leistungen erbracht, reduziert sich die Steuerabzugsfähigkeit der Rürup-Rente. Wenn Sie auch in die gesetzlichen Rentenversicherungen einzahlen, müssen Sie diese Beträge vom Höchstbetrag der Förderung einbehalten. Hinweis: Selbständige sollten als Rürup- und Riester-Sparer gut für ihr Lebensalter vorzusorgen.

Das Rürup-Pension ist geschützt vor Hartz-IV-Ansprüchen. Gesparte Beträge dürfen vom Versicherer nicht als Vermögenswerte im Sinne der Grundabsicherung gezählt werden. Die Rente ist zudem vor einer eventuellen Verpfändung geschützt. Bei Zahlungsunfähigkeit können weder Zuschüsse noch Zuschüsse realisiert werden. Allerdings können die Beitragszahlungen für die Altersvorsorge nicht als Betriebsaufwand erfasst werden, da sie Teil der Privatversicherung sind.

Die Rürup-Rente bringt natürlich nicht nur Vorzüge. Zudem ist die Rente im Falle des Todes nicht erbfähig. Dazu muss ein separater Hinterbliebenenschutz in den Arbeitsvertrag miteinbezogen werden. Dies geht jedoch mit einer Kürzung der staatlichen Rente einher. Ein einmaliger Bezug der Sparbeträge ist nicht möglich, es können nur die monatlichen Pensionszahlungen geltend gemacht werden.

Die Zahlung ist erst ab dem vollendeten sechzigsten Altersjahr möglich, eine frühere Pensionierung wäre möglich, würde aber von der Rürup-Rente ohne Pensionszahlung begleitet.

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz

Mehr zum Thema