Kv Beiträge auf Direktversicherung

Tv Beiträge zur Direktversicherung

Ballodis und Hühne - Interviews/Reden - Leserbriefe und Kommentare unserer Mitglieder - ORF. Die Betroffenen haben sich gegen dieses Verfahren verteidigt. Auf diese Beiträge zur Direktversicherung muss der Arbeitnehmer keine Steuern zahlen.

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Schon seit Jahren sorgt der Doppelbeitrag zur GKV für Ärger bei den Betreffenden im Zusammenhang mit der bAV. Die Auszahlungen, zum Beispiel aus Erstversicherungen, sind deutlich geringer als erwartet. Es gab einen Entschließungsantrag (19/242) der Linken, in dem die Abschaffung der doppelten Zahlung von Beiträgen zur Direktversicherung und zur Betriebsrente gefordert wurde.

Ursache für den Rechtsstreit waren die Folgen des 2004 in Kraft getretenen Modernisierungsgesetzes der GKV von 2003. Die Versicherten müssen seit 2004 auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Rentenzahlungen aus einmaligen Leistungen, beispielsweise aus der Direktversicherung als kapitalbildende Lebensversicherung, entrichten. Weil die Auszahlungen bereits in der Sparphase der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen, ist von einem "doppelten Beitrag" die Rede. 2.

Außerdem mussten die Versicherten aufgrund der Neuregelung bis dahin den gesamten GKV-Beitrag anstelle des halben Beitragssatzes abführen. Seit 2017 sind mit dem Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (BRSG) die staatlichen Zuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung (Riester-Betriebsrenten) in der Ausschüttungsphase ab 2018 von den Beiträgen befreit. Die doppelten Beiträge sind damit abgeschlossen. So beklagte der Verband der Direktversicherungsgeschädigten, dass die Politik in den 80er Jahren die Bevölkerung noch dazu aufgerufen habe, etwas für die Altersversorgung zu tun, und warb dafür, dass dies ohne Sozialversicherungsbeiträge und mit steuerlichen Vergünstigungen möglich sei.

So hat sich die aba dafür eingesetzt, dass die betrieblichen Altersvorsorge in der Finanzierungs- und Unterstützungsphase nicht zu Lasten des Unternehmens geht, und dies als "außerordentlich wirkungsvolle Abschreckung" bewertet. Laut GKV-Spitzenverband sind Doppelbeiträge in den meisten Fällen auszunehmen. Obwohl im Einzelfall noch vorstellbar, werden die meisten Rentner in der Ein- und Auszahlphase nur einmal mit GKV-Beiträgen belegt.

Auch die Sozialpartner sind sich einig, dass Doppelbeiträge so weit wie möglich auszunehmen sind. Wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mitteilte, ist der Doppelbeitrag "weder ökonomisch noch gesellschaftspolitisch vertretbar". Die Arbeitgebervereinigung BDA fuegte hinzu, doppelte Beitraege schaden der erforderlichen Ausweitung der zusaetzlichen Altersversorgung. Einige Experten sprachen sich dafür aus, mindestens die Hälfte der vor 2004 geltenden Beiträge wiedereinzusetzen.

Die BSG hat beschlossen| Einzahlungsverpflichtung von Kapitalvorteilen aus der Betriebsrente

Die Krankenkassenbeiträge für die betriebliche Altersvorsorge, die Pensionen und die Direktversicherung sind seit dem ersten Quartal 2004 vollumfänglich zu entrichten. Unglücklicherweise wieder zum Nachteil der Mitwirkenden. Die Kapitalabfindung aus der Betriebsrente ist seit dem ersten Quartal 2004 grundsätzlich beitragspflichtig. Für zehn Jahre wird ein monatlicher Betrag von 120 Euro der Leistung zum allgemeinen Satz berechnet.

Zuvor waren Pauschalleistungen nicht beitragspflichtig, wenn sie vor dem Eintreten des Versicherungsfalles ursprünglich als solche zugesagt oder garantiert waren. Davon war ein obligatorisch versicherter Pensionär in Mitleidenschaft gezogen, der am Stichtag 30.508,60 EUR als Kapitalleistung aus der Betriebsrente erhalten hat. Der Krankenversicherer setzt dann einen Monatsbeitrag von 38,64 EUR für die Kranken- und 4,32 EUR für die Krankenpflegeversicherung fest.

Anmerkung: Das SPA-Urteil betrifft einen Versicherungsfall, in dem der Unternehmer alle Beiträge für die Direktversicherung zahlt. Es sind noch Verfahren hängig, in denen die Mitarbeiter nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses die Beiträge selbst entrichtet oder mit eigenen Mitteln weiterversichert haben (Az.: B 12 KR 26/05 R).

Ein ehemaliger Dienstherr einer Pensionärin hatte für sie eine Direktversicherung geschlossen, deren Ende auf den 1. Januar 2004 festgesetzt wurde. Der Rentner hat von der Versicherungsgesellschaft jedoch bereits am sechzehnten Dez. 2003 rund 23.000 EUR erhalten. Die LSG Nordrhein-Westfalen muss nun bereits am 15. November 2003 und damit vor dem (ursprünglich) beschlossenen Ende der Versicherungszeit am 15. Juni 2004 die juristische Relevanz der Leistung abklären.

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