Rürup Rente Auszahlung

Pensionszahlung Rürup

In der Auszahlungsphase wird die Auszahlung gestoppt. für die Rentenauszahlung und damit eine sichere finanzielle Basis für die Zukunft. Einkünfte erst im Rentenalter, wenn die Rürup-Rente ausgezahlt wird. zu Beginn der Auszahlungsphase in eine Rentenversicherung. Die Rürup-Rente in der Auszahlungsphase.

i class="icon-minus-sign">Übersicht Rürup Pension

Als weitere Versorgungsform wurde im Jänner 2005 die Rürup-Rente oder die Basisrente geschaffen. Das Rürup-Rente ist die einzig staatliche Rente für alle Selbständigen. Auch sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter können eine Rürup-Rente beziehen. Die Rürup-Rente ermöglicht die stufenweise Erhöhung der Altersvorsorgebeiträge zur Steuersenkung.

So können bereits in der Sparphase der Rürup-Rente Steuerersparnisse erzielt werden. Zu Beginn der Rürup-Rente im Jahr 2005 konnten Singles pro Jahr rund EUR 1.000, Ehegatten rund EUR 24.000 als Sonderausgabe einfordern. Die Rürup-Rente beträgt heute für Singles und für Ehepaare rund zwanzigtausend und vierzigtausend und mehr.

Von diesem Betrag waren im Jahr 2005 60 % abzugsfähig. Bis 2025 wird dieser Prozentsatz um 2 Prozentpunkte pro Jahr steigen. Heute sind es 78 vH. Der Rürup-Rente liegen eine Reihe von Sonderkonditionen zugrunde, die nur dann steuerliche Vorteile bringen, wenn diese eingehalten werden:

Der Auszahlungszeitpunkt der Rürup-Rente setzt erst mit Vollendung des sechzigsten Lebensjahres ein. Das Rürup-Rente wird in lebenslanger, monatlicher Höhe ausbezahlt. Ein einmaliger Ausgleich der gesamten Ersparnis ist daher nicht möglich. Das Rürup-Pension ist nicht vererblich, abtretbar, ausleihbar oder verkäuflich. Eine Verpfändung oder Anrechnung der Rürup-Rente auf soziale Leistungen ist nicht zulässig.

Der klare Pluspunkt eines Rürup-Rentenvertrages ist die hohe FlexibilitÃ?t dieser Altersvorsorge: Die Rürup-Rente ermöglicht auch unterschiedliche Anlageformen: zum Beispiel eine Fondsanlage, eine Fondsrentenversicherung oder die sehr klassisch gestaltete Pensionsversicherung mit garantiertem Mindestzins. Bürgschaften sind prinzipiell möglich, aber nicht zwingend erforderlich, wie es bei der Riester-Rente oder der Betriebsrente der Fall ist.

Beachten Sie beim Bezug einer Rürup-Rente die Fragen der Erwerbsunfähigkeit und des Hinterbliebenenschutzes. Wenn Sie noch nicht über die nötige Deckung verfügen, empfiehlt es sich, zusätzlich zur Rürup-Rente eine zusätzliche Versicherung abzuschliessen. Aber auch diese sind steuerbegünstigt und im Zuge des Sonderausgabenabzuges abzugsfähig. Statistisch gesehen sind 25 % aller Mitarbeiter bereits bis zum Pensionsalter arbeitsunfähig, weil sie wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls in Rente gehen müssen.

Doch Vorsicht: Wird eine BU-Versicherung mit der Rürup-Rente verbunden, sind die Beitragszahlungen nur dann abzugsfähig, wenn die Beitragszahlungen zur BU-Versicherung niedriger sind als die zur Rürup-Rentenversicherung. Es ist auch zu beachten, dass Beitragszahlungen zu einer gesonderten BU-Versicherung, also nicht in Verbindung mit einer Rürup-Rente, nur bis zu einem gewissen Maximalbetrag anrechenbar sind.

Die Rürup-Rente kann nicht vererbt, übertragen, verliehen oder verkauft werden, daher gibt es in diesem Fall keinen Unterhaltsschutz. Weil im Fall des Todes des Versicherten vor Eintritt der Rürup-Rente das bis zu diesem Datum eingesparte Vermögen erlischt. Auch wenn der Versicherte nach der Pensionierung verstirbt, erhalten die Hinterbliebenen - anders als z.B. bei konservativ ausgerichteten Privatversicherungen - keine Leistungen aus dem Kollektiv.

Ein so genannter Hinterbliebenenschutz deckt diese Gefahren mit einer Rürup-Rente ab. Ehepartner oder bedürftige Personen, für die die Versicherten zum Todeszeitpunkt Geld aus der Rürup-Rente beziehen, werden mit diesem Zusatzschutz bezahlt. Eine Rürup-Rente kann prinzipiell von allen zu versteuernden Arbeitsgruppen bezogen werden. Anders als bei der Riester-Rente, für die gewisse Bedingungen erfüllt sein müssen, kann jeder von dieser steuerbegünstigten Art der Altersversorgung Gebrauch machen.

Die Rürup-Rente empfiehlt sich aber vor allem für folgende Personengruppen: Die Rürup-Rente hat den Vorzug der steuerlichen Berücksichtigung. Somit erspart sich der Versicherungsnehmer bereits in der Sparphase diese Art der Altersvorsorge: Die aktuellen Spar-Beiträge, die in den Rürup-Vertrag einfließen, können bis zu einer Höhe von EUR 20000,- für Alleinstehende und EUR 40000,- für Ehegatten als Sonderausgabe einbehalten werden.

Bei der Einführung der Rürup-Rente im Jahr 2005 konnten 60 Prozentpunkte der Aufwendungen von der Steuer abgesetzt werden. Seither ist dieser Wert um 2 Prozentpunkte pro Jahr gestiegen. Die Rürup-Rente kann ab 2014 zu 78% und ab 2015 zu 80% verkauft werden. Seit 2025 sind 100-prozentige Beitragszahlungen zur Rürup-Rente abzugsfähig.

Andererseits entstehen aber auch bei der Auszahlung der Rürup-Rente Steuern: Die Rürup-Rente bis zum Jahr 2040 ist vom Gesetzgeber nur beschränkt steuerlich absetzbar. Bei Rürup-Renten, die 2005 erstmals ausbezahlt wurden, kam ein Dauersteuersatz von 50 % zur Anwendung, bei Rentenzahlungen ab 2008 von 56 %.

Der Steuersatz erhöht sich bis 2020 jährlich um zwei Prozentpunkte und in den folgenden 20 Jahren (bis 2040) um je ein Prozentpunkt. Die Rürup-Rente ist ab 2040 erstmalig mit 100 v. H. steuerpflichtig. Die Rürup-Rente wird mit Erreichen des Alters von sechzig Jahren ausbezahlt.

Es ist zu berücksichtigen, dass eine Einmalzahlung des gesparten Vermögens mit der Rürup-Rente nicht möglich ist. Dies bedeutet: Die Auszahlung der Rürup-Rente muss monatlich vorgenommen werden. Die Rürup-Rente wird auch als Nachversteuerung bezeichnet, da die Beitragszahlungen während der Sparphase steuerpflichtig sind.

Die Riesterrente und die Rürup-Rente bietet interessante Fördermöglichkeiten als privatwirtschaftliche Altersversorgung. Die Selbstständigen sind die Hauptgruppen, die keine staatlichen Beihilfen im Rahmen der Riester-Rente bekommen. Die Rürup-Rente wurde ins Leben gerufen, um ihnen die Chance zu geben, eine öffentlich subventionierte Rente zu errichten.

Die Rürup-Rente kann für Menschen, die bereits einen Riester-Rentenvertrag geschlossen haben, eine Bereicherung der betrieblichen Altersversorgung sein. Die beiden Altersvorsorgeformen sind unterschiedlich ausgestaltet: Bei der Riester-Rente können 30 v. H. des Vermögens als einmalige Auszahlung ab Beginn der Rente ausgezahlt werden.

Eine einmalige Auszahlung ist bei der Rürup-Rente nicht möglich. Es sind nur die monatlichen Pensionszahlungen zulässig. Jeder Versicherte - zum Beispiel Mitarbeiter - hat ein Anrecht auf die Riesterrente. Die Rürup-Rente ist dagegen eine Privatrente, die sich als Privatrente für Selbständige und Erwerbstätige besonders auszeichnet.

Eine weitere Differenz zwischen den beiden Rentenformen besteht in der Steuerersparnis: Im Jahr 2014 können 78% der Zahlungen in die Rürup-Rente von der Besteuerung abgezogen werden - bis zu einem Maximalbetrag von EUR 20000 für Singles und EUR40000 für Ehen. Vor allem für Spitzenverdiener sind die steuerlichen Anreize für die Rürup-Rente wesentlich größer als für die Riester-Rente.

Die Rürup-Rente hat den Vorteil, dass Sie eine Zusatzversicherung für Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebenenversicherung abschliessen müssen, wenn Sie auch diese Gefahren versichern wollen. Weil diese Vorteile nicht zwangsläufig in der Rürup-Rente sind. Damit gehen die Beitragszahlungen in eine Rürup-Rente verloren, wenn Sie während der Vertragslaufzeit oder kurz nach Auszahlung der Rente ausfallen.

Damit Sie sich als Kundin oder Kunde für eine Rürup- oder Riester-Rente oder auch für den Abschluß beider Varianten der Privatvorsorge entschließen können, sollten Sie alle Konditionen und Konditionen exakt durchleuchten. Hier können Sie anhand von Auswertungen von realen Kundinnen und Kunden miteinander verglichen werden, welcher Consultant für Sie in Betracht kommen könnte, der Sie im Rahmen der Rürup-Rente oder anderer Formen der beförderten Alterssicherung berät.

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz

Mehr zum Thema