Zusatzversicherung

Ergänzungsversicherung

Zunächst sollten Sie sich überlegen, ob Sie überhaupt eine Zusatzversicherung abschließen wollen. Wo die Grundversicherung die Kosten nicht mehr deckt, übernimmt die Zusatzversicherung. Wie hoch ist die Altersgrenze für Zusatzversicherungen? Etwaige Zusatzversicherungen müssen vor Beginn der Schwangerschaft abgeschlossen werden. Wenn sich Zusatzversicherungen lohnen und worauf Patienten achten sollten.

Ergänzungsversicherungen

In der Zusatzversicherung sind die Versicherungsleistungen im Unterschied zur Basisversicherung von Krankenversicherung zu Krankenversicherung unterschiedlich. Man unterscheidet zwei Kategorien: die Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich und die Spitalzusatzversicherung (Versicherungszweige). Alle diese Vergünstigungen sind in der Regel auf einen Höchstbetrag pro Jahr beschränkt. Eine Krankenhauszusatzversicherung deckt die stationären Dienstleistungen ab: In der Zusatzversicherung für eine Halbprivatstation in der ganzen Schweiz hat die Versicherten das Recht auf Zahlung eines Doppelzimmers.

Mit der Zusatzversicherung für die Privatstation in der ganzen Schweiz hat die Person das Recht auf die Zahlung eines Einzelzimmers. Diese Zusatzversicherung übernimmt für die gesamte Schweiz die gesamten Mehrkosten. Bei der halbprivaten oder privaten Station tragen die Versicherungsnehmer die Mehrkosten in dem von der Krankenversicherung vorgegebenen Ausmass. In der Zusatzversicherung können die Krankenversicherungen die Beiträge nach Risiko, d.h. nach Lebensalter und Gender, gliedern.

Mit der Zusatzversicherung für die Allgemeinstation in der ganzen Schweiz werden zusätzliche Spitalkosten für einen Aufenthalt ausserhalb des Wohnsitzkantons erstattet. Seither sind nicht kantonale Krankenhausaufenthalte vollumfänglich durch die Basisversicherung und den Wohnkanton gedeckt, wenn das Krankenhaus auf einer Spitalsliste steht und die Spitalkosten (Fallpauschale) nicht über denen des Wohnsitzkantons liegen. Liegt die Fallkostenpauschale über der des Wohnsitzkantons, wird sie vom Versicherten oder seiner Zusatzversicherung getragen.

Vor allem für Kantone mit niedrigen Spitalskosten, die sich ausserhalb des Kantons versorgen wollen, kann sich der Zuwachs weiter auszahlen. Nach wie vor werden im Wohnkanton nicht durchführbare Leistungen (z.B. Transplantationen) oder im Ernstfall durch die Basisversicherung erstattet.

Bedarfe ermitteln

In der Zusatzversicherung ist der Absatzmarkt groß, aber nicht alle bieten für jeden einen Sinn. Die Versicherten sollten sich überlegen, was sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt, wenn sie für gewisse Sozialleistungen aus eigener Kraft zahlen müssen, und sich dann für einen zusätzlichen Schutz entscheiden. Weil die Zölle oft viel weniger bewirken, als sie sich auszahlen.

Idealerweise sollte der Kunde so schnell wie möglich eine Zusatzversicherung abschliessen. Dies betrifft insbesondere die Spital- und Pflegezusatzversicherung, die im Alter sehr aufwendig ist. Wichtiger Hinweis: Versicherungen, die den Versicherten von der gesetzlichen Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden, sind oft nicht die erste Adresse. Der Chefarzt und ein Einzel- oder Doppelzimmer im Krankenhaus können von Patienten der gesetzlichen Krankenkassen erworben werden, zum Beispiel mit einer Privatzusatzversicherung.

Voraussetzung: Die versicherten Personen können sich den zusätzlichen Schutz gewähren und sind beim Versicherungsabschluss intakt. Eine Krankenversicherung für Auslandsreisen ist die einzig obligatorische Zusatzversicherung.

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