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BVI: Offene Immobilienfonds müssen zukunftssicher sein" - Produktübersicht 29.11.2010

Im BVI Bund für Investitionen und Asset Management wollen die Immobilieninvestmentgesellschaften Offene Immobilienfonds weiter entwickeln und zukunftssicher machen. Es sollen getrennte Investmentfonds für gewerbliche Investoren aufgelegt werden. Für normale Investmentfonds soll die Haltedauer auf ein Jahr reduziert und für die institutionellen Investoren eine zusätzliche Frist von einem Jahr vorgesehen werden. Zukünftig sollen die OIF-Immobilien quartalsweise bewertet werden.

"Mit den Vorschlägen wird der Regierungsentwurf ergänzt und dient vor allem dem Anlegerschutz. Die OIFs werden dadurch für Investoren, die risikostreu an den Wachstumsaussichten der Wohnimmobilienmärkte partizipieren wollen, sicherer und noch attraktiver", so BVI-Geschäftsführer Stefan Seip. Die neue Regelung soll zum Schutze typischer privater Investoren zwischen natÃ?rlichen und nicht-natÃ?rlichen Privatpersonen unterscheiden.

Bei natürlichen Personen gilt eine Haltedauer von einem Jahr, danach folgen zwei weitere Jahre, in denen die Rücknahme der Aktien nur mit einem Rabatt möglich ist. Nichtnatürliche Menschen hingegen sollten nach Ablauf der Sperrfrist von einem Jahr dauerhaft gekündigt werden. Die BVI schlagen vor, dass Investoren, die bereits investiert haben, einen umfangreichen Schutz erhalten sollten.

Nach dem Regierungsentwurf gilt die Haltedauer für bestehende Investoren generell als ablaufend. In den Folgejahren zwei und drei, in denen eine Rückzahlung nur mit Abschlag möglich ist, sollte dies auch nach dem BVI-Vorschlag so sein. Der Tilgungsabschlag könnte für bestehende Investoren in dieser Stufe als "Exit-Incentive" dienen. Die BVI wollen mit der Auflage von Immobilien-Publikumsfonds, die sich ausschliesslich an gewerbliche Investoren wenden, die gewünschte Entflechtung von Privatanlegern und Gewerbetreibenden vorantreiben.

Die OIFs für gewerbliche Investoren sollen diesen Anlegern in Zukunft Anlagemöglichkeiten bieten, ohne die Belange von Privatanlegern zu verletzen. Die OIF sind aufgrund ihrer relativ stabilen Wertentwicklung auch als Vermögensgrundlage für Zahlungspläne zur Unterstützung der staatlichen Altersvorsorge besonders geeignet. Um die OIF als Anlageprodukt als Instrument der Altersvorsorge nachhaltig zu erhalten, ist es unerlässlich, dass die OIF auch in einer Übergangsphase der Rücknahmesperre für Pensionäre ihre Funktion der zusätzlichen Altersvorsorge beibehalten.

Für die Pensionsphase ist es besonders bedeutsam, dass OIFs hier Zuverlässigkeit bieten. Das von den BVI angebotene Ausschüttungsmodell soll verhindern, dass eine kleine Gruppe von Investoren, die den Fond zurückkaufen wollen, einer großen Zahl von Investoren, die den Fond weiterführen wollen, seine volle Liquidation aufzwingt. Bei dem Ausschüttungsmodell wird zwischen rückgabewilligen und verbliebenen Investoren unterschieden und soll bei wiederholter oder längerer Einstellung der Anteilsrücknahme einer OIF wirksam werden.

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