Neuer Bausparvertrag Sinnvoll

Neue Bausparverträge sinnvoll

Ein Bausparvertrag ist auch für Immobilieneigentümer und auch für Mieter, die nicht kaufen wollen, sinnvoll. Zwei Banken empfahlen einen Riester-Bausparvertrag als Grundstein. Ein neuer Bausparvertrag kann sich auch bei einer Anschlussfinanzierung auszahlen. Aber auch eine individuelle Beratung durch Experten ist sehr hilfreich.

Bau- und Kreditgenossenschaften fordern eine neue Gebühr: Die Konsumenten sollten Einspruch erheben

Für die Tarifmodelle BS1 und BS3 hat die DekaBausparkasse eine neue Gebühr mit Rückwirkung zum 31.01.2017 erhoben. Abhängig vom Preis sollen die Kundinnen und Kunden während der Einsparphase des Vertrags 12 oder 24 EUR "Service Flatrate" pro Jahr bezahlen. Hiervon sind auch alte, d.h. bereits in der Vergangenheit abgeschlossene Verträge berührt.

Wenn der Bausparvertrag Teil einer Vor- oder Zwischenfinanzierung einer Liegenschaft ist, fällt keine Bearbeitungsgebühr an. Weitere Wohnungsbaugesellschaften folgen. Beispielsweise stellt die" Alten Leipziger" eine jährliche "Kontogebühr" von 15 EUR für Aufträge in der Ansparphase vor. Seit Beginn des Jahres 2017 erhebt die LBS Bayern eine gleichlautende Vergütung von 9,60 EUR im Jahr.

Dies ist " bis zur ersten Zahlung aus der zugewiesenen Zielvertragssumme " - also auch in der Ansparphase - erforderlich. Möglicherweise werden weitere Baugenossenschaften nachziehen. Im Informationsschreiben des ehemaligen Leibzigers und der Debeka wird mit fast identischer Formulierung angegeben, dass die Vergütung für die "bauspartechnische Administration, kollektive Kontrolle und Bewirtschaftung einer Zuteilungskasse" errechnet wird.

Dagegen wird die LBS West-Deutsche Bausparkasse künftig nur noch in der Phase des Sparens eine Kontoführungsgebühr einfordern. Möglicherweise können die Texte oder Bedingungen für andere Tarife der entsprechenden Bausparkasse unterschiedlich sein. Konsumenten, die mit der Gebühr nicht übereinstimmen, können Einspruch einlegen. Allerdings nur bei Verträgen, für die eine "Änderung der Allgemeinen Bausparbedingungen" vorgenommen werden soll.

Zum Beispiel bei Vertragsabschlüssen, die zunächst ohne pauschale Servicegebühr oder Kontoführungsgebühr abgeschlossen wurden und für die nun eine solche Gebühr erhoben wird (Altverträge). Unserer Meinung nach können die Sparkassen den Vertrag mit dem Auftraggeber wegen eines Widerspruches nicht auflösen. Die Debeka Presseabteilung bescheinigt dies unseren Auftraggebern. Es sind uns wenige Aufträge (LBS West/ Tarife Classic/ 32 Abs. 2 S. 3 ABB; LBS Südwest/Neunannter Tarif ) bekannt, in denen sich die Bauparkasse ein Widerrufsrecht gibt.

Abhängig von der jeweiligen Sparkasse müssen Sie ggf. schriftliche Einwände erheben (insbesondere per Brief). Genaue Angaben dazu entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben Ihrer Wohnungsbaugesellschaft. Debeka und LBS Bayern können innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Informationsschreibens einwenden. Nach den uns zur Verfügung stehenden Dokumenten hatten die Kundinnen und Kunden von Alte Leipziger bis zum Stichtag des Jahres 2017 Zeit.

Die Beanstandung muss innerhalb der entsprechenden Fristen bei der Sparkasse eingehen. Wenn Sie nicht einwenden, geht die Sparkasse davon aus, dass Sie der neuen Zahlung zustimmen. Im Falle eines Widerspruchs sind bereits gezahlte Vergütungen von der Sparkasse zu erstatten. Zeitgleich mit der EinfÃ? der Dienstleistungspauschale informierte die Debeka auch Ã?ber eine weitere Ãnderung ihrer Allgemeinen GeschÃ?ftsbedingungen fÃ?r das Bausparen (AGB).

Zu der " Ablösung des Fonds für Bausparkassen-Einlagensicherung " heisst es: "Die bisher neben der gesetzlich vorgeschriebenen Einlagegarantie existierende freie Sicherungsregelung der Privatbausparkassen, der Fonds für Bausparkassen-Einlagensicherung e. V., wurde mit Wirksamkeit zum 31. Dezember 2017 auflöst. Auch andere Wohnungsbaugesellschaften adaptieren ihre Vertragskonditionen an anderer Stelle. Für die Abwicklung des Sicherungsfonds gilt: Haben Sie mehr als EUR 10.000 an Spareinlagen (= Sparen plus Zins / nicht: Sparbetrag), fragen Sie zunächst bei Ihrer Wohnungsbaugesellschaft nach einem Lösungsansatz zur Sicherung Ihrer Ersparnisse.

Auch die LBS West-Deutsche Landesbausparkasse (LBS West) hat ihre Kundinnen und Kunden über eine Novellierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bausparvertraege (ABB) unterrichtet. Mit Wirkung zum 1. April 2017 will die Sparkasse während der Ausleihphase auf eine Kontoführungsgebühr verzichtet werden. "Erst in der Sparphase" - so steht es im Brief - soll die Vergütung in einem Wert von 9,20 EUR errechnet werden.

Ansparphase: Unterzeichnet der Konsument einen Bausparvertrag, wird zunächst ein bestimmter Betrag in monatlichen Raten über mehrere Jahre eingespart. Kreditphase: Hat der Kunde des Bausparers gewisse Bedingungen erfuellt (Mindestguthaben gespart / Mindestvertragsdauer erreicht / weitere Kriterien), kann er sich sein Kreditguthaben und ein Kredit ausgezahlt bekommen. Das Baudarlehen muss dann in den folgenden Jahren zurückgezahlt werden.

Ein Einwand gegen diese Veränderung war unseres Erachtens in den meisten Faellen nicht sinnvoll. Aus unserer Perspektive mussten vor allem die Konsumenten, die sich mit ihrem Bausparvertrag bereits in der Kreditphase befanden, nichts tun. Die neue (engere) Klausel findet ab dem 1. Januar 2017 Anwendung. Eine Kontoführungsgebühr kann die LBS Westschweiz nicht mehr erheben.

Lediglich für Konsumenten, die sich mit der Sparkasse über die Kontoführungsgebühr auseinandersetzen wollen (auch vor Gericht), war ein Einspruch sinnvoll. Zuvor galt die Gebührenklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bausparkassen: "Für jedes Depot des Sparers erhebt die Sparkasse zu Beginn eines jeden Jahres eine Jahresgebühr von 9,20 Euro".

LBS West wollte diese Bestimmung beschränken mit dem Hinweis, dass eine Gebühr nur in der Phase des Sparens zu erheben ist. Der BGH hat mit Beschluss vom 9. Mai 2017 (BGH, Az.: XI ZR 308/15) eine Kontoführungsgebühr in der Ausleihphase für nicht zulässig erachtet. In der Spar- und Kreditphase muss die Kontoführungsgebühr daher nicht bezahlt werden.

Im Hinblick auf diese These ist jedoch von den Sparkassen Widerstand zu erwarten. Vertragsabschlüsse, die bereits eine Bearbeitungsgebühr oder eine Kontoführungsgebühr bei Vertragsabschluss beinhalten, können nicht beanstandet werden. Es handelt sich dabei voraussichtlich um Vertragsabschlüsse ab Jänner 2017 (Neuverträge). Die neue Gebühr ist bereits bei Vertragsabschluss in diesen vertragsgebunden.

Der Kunde erhält daher keine Benachrichtigung über eine von ihm beanstandete Abänderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse. Ob eine Service- oder Kontoführungsgebühr in der Ansparphase erlaubt ist, ist noch nicht klar. Mit Beschluss vom 9. Mai 2017 (Az.: XI ZR 308/15) hat sich der BGH zu dieser Fragestellung nicht äußert.

Er hat dort nur beschlossen, dass eine Kontoführungsgebühr in der Leihphase nicht zulässig ist. Die 2017 gezahlten Gebühren können noch bis Ende 2020 zurückgefordert werden. Natürlich können Sie jetzt auch gegen die Gebühr gerichtlich vorgehen. Als Revisionsklausel gilt: "Kontogebühr: zur Zeit 9,48 EUR pro Account und Jahr (nach ABB)".

17 Abs. 1 der AGB des Vertrags lautet: "Die Bausparkunden gehen eine Annehmlichkeitspartnerschaft ein. Die Bausparverträge stellen das Kollektiv dar. Mit Rücksicht auf die Besonderheit des gemeinsamen Sparens ermittelt die Bausparkasse für die technische Administration, die kollektive Steuerung und die Bewirtschaftung eines Allokationsfonds eine Abgeltung. Die Kontoführungsgebühr für ein in der Ausleihphase befindliches Kundenkonto beläuft sich auf "9,48 Euro".

Nach der aktuellen Pressemeldung des Bundesgerichtshofs hat sich das Bundesgericht jedoch nicht zur Zulassung einer in der Ansparphase entrichteten Kontoführungsgebühr geäussert. Bauherren mit hochverzinslichen Altaufträgen haben es momentan schwer.

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