Anleger, die nicht in Aktien oder Anleihen investieren wollen und sich auch vor Aktien- und …
Gebäudeversicherung
BauversicherungGebäudeversicherung gegen Totalschaden
Zur Absicherung gegen die Auswirkungen bestimmter Beschädigungen kann das Wohnhaus durch eine Gebäudeversicherung abgedeckt werden. Eine Gebäudeversicherung sichert den Bauherrn gegen Beschädigungen und Gefahren, die durch Brand, Unwetter, Hagel und undichtes Wasser auftreten können. Gebäudeversicherung wird oft auch als Hausratversicherung oder Hausratversicherung genannt. Versicherungsgegenstand sind nur die Bauten selbst.
Die Gebäudeversicherung hat zum Zweck, die Sanierungs- und Sanierungskosten und die daraus resultierenden Mehrkosten im Schadensfall zu decken. Welchen Sachschaden übernimmt die Gebäudeversicherung? Spezielle Naturgefahren können nach einer persönlichen Risikoeinschätzung auch in der Hausratversicherung abgesichert werden. Allerdings sind in einigen Gegenden Deutschlands nicht alle Naturkräfte durch eine Naturgefahrenversicherung abgesichert - so sind beispielsweise einige Bauten in regelmäßigen Überschwemmungsgebieten nicht gegen Überschwemmungsschäden abgesichert.
Die Gebäudeversicherung sollte für den Eigentümer eine Selbstverständlichkeit sein. Wenn der Ankauf oder die Errichtung mit Unterstützung einer Großbank erfolgt ist, ist der Abschluß einer Wohngebäude-Versicherung häufig im Kreditvertrag enthalten. Im Schadenfall erstattet die Versicherung den Wiederbeschaffungswert des Gebäudes. Häufig werden auch die anfallenden Übernachtungskosten, wie z.B. Übernachtungskosten, erstattet.
Die Versicherung umfasst die gesamte Haushülle und alle Installationen wie Aufzüge oder Einbaugeräte. Nebengebäuden wie z. B. Parkplatz oder Werkstatt können ebenfalls gedeckt werden. Durch eine gute Gebäudeversicherung können Sie auch die Anlage gegen Mehrpreis versichern. Ab wann wird die Gebäudeversicherung nicht bezahlt? Sämtliche Ansprüche, die nicht ausdrücklich im Vertrag genannt sind, werden von der Gebäudeversicherung nicht gedeckt.
Die Versicherer können ihre Leistung seit dem 1. Januar 2008 auch bei Schadensfällen, die durch grobe eigene Verschulden der versicherten Person verursacht wurden, in Abhängigkeit von der Höhe der Verschuldung teilkürzen. Allerdings kann bei diversen Bauversicherungen ein Leistungsverzicht vereinbart werden. Die versicherten Personen sollten die Bestimmung "Versicherung bei grobem Verschulden" beachten.
Beim Vergleich der Gebäudeversicherung und der Suche nach der besten Gebäudeversicherung sollten Interessierte daher auch auf den Geltungsbereich ihrer Verpflichtungen achten. Genaue Verpflichtungen ergeben sich aus dem Versicherungsvertrag. Eine solche Verpflichtung gegenüber dem Versicherungsgeber besteht beispielsweise darin, dass der Bauherr bei einer vorhandenen Gebäudeversicherung stets für einen tadellosen Wohnbau sorgen muss.
Aus diesem Grund müssen regelmässige Wartungen und Instandsetzungen vom Versicherten durchgeführt werden, um Schäden zu verhindern. Wie viel kosten die Gebäudeversicherungen? Der Betrag der Gebäudeversicherungsbeiträge hängt in erster Linie vom Immobilienwert ab. Bei einer Beschädigung stellt die Krankenkasse das Haus so wieder her, wie es vor dem Unfall war. Qualitativ hochstehende Einrichtungen wie eine Saunalandschaft oder kostspielige Fußböden steigern die Versicherungsprämien.
Soweit auch grobes Verschulden gegen Schaden versichert ist, hat dies Auswirkungen auf die Auslagen. Allerdings können die Beitragszahlungen beim Versicherungsunternehmen durch eine längerfristige und die Einigung auf einen Selbstbehalt ermäßigt werden. Die Gebäudeversicherung soll im zweiten Falle auch für Folgekosten wie z. B. entgangenen Gewinn aufkommen. So werden trotz Gebäudeversicherung und vorhandenem Schutz die entstandenen Schadensfälle nicht vollständig bezahlt.
Eine Gegenüberstellung der Gebäudeversicherung verdeutlicht, wie verschieden die jeweiligen Versicherungen in ihren Dienstleistungen und Sätzen sind. Letztendlich sollten die Versicherten eine Hausratversicherung mit dem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis vorfinden.