Fondsgebundene Rentenversicherung Riester

Fondgebundene Rentenversicherung Riester

oder fondsgebundene Rentenversicherung. Ist eine fondsgebundene Riester-Rente die bessere Alternative? Bei der fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung handelt es sich um eine Kombination aus Versicherung und Fondssparplan. Bei Abschluss einer Riester-Rentenversicherung ist auch der garantierte Zinssatz wichtig. Eine der beliebtesten Riester-Rentenversicherungen ist wohl die fondsgebundene Riester-Rente.

Allgemeine Rentenversicherung

Es wird von Versicherungen sowie von Kreditinstituten und Sparanstalten als klassischer oder fondsgebundener Rentenversicherer vertreib. Sterbt der Versicherungsnehmer in der Pensionsphase, geht das Restkapital in den "Topf" der versicherten Gemeinschaft über. Bei Hinterbliebenen kann eine Pensionsgarantiezeit zugesagt werden. Dann wird die Pension nach dem Ableben für den vereinbarten Zeitraum weitergezahlt.

Wenn der Versicherungsnehmer zum Beispiel nach 6 Jahren mit einer garantierten Laufzeit von 10 Jahren verstirbt, wird die Pension für weitere 4 Jahre ausbezahlt. Im Regelfall ist der Eintritt der Pensionszahlung fest zugesagt. Es wird zwischen sofortigen und aufgeschobenen Renten unterschieden. Für erstere beginnt die Pensionszahlung unmittelbar gegen einen einmaligen Beitrag.

Im letzteren Fall erfolgt die Auszahlung der Pension nach einer Sparphase. Der Versicherer erstellt die Spareinlagen und berechnet die so genannte gesicherte Pension. Bis Ende 2015 durfte der Anteil der Aktien 35 % nicht übersteigen. Sie war in der Vergangenheit bei den Versicherungen signifikant niedriger und betrug kaum mehr als zehn Prozentpunkte.

Darüber hinaus muss die Riester-Rentenversicherung dem Sparenden ab dem Jahr 2017 für neue Verträge einen maximalen Zinssatz von 0,9 Prozentpunkten auf seinen Sparbestandteil einräumen. Dies führt zur Verpflichtung zur so genanten Rentengarantie, die bereits heute festgelegt ist. In Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung und der Anlagekompetenz werden erhöhte Renditen erzielbar.

Beim Angebotsvergleich ist auf die garantierte Pension zu achten. Der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuell garantierte Höchstzinssatz von 0,9 Prozentpunkten wird in der Fachsprache als "Maximalzinssatz", auch "Garantiezinssatz" oder "Garantiezinssatz" oder "Garantiezinssatz" bezeichnet. Wichtiger Hinweis: Die Versicherungen müssen nicht 0,9 Prozentpunkte bezahlen, sie können auch weniger anbieten. Zudem ist der Höchstzinssatz nicht für immer festgelegt; er kann sich verändern; der entsprechende Betrag ist gesetzlich festgelegt.

Der Höchstzinssatz betrug zwischen dem 1. Januar 1994 und dem 1. Januar 2000 4 Prozentpunkte. Beispielsweise muss ein 2001 geschlossener Kontrakt heute noch mit 3,25 Prozentpunkten zu verzinsen sein - sofern dieser Höchstzinssatz damals im Kontrakt festgelegt wurde. Stattdessen wird der Kundenbeitrag in drei Bereiche aufgeteilt: Ersparnis, Risiken, Auslagen.

Als versichertes Wagnis kann z.B. die Hinterbliebenenversicherung im Todesfall des Sparers gelten. Die Krankenkasse rechnet auch ihre Verwaltungskosten und Kommissionen ab. Die Einlage wird zum größten Teil zur Einsparung von Mitteln für die anschließende Altersversorgung, die so genannte Deckungsrückstellung, verwendet. Die Verzinsung dieses Guthabens erfolgt mit der maximalen "maximalen kalkulatorischen Verzinsung" bzw. "Garantieverzinsung".

Der Riester-Klassiker ist für alle Anleger geeignet, die Wert auf eine sichere Altersvorsorge legen. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Versicherers übernehmen die Versicherer der Lebensversicherung in Deutschland die Versicherungsverträge und führen sie weiter. Bei den Renditen ist sie mit der Riester-Bank sparkasse zu vergleichen. Allerdings fallen in der Regel erhöhte Aufwendungen an, die sich aus den Abschluss- und Verwaltungsaufwendungen des Versicherungsunternehmens ergaben.

Seit 2017: "Neuer Klassiker" Seit 2017 wird zunehmend eine neue Art der Riester-Rentenversicherung, oft auch "Neuer Klassiker" genannt, geboten. Das neue Modell hat einige Ähnlichkeiten mit der traditionellen Rentenversicherung. Nur die Überhänge fliessen in Funds oder Index-Beteiligungen, deren Renditechancen nicht zuletzt von der Preisentwicklung abhängen.

Aber auch der "neue Klassiker" unterscheidet sich deutlich von den herkömmlichen Pensionsversicherungen. Wie hoch die künftige Pension ist, ist unsicher. Bei Eintritt in den Ruhestand werden nur die geleisteten Beitragszahlungen und die vereinnahmten Zuschüsse für das gebildete Vermögen bürgt. Deshalb ist "new classic" letztendlich keine klassische Rentenversicherung.

Es handelt sich um eine neue Variante, die zwischen der herkömmlichen Rentenversicherung und der unten beschriebenen anteilgebundenen Rentenversicherung unterschieden werden kann. Das fondsgebundene Riester-Rentenversicherungssystem ist im Gegensatz zur herkömmlichen Riester-Rentenversicherung eine Kapitalanlageform, die mehr auf Möglichkeiten als auf Sicherheiten zielt. Das Versicherungsunternehmen investiert die Spareinlagen nach Abzug aller anfallenden Gebühren und eines Teiles der gesetzlichen Prämiengarantie bei Fälligkeit in einen oder mehrere Anlagefonds.

Für die später zu zahlende Pension wird ein relativ hohes Eigenkapital mit einer hohen Rentabilität erwartet. Wie viel Geld später für die Pension zur Verfügung steht, richtet sich also nach der Performance der Anlagefonds. Für die ab dem 01.01.2017 neu abgeschlossenen Verträge werden von einigen Versicherungen auch Variante mit einem garantierten Zinssatz von 0,9 Prozentpunkten angeboten, wie bei der traditionellen Rentenversicherung.

Der Überschuss wird in Anlagefonds zur Erzielung höherer Renditen eingesetzt. Die fondsgebundene Riester-Rentenversicherung bietet im Gegensatz zu den Riester-Fonds-Sparplänen eine breitere Fondspalette. Abhängig von der Versicherung kann der Sparende die zu investierenden Mittel auswählen und während der Ansparphase wechseln. Die fondsgebundene Riester-Rentenversicherung ist ähnlich wie die Riester-Fonds-Sparpläne.

Allerdings haben sie in der Regel einen höheren Aufwand, der sich aus den Abschluss- und Bewirtschaftungskosten der Versicherung sowie den Aufwendungen des entsprechenden Sondervermögens zusammensetzt.

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