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Fonds Steuer
InvestmentfondssteuerDie ETF und Co: Wie die neue Fonds-Steuer wirkt - Money
Was man an einem Montagmorgen in Helsinki unterdrücken möchte, wird deutlich: In der Hand von zwei leicht reizbaren Älteren liegen die Zukunftsaussichten der Erde, von denen der eine vielleicht etwas klüger ist als der andere. "Fatih ?lhan ist Diplom-Ingenieur und seit 45 Jahren in Deutschland - und doch fühlt er sich hier nicht wohl.
Für die Jugendlichen aus Frankreich ist diese Anfrage unwichtig. Der Dokumentarfilmer Ferne Perlstein ging dieser Fragestellung in ihrem Dokumentarfilm "The Last Laugh" nach. Aber die Gewissenhaften zusammenhalten die ganze Zeit.
Großreinigung von Fondsabgaben | Abgaben
Durch die neuen Steuervorschriften will der Gesetzgeber in erster Linie in- und ausländisches Kapital gleich behandeln. Von 2018 an wird die Besteuerung der Fonds vereinheitlicht, aber nicht notwendigerweise fairer sein. Der Wechsel in der Fondssteuer ab 1.1. 2018 ist ein Schattendasein. Bei vielen Einlegern ist es wahrscheinlich, dass sie bereits Briefe von ihren Fondsunternehmen erhalten haben. Tatsächlich sind alle Fondsinhaber von der Anlagesteuerreform ( "InvStRefG") berührt, da die bisher bestehenden Vor- und Nachteile für beispielsweise in- und ausländische Fonds, aber auch für verschiedene Arten von Indexfonds (ETFs), nahezu eliminiert werden.
Im Rahmen der Prüfung des eigenen Fondsvermögens kann der Investor wenigstens aus steuerlicher Sicht umdenken. Zudem soll mit der Investitionssteuerreform auch ein einfacheres und verständlicheres Besteuerungssystem entstehen. Allerdings muss die neue Steuerbehandlung der Fonds, also der Erträge, die sie erwirtschaften, erläutert werden. Die neue Besteuerung von Fonds ab 2018 wurde im Prinzip durch eine Idee vorangetrieben:
Die Steuerbehörden wollen bereits auf der Ebene des Fonds und nicht nur beim Vertrieb auf der Ebene des Anlegers steuerlichen Zugang haben. Bisher konnten Fondsverwalter von inländischen Fonds steuerfreie Einnahmen aus der Ausschüttung oder dem Vertrieb innerhalb des Fonds sammeln und in das Vermögen des Fonds wieder einbringen. Steuerpflichtig waren nur die an den Investor fließenden Einkünfte, d.h. Dividendenausschüttungen, Zins- oder Mieteinnahmen und natürlich die Veräußerungsgewinne aus dieser Veräußerung.
Im neuen Steuerzeitalter ab 2018 werden auf der Ebene der Fonds 15 % Körperschaftsteuer anfallen - für deutsche Fonds. Im Prinzip soll damit eine Gleichstellung mit dem Ausland hinsichtlich der Steuerbelastung erreicht werden. Zur Vermeidung höherer Lasten für den Investor werden im Rahmen der Quellensteuer teilweise Steuerbefreiungen eingeräumt, wobei auf der Anlageseite 25 Prozentpunkte zuzüglich des Solidaritätszuschlags (und ggf. Kirchensteuer) eingenommen werden.
Im Falle von reiner Aktienanlage beträgt diese Befreiungsquote 30 Prozentpunkte der Einnahmen und auch der Veräußerungsgewinne. Für gemischte Fonds mit einer Eigenkapitalkomponente von mind. 25 Prozentpunkten beträgt die Befreiungsquote 15 Prozentpunkte. Bei Immobilienfonds erhalten die Investoren 60 prozentige Befreiung von Einkünften aus heimischen Fonds und 80 prozentige Befreiung von Ausländern.
Wenn der Fonds keine (Wiederanlage) oder nur geringe Einkünfte ausschüttet, fällt eine Vorabzahlung an. Er beläuft sich auf 70 Prozentpunkte des so genannten "Basiszinssatzes" (1,1 Prozentpunkte für 2016), der amtlich bekannt gegeben wird. Bei der Veräußerung der Anteile werden die bereits versteuerten Vorauszahlungen von den Verwahrstellen in Deutschland zur Vermeidung der doppelten Besteuerung der Investoren mit den Kapitalgewinnen aufgerechnet.
Dies ist eine große Erleichterung, insbesondere für Investoren in ausländische Wiederanlagefonds. Dies bedeutet jedoch, dass insbesondere bei reinvestierenden Fonds im Ausland, bei denen die Steuerbehörden erst mit dem Zeitpunkt des Verkaufs der Anteile wirksam wurden, keine Steueraufschubwirkung besteht. Bisher ist auch hier eine Steuerabgrenzung erfolgt, wenn diese ihre Gewinne unmittelbar als reinvestierende börsengehandelte Fonds reinvestieren (siehe unsere Übersicht: Was wird sich mit der Fonds-Steuerreform ändern?).
Denn die staatlichen Rentenprodukte, also Riester- und Rürup-Verträge auf Fondsbasis, werden nicht besteuert. Dank Sonderregelungen wird sich hier nichts ändern, und die Einnahmen werden während der Sparphase weiterhin frei sein. Dies wird auch in Zukunft so sein - aber die Steuerlast auf der Ebene der Fonds wird auch diese Investoren betreffen. Bis zu einem gewissen Grad "Huckepack" mit der neuen Steuerlogik für Fonds hat der Gesetzgeber auch die alte Fallregel eingelöst, die mit der EinfÃ?
Ab dem 1. Januar 2018 entfällt diese Regelung. Dies bedeutet, dass Veräußerungsgewinne aus dem Vertrieb von vor 2009 erworbenen Anteilen der Verrechnungssteuer unterworfen sind. Hier hat der Gesetzgeber allerdings eine recht grosszügige Regelung der Steuerbefreiung aufgenommen: Die neue Steuer wird erst ab einem Ertrag von 100.000 EUR wirksam.
Verbraucherschutzverbände raten daher auch, alte Bestände aus Steuergründen nicht vor dem Jahresende zu veräußern. Das bedeutet, dass jeder, der vor 2009 Anteile erworben hat, ab 2018 auch steuerfreie Erträge erzielen kann.