Ausländische Fonds

Auslandsfonds

Mit Ausnahme einiger Besonderheiten werden registrierte ausländische Fonds steuerlich wie deutsche Fonds behandelt. Ausländische Fonds und/oder Dividenden unterliegen weiterhin der Quellensteuer. Viele Beispiele für übersetzte Sätze mit "ausländische Fonds" - Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für englische Übersetzungen. Antrag auf Genehmigung von Fonds in Hongkong. Reinvestitionsfonds im Ausland: So vermeiden Sie Doppelbesteuerung.

Begriffsbestimmung: Auslandsfonds | Fondsglossar

"Für steuerliche Zwecke wird zwischen genehmigten inländischen Anlagefonds und drei verschiedenen Arten von ausländischen Fonds unterschieden: einerseits eingetragene Fonds, die ihre Fondsanteile in Deutschland zum öffentlichen Vertrieb freigeben dürfen, andererseits nicht eingetragene Fonds mit Finanzvertretern, die ihre Fondsanteile in Deutschland nicht zum öffentlichen Vertrieb freigeben dürfen, und andererseits alle anderen Fonds, die ihre Fondsanteile auch in Deutschland nicht zum öffentlichen Vertrieb bereitstellen.

Mit Ausnahme einiger weniger Sonderregelungen werden eingetragene ausländische Fonds für Steuerzwecke wie inländische Fonds betrachtet. Nichtregistrierte ausländische Fonds haben einen erheblichen Steuernachteil gegenüber den inländischen. Um als eingetragener Fonds zu gelten, muss ein Auslandsfonds bestimmte Voraussetzungen erfuellen. Sie muss vor allem für den öffentlich-rechtlichen Verkehr in Deutschland zugelassen sein (siehe Vertriebsgenehmigung).

Auslandsfonds

Für steuerliche Zwecke wird zwischen genehmigten inländischen und drei verschiedenen Arten von ausländischen Fonds unterschieden: Auch alle anderen Fonds, die ihre Fondsanteile in Deutschland nicht börsenfähig sind. Mit Ausnahme einiger weniger Sonderregelungen werden eingetragene ausländische Fonds für Steuerzwecke wie inländische Fonds betrachtet. Nicht eingetragene ausländische Fonds haben einen erheblichen Steuernachteil gegenüber den inländischen. Um als eingetragener Fonds zu gelten, muss ein Auslandsfonds gewisse rechtliche Voraussetzungen erfuellen.

Kumulationsfonds Ausland: Steuern

Folgende Schwierigkeiten ergeben sich bei der steuerrechtlichen Berücksichtigung ausländischer thesaurierender Fonds. Aufgrund der Abgeltungsteuer kann es trotz der unten beschriebenen Problematik Sinn machen, reinvestierte Aktien zu erstehen! Vorteil der Ausschüttung: Die Einnahmen werden jährlich an das Steueramt ausgezahlt, wenn die Freistellung für Beteiligungserträge übertroffen wird.

Nachteil der Ausschüttung: Die Einnahmen werden jährlich an das Steueramt überwiesen und mindern so den verrechnungssteuerfreien Anlagebetrag. Gleiches trifft zu, wenn die Einkünfte reinvestiert werden, da die bei der Reinvestition erworbenen Anteile dann der pauschalen Quellensteuer unterworfen sind! Vorteil der Reinvestition ausländischer Fonds: Die reinvestierten Einkünfte können bis zum Verkauf der Fonds von der Quellensteuer befreit werden.

Dazu müssen Sie jedoch in Ihrer Jahreserklärung vollständige Angaben zu den einbehaltenen Gewinnen machen (Risiko: Verzicht auf die Angabe des Einkommens in Ihrer Steuererklärung) und die Kaufquittungen jahrelang aufbewahren (Risiko: Verlegung, Raumbrand, schlecht geordnete Dokumente im Erbfall usw.), um dem Steueramt im Notfall den Zeitpunkt des Erwerbs vorzuweisen. Nachteil der Reinvestition ausländischer Gelder: Folgende Problembereiche sind zu beachten: Der Fonds wird an das Steueramt überwiesen.

Selbst wenn die Aktien nicht so lange im Besitz waren! Selbstverständlich bekommen Sie die überbezahlten Beträge in Ihrer Einkommensteuererklärung zurück. Sie müssen jedoch den Erwerb und die Übertragung der Aktien im Einzelnen dem Steueramt vorlegen. Zur Vermeidung dieser Benachteiligungen ist es ratsam, solche Anteilscheine nicht zu transferieren, sondern sie zu veräußern und ggf. wieder in Deutschland zu akquirieren.

Wenn möglich, helfen wir Ihnen dabei, die Aktien mit einem 100%igen Abschlag zu reinvestieren. Wenn ein ausländischer thesaurierender Fonds von einer dt. Bank gekauft wird, ist das Problem ähnlich wie bei Überweisungen. Der ausschüttungsgleiche Gewinn wird von den Platformen nur im besten Falle gemeldet, aber nicht an das Steueramt abführt.

Nur wenn die Aktien verkauft werden, wird der kumulierte Teil sofort in Abzug gebracht und an die Steuerbehörde übertragen. Nachteilig ist, dass die Einkünfte, die bei einer jährlichen Steuerzahlung durch die Zulagen gedeckt wären, die Zulagen im Jahr des Verkaufs leicht überschreiten können. Anders als bei der Übertragungsproblematik wird hier jedoch nicht der Gesamtgewinn seit Gründung des Fonds (noch vor dem Erwerb der Fondsanteile durch den Kunden) in Abzug gebracht, sondern nur die seit der tatsächlichen Haltefrist der Anteiligen.

Nur nach der Veröffentlichung der Renditen werden die aktuellen Zahlen mitberücksichtigt. Daher ist es sinnvoll, immer zu erwarten, bis der Erlös publiziert ist. Bei einem Vorverkauf wird die zuviel bezahlte Mehrwertsteuer Ihrer Steuermeldung gutgeschrieben. Es handelt sich offenbar um eine bewusste Benachteiligung des Finanzministeriums gegenüber ausländischen Reinvestitionsgeldern.

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