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Pensionskasse SteuerBetriebsrentenversicherung
Für Firmen entwickeln wir ganzheitliche, individuell zugeschnittene Vorsorgelösungen und begleiten Sie beim Aufbau einer Betriebsrente. Es gibt folgende Arten der Betriebsrente: die direkte Zusage, die Vorsorgeeinrichtung, die direkte Versicherung, die Pensionskasse. Unsere Leistungen reichen von der Konzipierung, Erstellung und Administration von Rentenkonzepten und Zeitwertkonten bis hin zur Ausgliederung von Rentenverpflichtungen, der Schlüsselversorgung von Managern und der Implementierung des gesetzlich festgelegten Vergütungsanspruchs.
Schwerpunkte sind dabei das Arbeitsrecht, das Steuerrecht und die Sozialversicherung. Den ständig wachsenden Ansprüchen an ein umfassendes Dienstleistungsangebot in diesem Gebiet wird durch ein interdisziplinäres Netzwerk von Steuerexperten, Buchprüfern, Rechtsanwälten und weiteren BAV-Spezialisten Rechnung getragen.
Betriebsrentenversicherung: Steuerliche Regelungen
Bei der Betriebsrente können die Mitarbeiter einen Teil ihres Bruttogehalts unmittelbar in einen Pensionsvertrag einbringen. Durch diese so genannte Deferred Compensation werden Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge eingespart. Die seit dem Jahresanfang 2005 abgeschlossenen Betriebspensionen unterstehen dem Grundsatz der latenten Steuer. Der Aufwand für die Einrichtung einer Betriebsrente (z.B. betriebliche Erstversicherung, Pensionskasse) ist daher nicht mehr anfallen.
Dafür müssen die Vorteile während der Auszahlungsphase vollständig mit dem individuellen Satz besteuert werden. Dies schafft den Anstoß, frühzeitig Alterskapital aufzubauen und neben den Abgaben auch Sozialabgaben zu ersparen. Benachteiligung: Wenn Sie die Beträge später vom nicht versteuerten Ertrag abziehen, müssen Sie die betriebliche Altersversorgung versteuern.
Rechnen Sie daher exakt aus, ob sich die betriebliche Altersvorsorge für Sie am Ende wirklich rechnet oder ob eine Privatrente die beste ist. Trotz der Steuerschuld kann die betriebliche Altersversorgung jedoch interessant sein. Die beim Vermögensaufbau eingesparte Steuer ist in der Regel höher als die eigentliche Steuer, die Sie später auf die betriebliche Altersversorgung abführen werden.
Der Grund dafür ist die zunehmende Anhebung des Steuersatzes auf den Höchstsatz bei steigendem Ertrag. In der Regel fällt der Satz nach der Pensionierung wieder, da im Alter in der Regel nur niedrigere Einkünfte besteuert werden. Auf die Einkünfte aus der Privat- und der staatlichen Altersvorsorge wird die betriebliche Altersvorsorge angerechnet, aus deren Höhe das Steueramt den Satz errechnet.
Wenn Sie nur für einige Jahre oder nur einen Teil der steuerfreien Beitragszahlungen geleistet haben, werden die Vergünstigungen später in einen vollständig zu versteuernden Teil und einen Teil, der nur in Höhe des Einkommens zu versteuern ist, untergliedert. Bei Direktversicherungsverträgen, die vor dem Stichtag zum Beispiel vor dem Stichtag 31. Dezember 2005 geschlossen wurden, bleibt die Pauschalbesteuerung nach 40b StG bestehen: Bei Zahlungseingängen ist ein Pauschalbetrag von 20 % zu entrichten; im Gegenzug werden spätere Zahlungen, wie die Privatrente, nur mit dem verminderten Teil des Einkommens versteuert.
Es gibt fünf unterschiedliche Arten der Betriebsrenten: die betriebliche Altersversorgung: Erstversicherung: Der Dienstgeber behält einen Teil seines Bruttolohns für seinen Dienstnehmer ein und gibt diesen an die Pensionsversicherung weiter. Vorsorgeeinrichtung: Der Dienstgeber bezahlt die Beitragszahlungen unmittelbar an eine Vorsorgeeinrichtung, die sie führt und als Pension ausbezahlt. Vorsorgeeinrichtung: Gesetzlich selbständige Vorsorgeeinrichtung, die jedoch in der Anlagestrategie freie Hand hat, d.h. bis zu 100 prozentig in Anteile investieren kann.
Vorsorgeverpflichtung: Der Dienstgeber ordnet die Auszahlung einer Vorsorgeleistung dem Dienstnehmer oder seinen Hinterlassenen (Pensionierung, Invalidisierung oder Tod) zu. Unterstützungsfonds: Der Auftraggeber ist Sponsor einer juristisch selbständigen Vorsorgeeinrichtung.