Prospekthaftung

Produzentenhaftung

Viele Beispiele für übersetzte Sätze mit "Prospekthaftung" - Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für englische Übersetzungen. Prospekthaftung definiert die gesetzliche Haftung eines Emittenten von Börsenprospekten. Börsenprospekthaftung - Neue Versicherung für Wertpapieremissionen. Börsenprospekthaftung: Jedes Wertpapier oder Finanzprodukt muss vor der Markteinführung einen Wertpapierprospekt vorlegen. Es wird eine Prospekthaftung im "weiteren Sinne" geltend gemacht.

Die in § 21 Wertpapierprospektgesetz für die Emissionsverantwortlichen, in der Regel Emittenten von Wertpapieren und begleitende Kreditinstitute (Lead Manager), vorgeschriebene gesamtschuldnerische Haftung, wenn die wesentlichen Informationen im Wertpapierprospekt für die Bewertung eines Wertpapieres unzutreffend oder nicht vollständig sind.

Die in § 21 Wertpapierprospektgesetz für die Emissionsverantwortlichen, in der Regel Emittenten von Wertpapieren und begleitende Kreditinstitute (Lead Manager), vorgeschriebene gesamtschuldnerische Haftung, wenn die wesentlichen Informationen im Prospekt für die Bewertung eines Wertpapieres unzutreffend oder nicht vollständig sind. Keinerlei Ansprüche können gegen jemanden geltend gemacht werden, der beweist, dass er die Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten der Informationen im Verkaufsprospekt nicht kannte oder dass die Unwissenheit nicht auf grobe Nachlässigkeit zurückzuführen ist.

Ansprüche bestehen auch dann nicht, wenn das Papier unter anderem nicht auf der Grundlage des Prospektes gekauft wurde oder dem Käufer die Ungenauigkeit oder Unrichtigkeit des Erwerbs bekannt war (§ 23 WpPG). Der Entschädigungsbetrag entspricht dem Betrag des Schadens, der dem Inhaber der Papiere dadurch entstanden ist, dass die Informationen im Verkaufsprospekt von der Realität abweicht.

Die Schadenersatzforderungen erstrecken sich nur auf die im Wertpapierprospekt genannten Sicherheiten. Sie verjähren drei Jahre, nachdem der Käufer von der Fehlerhaftigkeit oder Vollständigkeit der Prospektinformationen erfährt, längstens jedoch zehn Jahre nach Veröffentlichung des Prospekts. Gleiches gelte gemäß 20 für die Angabe in einem Veräußerungsprospekt für Anlagen, die nicht in Wertschriften verpfändet sind und seit dem 6. Dezember 2011 im Vermögensverwaltungsgesetz (VermAnlG, bisher im Wertpapier-Verkaufspektgesetz (VerkProspG)) geregelt sind, z.B. für abgeschlossene Immobilien.

  • Gemäß 24 BÖRSG und 21 VERMÖG wird auch bei einem Börsengang oder einem Börsengang die Haftung für das völlige Nichtvorhandensein eines Prospektes übernommen.

Prospektpflicht

Die wichtigste Grundlage für die Investitionsentscheidung eines Investors ist der so genannte Kaufprospekt. Dies sollte dem Investor alle wichtigen Angaben über die Funktionsweise, vor allem aber über die Gefahren einer Anlage liefern, bevor er sich entscheidet, sein Geld anzulegen. Ein unvollständiger oder unrichtiger Prospekt kann zu umfassenden Schadensersatzansprüchen des Investors führen.

In diesem Zusammenhang sind die rechtlichen und prospekthaftungsrechtlichen Grundlagen sehr unterschiedlich und bedürfen einer genauen Prüfung im Einzelfall. Mögliche Irrtümer im Prospekt und die von den Gerichten erarbeiteten Rechtsgrundsätze der Prospekthaftung sind uns bekannt. In einem ersten Beratungsgespräch beurteilen wir fundiert, ob eine vielversprechende Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus der Prospekthaftung auch in Ihrem Falle möglich ist.

Im Folgenden wollen wir Ihnen einen kleinen Einblick in die Rechtsgrundlagen von Produkthaftungsansprüchen aufzeigen. Aufgrund der Vielzahl der möglichen Schadensfälle kann dies nur eine Grobübersicht sein, keinen Vollständigkeitsanspruch erheben und in keinem Falle eine Rechtsberatung und präzise Einzelfallprüfung ersetzen. Für diverse Anlagen ist die Prospektpflicht rechtlich geregelt, obwohl sich die Rechtsvorschriften in den vergangenen Jahren in vielen Fällen verändert haben.

Es ist daher notwendig, sorgfältig zu prüfen, welche rechtlichen Bestimmungen für den jeweiligen Einzelfall gelten. Die so genannte Prospekthaftung im engeren Sinn umfasst diejenigen, die für den Verkaufsprospekt eigentlich zuständig sind, d.h. alle diejenigen, die den Verkaufsprospekt erstellt haben oder für die Vorbereitung oder den Inhalt des Verkaufsprospektes zuständig sind. Neben dem Aussteller können dies auch Consultants, Wirtschaftsprüfer oder andere involvierte Unternehmen oder Organisationen sein.

Die Prospekthaftung im engeren Sinn gilt somit für alle diejenigen Menschen, die durch die Teilnahme am Prospekt ein besonderes Vertrauen des Investors in die Genauigkeit der diesen Menschen im Prospekt zuzuschreibenden Informationen erzeugen. Die Prospekthaftung im weiteren Sinn umfasst dagegen alle natürlichen oder juristischen Personengruppen, die aufgrund der Übernahme des Prospektinhalts, z.B. bei der Verteilung der Kapitalanlagen, zur Offenlegung verpflichtet sind.

Prospekthaftung im weiteren Sinn umfasst somit alle natürlichen oder juristischen Personengruppen, die für den Prospektionsinhalt haften und das besondere Treuhandvermögen des Investors in Anspruch nehmen, ohne selbst unmittelbar für die Prospekterstellung oder den Prospektionsinhalt zuständig zu sein (z.B. Investmentberater, Beratungsbanken, Vermögensverwalter etc.).

Mögliche Fehler in der Broschüre sind vielschichtig und können nur exemplarisch aufbereitet werden: Sie sind nur ein Beispiel: Es ist daher immer notwendig, den entsprechenden Prospekt im konkreten Fall sorgfältig zu prüfen. Bei einem mangelhaften Prospekt ist der Investor in der Regel so darzustellen, als hätte er die betreffende Beteiligung nicht übernommen. Dies gibt Anlegern die Gelegenheit, sich ohne Verluste aus dem Investment zurückzuziehen.

Durch die unterschiedlichen rechtlichen Bestimmungen der Ausschlussfrist für unterschiedliche Investmentprodukte und die Vielfalt an Rechtsänderungen in jüngster Zeit, bei gleichzeitiger Veränderung der Ausschlussfristen, ist es für einen Investor in der Regel schwer, die für seine Anlage geltenden Ausschlussfristen für Ordnerhaftungsansprüche zu ermitteln. Das Inkrafttreten der Fristen ist teils mit dem Kauf einer Beteiligung, teils mit der Publikation des Prospekts und teils mit der Erkenntnis des Investors über einen mangelhaften Verkaufsprospekt verbunden.

Hinsichtlich der möglichen drohenden Beschränkung Ihrer möglichen Prospekthaftung sollten Sie eventuelle Forderungen umgehend prüfen und prüfen.

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